Vor 60 Jahren: Der Jugendmedienschutz bekommt eine Behörde

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DÜSSELDORF/GÜTERSLOH. News4teachers kooperiert mit dem „Brockhaus Wissensservice“. Wir können damit einen neuen Service anbieten: In den nächsten Wochen finden Sie an dieser Stelle Themenideen für Ihren Unterricht orientiert an aktuellen Jahrestagen – heute: die Gründung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Kinder und Jugendliche nutzen das Internet meist unkontrolliert. Foto: Spencer E. Holtaway / Flickr (CC BY-ND 2.0)
Kinder und Jugendliche nutzen das Internet meist unkontrolliert. Foto: Spencer E. Holtaway / Flickr (CC BY-ND 2.0)

Bei ihrer Gründung war wohl niemandem klar, wie groß der Aufgabenkreis der Institution mal werden würde: 1954 wird die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Abkürzung BPjM, errichtet, eine dem Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgeordnete Bundesoberbehörde, Sitz Bonn. Die BPjM entscheidet, ob jugendgefährdendeMedien in eine von ihr geführte Liste solcher Medien aufgenommen oder aus ihr gestrichen werden.

Jugendgefährdende Medien, nach §18 Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002, sind Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Vorschriften über jugendgefährdende Medien finden sich neben dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes im Strafgesetzbuch (StGB) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder.

Nie wurde die Behörde dringendern gebraucht als zu Zeiten des Massenmediums Internet. Es hat sich schneller zu einem Massenmedium entwickelt als jedes Medium zuvor, selbst als das Fernsehen. Waren 1990 etwas mehr als 300 000 Hostrechner an das Internet angeschlossen, so sind es Ende 2013 über 250 Millionen.

Mit der steigenden Zahl der Internetnutzer werden zunehmend auch Fragen der Datensicherheit, des Urheberrechts, der Informationsauswahl (zum Beispiel durch Suchmaschinen) und – damit verbunden – der staatlichen Regulierung diskutiert. Einerseits wird jeder staatliche Eingriff in das auf unbeschränkte Meinungsfreiheit ausgelegte Internet als Versuch der „Zensur“ angesehen; andererseits werden mit Blick auf die Verbreitung von extremistischer Propaganda, Pornografie (…) im Internet freiwillige oder staatliche Beschränkungen gefordert. Ein Problem ist auch, inwieweit nationale Regelungen auf das keine Grenzen kennende Internet anwendbar sein können.

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Kinder im Internet: Kinder und Jugendliche gehören zu den aktivsten Internetnutzern und für viele von ihnen ist der Umgang mit dem neuen Medium selbstverständlicher als für ihre Eltern. Trotz dieser Kompetenz gibt es eine Reihe von Gefahren im Internet, vor denen Eltern ihre Kinder schützen wollen und sollten. Besonders beunruhigend ist für Eltern die Tatsache, dass Pädophile versuchen, über das Internet Kontakte mit Kindern herzustellen. Zahlreiche Webseiten, die auch für viele Erwachsene eher lästig sind und schnell „weggeklickt“ werden, sind für allein surfende Kinder völlig ungeeignet, insbesondere Seiten mit pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten. Eine mögliche Schutzmaßnahme besteht darin, den Zugang zum Internet durch ein Passwort zu sichern, sodass das Kind nur im Beisein beziehungsweise mit Wissen der Eltern surfen kann. Mittlerweile bieten einige Provider auch spezielle Internetzugänge für Kinder an. Bei einem solchen Zugang sind für Kinder ungeeignete Inhalte mittels einer speziellen Filtersoftware gesperrt, meist ist es auch möglich, die maximal erlaubte Surfzeit einzustellen. Eine andere Möglichkeit ist die Installation eines Filterprogramms direkt auf dem lokalen PC. Filterprogramme arbeiten auf der Basis von Negativlisten, auf denen Internetadressen vermerkt sind, die zu jugendgefährdenden Inhalten führen. Gute Filtersoftware ist individuell konfigurierbar und sollte sich per Download aktualisieren lassen. All diese Maßnahmen können eine umfassende Medienerziehung nicht ersetzen.

Die Texte sind dem Brockhaus Wissensservice unter den Stichworten „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“,  „Jugendgefährdende Medien“ und „Internet“ entnommen.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Wissensservice und einen Probezugang für Schulen.

Zum Beitrag: Vor 20 Jahren – Nelson Mandela wird Präsident Südafrikas.

 

 

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