Urteil: Hauptschullehrer an Realschulen müssen echte Chance auf Höherbesoldung bekommen

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MAINZ. Haupt- und Realschullehrer arbeiten in Rheinland-Pfalz nach einer Reform an denselben Schulen – verdienen aber unterschiedlich. Eine Lehrerin zog mit der Forderung «gleiches Geld für gleiche Arbeit» vor Gericht. Doch so einfach ist es nicht.

Das Land Rheinland-Pfalz hat nun Hausaufgaben zu machen. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Das Land Rheinland-Pfalz hat nun Hausaufgaben zu machen. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Das Land Rheinland-Pfalz muss seine Schulreform nachbessern und Regelungen zur Beschäftigung von früheren Hauptschullehrern ändern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Land hatte die Hauptschulen abgeschafft und sogenannte Realschulen plus eingeführt. Dort arbeiten tausende ausgebildete Hauptschullehrer gleichberechtigt neben Realschullehrern – werden aber schlechter bezahlt. Dagegen hatte eine Hauptschullehrerin geklagt und gleiches Geld für gleiche Arbeit verlangt.

Ganz so einfach ist es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber nicht. Der 2. Senat entschied lediglich, dass Rheinland-Pfalz es den Hauptschullehrern leichter als bisher ermöglichen muss, berufsbegleitend eine Qualifikation für das Amt eines Realschullehrers zu erwerben – um so in eine höhere Besoldungsgruppe gelangen zu können. (Az.: BVerwG 2 C 51.13) Dass Ex-Hauptschullehrer jetzt an Realschulen plus unterrichteten, ohne dafür formell qualifiziert zu sein, verstoße gegen die Grundsätze des Berufsbeamtentums.

Die Hürden für den Sprung vom Haupt- zum Realschullehrer seien bislang viel zu hoch angesetzt gewesen. Die Hauptschullehrer hätten quasi ein «drittes Staatsexamen» stemmen sollen, neben ihrem Vollzeitjob. Das sei nicht rechtens, entschieden die Bundesrichter. Sie gaben dem Land auf, bis zum nächsten Schuljahr seine «Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung» zu ändern.

Das Bildungsministerium in Mainz sagte zu, die Entscheidungsgründe des Gerichts genau zu prüfen und dann umgehend an die Umsetzung zu gehen. Die Prüfung werde überarbeitet, erklärte Bildungsstaatssekretär Hans Beckmann (SPD). Im Grundsatz sehe sich das Land aber bestätigt.

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Die Landes-CDU dagegen sprach von einer weiteren Niederlage der rot-grünen Landesregierung vor Gericht. Nun sei sie einmal mehr kurzfristig gefordert, einen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen.

Nach Angaben des Gerichtes werden 2015 rund 2900 Realschullehrer und 2460 Hauptschullehrer an den rheinland-pfälzischen Realschulen plus unterrichten. Die einen sind in die Besoldungsgruppe A13 eingestuft, die anderen in die Gruppe A12. Das sei ein Unterschied von etwa 500 Euro brutto, sagte Gerhard Bold, Landesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), der die klagende Lehrerin unterstützt hatte.

«Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von heute haben wir unser Ziel erreicht. Tausenden von Lehrerinnen und Lehrern muss das Land jetzt bis zum Beginn des nächsten Schuljahres eine zumutbare und realistische Chance auf eine gerechte Besoldung eröffnen», hieß es in einer schriftlichen Erklärung des VBE nach dem Urteil. dpa

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2 Kommentare
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xxx
9 Jahre zuvor

es ist zu befürchten, dass künftige stellen nur mit a12 bezahlt werden. so kann das land neben der realschule plus auch ein gehalt minus einführen. wobei ich den namen realschule plus sehr lächerlich finde. aber die eingliederung der hauptschulen an die realschulen muss ja politisch korrekt sehr positiv klingen.

dickebank
9 Jahre zuvor

Lehramt GHR(HRGE) und schon gibt es A12 für alle.

Der Bustabensalat bedeutet übrigens:
Lehramt für Grund-, Haupt- und Realschule sowie die entsprechenden Jahrgänge an Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschule).

Lehrkräfte sind die einzigen Beamten/Tarifbeschäftigten, die trotz Masterabschluss und zweitem StEx dem gehobenen Dienst zugewiesen werden können.