Versuchter Totschlag? 14-Jähriger würgt Lehrer von hinten mit Schnürsenkel

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BAD PYRMONT. Ein Streit in einer Jugendherberge, ein einkassiertes Handy, ein Angriff: Während einer Klassenfahrt soll ein niedersächsischer Lehrer gewürgt worden sein. Der 14-jährige Täter soll zuvor gedroht haben, den Pädagogen umzubringen. Der Philologenverband wiegelt ab: ein Einzelfall, heißt es. Wirklich? Erst im Juni hatte die GEW gewarnt, Diskriminierung und Gewalt von Schülern gegenüber ihren Lehrern nähmen zu.

Immer öfter sind Lerher offenbar Angriffen ausgesetzt. Foto: gagilas /flickr (CC BY-SA 2.0)
Immer öfter sind Lerher offenbar Angriffen ausgesetzt. Foto: gagilas /flickr (CC BY-SA 2.0)

Ein 14 Jahre alter Gymnasiast soll bei einer Klassenfahrt seinen Lehrer mit einem Schnürsenkel gewürgt haben. Nun ermittelt die Polizei gegen ihn. Der Lehrer sei bei dem Vorfall erheblich verletzt worden, teilte die Polizei in Hameln mit. Gegen den Jungen aus Bad Pyrmont wird wegen versuchten Totschlags ermittelt. Die Tat ereignete sich nach Informationen der «Deister- und Weserzeitung» in der vergangenen Woche während einer Klassenfahrt in Goslar. Die Polizei hatte darüber zunächst nicht berichtet.

Der Attacke des Bad Pyrmonter Schülers war nach Angaben der Polizei eine verbale Auseinandersetzung vorausgegangen. Der 33 Jahre alte Lehrer habe dem Schüler dabei ein Handy abgenommen, sagte der Sprecher. Der 14-Jährige habe daraufhin vor Zeugen gedroht, er werde den Lehrer umbringen. Der Schüler habe dem Pädagogen dann im Treppenhaus der Goslarer Jugendherberge aufgelauert, ihn von hinten angegriffen, den Schnürsenkel um den Hals gelegt und zugezogen, sagte der Polizeisprecher. Der Lehrer konnte sich demnach nur mit Hilfe anderer Schüler befreien. Er erlitt Würgemale am Hals und einen Sehnenabriss am Finger. Der Mann sei inzwischen wieder dienstfähig, sagte eine Sprecherin der Landesschulbehörde in Lüneburg. Ob der Schüler auf dem Gymnasium bleiben könne, sei Sache der Disziplinarkonferenz der Schule.

Der niedersächsische Philologenverband sprach von einem »absoluten Einzelfall». Ihr sei kein vergleichbarer tätlicher Übergriff eines Schülers auf einen Lehrer bekannt, sagte Vorstandsmitglied Helga Olejnik. Es komme allerdings häufiger zu Mobbing gegen Lehrer im Internet. Vergleichbare Vorfälle gebe es in Niedersachsen äußerst selten, sagte auch eine Sprecherin der Landeschulbehörde. «Das ist zum Glück die Ausnahme.»

Ende Mai hatte allerdings ein Grundschüler im Harz eine Lehrerin angegriffen und verletzt. Im Juni verlor ein 14 Jahre alter Schüler im mecklenburgischen Ludwigslust die Beherrschung und trat eine  Lehrerin zu Boden – ausgerechnet während einer Streitschlichtung. Die GEW warnte daraufhin vor zunehmender Diskriminierung und Gewalt von Schülern gegenüber ihren Lehrern. «Wir sehen eine Zunahme von Fällen, von Beschimpfungen und Mobbing im Internet bis hin zu tätlichen Übergriffen», sagte der Brandenburger Landesvorsitzende Günther Fuchs. «Wir beobachten, dass die Hemmschwelle sinkt, Verunglimpfungen von Lehrern nehmen besorgniserregend zu.» Häufig akzeptierten es Schüler auch nicht, wenn Lehrer sich in Auseinandersetzungen einschalteten und die Streithähne trennten. Allerdings seien tätliche Angriffe weiter die Ausnahme. News4teachers / mit Material der dpa

Zum Bericht: GEW: Gewalt gegen Lehrer nimmt zu – von Beleidigungen bis hin zu Schlägen

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8 Kommentare
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stillmann
9 Jahre zuvor

Warum wiegelt der Philologenverband ab? Ist er nicht ein Lehrerverband, der kein Interesse daran haben sollte, das kleinzureden, was Lehrer an Aggressionen durch Schüler und Eltern erfahren.
Ich hoffe, der Verband bekommt massenweise Kritik.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  stillmann

der verband ist dazu da Beiträge einzuziehen.

Spaß beiseite: die sache gehört aufgeklärt und der Schüler entsprechend bestraft. wenn sich auch dessen drohung als wahr herausstellt, ist er in der schule mit Sicherheit kein unbescholtenes blatt. das haben die richter dem entsprechend zu berücksichtigen. wenn dessen eltern vom schlag „mein kind tut das nicht“ sind, haben die auch eine saftige geldstrafe wegen erziehungsunfähigkeit verdient.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  stillmann

nachtrag: der junge hat Glück, weil er gynnasiast ist und nur die disziplinarkonferenz der schule tätig wird. grrrr

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sie irren, Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. Da die Polize Ermittlungen aufgenommen hat, muss die Staatsanwaltschaft eine Anklage prüfen. Nur wenn es zu keiner Anklageerhebung oder zu einem Strafbescheid kommt, dann muss die Angelegenheit von einer Konferenz für Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen behandelt werden.

Da keiner wegen eine Delikts zweimal bestraft werden kann, droht dem Schüler, wenn er von einem ordentlichen Gericht in dieser Strafsache verurteilt wird, von schulischer seite nichts. Das einzige, was ggf. auf ihn zukommen kann, ist die zivilrechtliche Beurteilung der Angelegenheit – also Schadensersatz für entstandene Kosten, evtl- Dienstausfall, Schmerzensgeld etc.

Storb
9 Jahre zuvor

„Da keiner wegen eine Delikts zweimal bestraft werden kann, droht dem Schüler, wenn er von einem ordentlichen Gericht in dieser Strafsache verurteilt wird, von schulischer seite nichts.“

Das ist natürlich Unsinn. Selbstverständlich kann (und wird) der Schüler strafrechtlich belangt werden und kann er AUCH von der Schule ausgeschlossen werden (was aber möglicherweise nicht passiert, da es in jedem Kollegium strikte Gegner solcher Maßnahmen gibt).

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  Storb

In NRW muss da gar nicht die gesamte lehrerschaft drüber abstimmen. Dafür gibt es die teilkonferenz für Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen.

Dennoch gilt, ist der Übergriff auf eine Lehrkraft strafrechtlich abgehandelt, können keine weiteren schulischen Maßnahmen erfolgen. Das Delikt ist durch die gerichtlich verhängte Strafe gesühnt. Selbst wenn die Schule eine Androhung der Entlassung oder die Entlassung von der eigenen Schule beschließt im Rahmen einer Teilkonferenz, es bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Schulaufsicht, bevor die verhängte schuliche Disziplinarmaßnahme inkraft tritt. Bei Entlassungen spielt die bez.-Reg. in der Regel nicht mit. Die Androhung der Entlassung muss bei mehreren nicht gleichartigen Verstößen dann mehrfach ausgesprochen werden. Im schlimmsten Fall wird die entlassung ausgesprochen und die Bez.-Reg. weist den Schüler der abgebenden Schule erneut zu, weil keine andere Schule der gleichen Schulform, die der Schüler in zumutbarer Zeit und mit gewöhnlichem Aufwand erreichen kann, diesen übernimmt.

De facto ist es gar nicht so einfach einen Schüler, der noch schulpflichtig ist, von der Schule wegen Fehlverhaltens – auch groben – zu verweisen. Da ist ja häufig auch der Grund warum Mobbingopfer von sich aus die Schule wechseln. Die Mobber zu entlassen gelingt nämlich nicht so ohne Weiteres.

Quonos
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Der Schulverweis ist inzwischen erfolgt. So viel dazu.

alexander
9 Jahre zuvor

.. das hätte der Bengel beispielsweise mal bei einem amerikanischen Police-Officer versuchen sollen! Aber in Deutschland sind Lehrer und Polizisten ja so eine Art Freiwild und im Zweifelsfall auch noch selbst dran schuld…