Verfassungsgericht: Kürzung der Zuschüsse für freie Schulen in Brandenburg zulässig

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POTSDAM. Durch die Neuregelung der staatlichen Zuschüsse müssen die freien Schulen in Brandenburg Kürzungen von insgesamt 13,2 Millionen Euro hinnehmen. Zurecht, wie jetzt das Verfassungsgericht entschied, anders als in anderen Bundesländern, wo die Regelungen überarbeitet werden mussten. Die einzelne Schule genieße keinen Bestandsschutz. Schulminister Günter Baaske gibt sich erleichtert.

Freie Schulen in Brandenburg müssen die Kürzung von staatlichen Zuschüssen hinnehmen. Das Verfassungsgericht hat am Freitag eine Neuregelung der rot-roten Landesregierung zum Schuljahr 2012/13 für verfassungsgemäß erklärt. Der jeweilige Schulträger habe eine angemessene finanzielle Eigenleistung zu tragen, betonte der Präsident des Verfassungsgericht, Jes Möller, in der Urteilsbegründung. «Die einzelne Schule oder ihr Träger genießen keinen Bestandsschutz», sagte Möller. Weder aus dem Grundgesetz noch aus der Landesverfassung ergebe sich ein Anspruch auf eine individuelle Förderung.

Nach der „krachenden Niederlage“ vor Gericht heißt es für einzelne freie Schulen in Brandenburg mit spitzem Bleistift zu rechnen. Foto: GG-Berlin / pixelio.de
Nach der „krachenden Niederlage“ vor Gericht heißt es für einzelne freie Schulen in Brandenburg mit spitzem Bleistift zu rechnen. Foto: GG-Berlin / pixelio.de

Die Kläger – inzwischen teils frühere – Abgeordnete von CDU, Grünen und FDP, zeigten sich enttäuscht von der Entscheidung. «Das ist eine krachende Niederlage», sagte die Grünen-Politikerin Marie Luise von Halem. «Politisch bleibt die Forderung im Raum, dass freie Schulen ausreichend finanziert werden», betonte Henryk Wichmann von der CDU.

«Freie Schulen haben in nicht unerheblichen Maße Lücken geschlossen, die durch die Schließung öffentlich getragener Schulen entstanden sind», meinte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen im Land Brandenburg, Irene Petrovic-Wettstädt.

Bildungsminister Günter Baaske (SPD) – erst seit wenigen Wochen Chef des Ressorts – begrüßte das Urteil: «Ich bin sehr erleichtert, dass wir ein Gesetz haben, das gilt.» Brandenburg verfüge über zahlreiche freie Schulen – auch in entlegenen Regionen. Deren Unterstützung sei noch immer groß und er wolle mit den Verantwortlichen im Gespräch bleiben, so der Minister.

Aufgrund des neuen Berechnungsverfahrens erhalten Schulen in freier Trägerschaft in Brandenburg insgesamt rund 13,2 Millionen Euro weniger vom Land. Schulen und Eltern sehen die Existenz der Einrichtungen dadurch bedroht – vor allem in der Fläche. Dafür gibt es nach Ansicht der Richter keine Anhaltspunkte. Die Anzahl der freien Schulen sei in diesem Jahr vielmehr leicht gestiegen, so Möller.

Laut Bildungsministerium gibt es derzeit landesweit 170 Schulen in freier Trägerschaft – das sind 60 mehr als im Schuljahr 2004/05. Etwa 28 000 der insgesamt rund 267 750 Kinder und Jugendlichen besuchen eine solche Schule.

Auch in Sachsen und Thüringen hatten freie Schulen vor Gericht um eine bessere finanzielle Unterstützung gekämpft. Dort hatten die Gerichte entschieden, dass die Finanzierungsmodelle überarbeitet werden müssen. (Marion van der Kraats, dpa)

zum Bericht: Freie Schulen in Existenznot: Prozessauftakt um Finanzierung in Brandenburg

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Tom
9 Jahre zuvor

Zwei-Klassen-Wahlfreiheit

Liebe BürgerInnen, liebe SchülerInnen, selbstverständlich dürft ihr wählen zwischen staatlichen und freien Schulen, zwischen Schulen mit verschiedenen pädagogischen Konzepten! Das staatliche Schulmonopol ist lange vorbei, nicht jede Schule ist gut für jedes Kind, individuelle Entfaltung ist angesagt!

Aber Achtung, Schulpflicht für alle hin oder her: Kostenlos gibt’s das nur an staatlichen Schulen! Nur diese müssen auskömmlich finanziert werden, urteilt das Verfassungsgericht. Denn freien Schulen sind ja nur ein Freiheitsrecht und sollen gefälligst selbst sehen, wie sie überleben: Schulgeld fordern von den Eltern und fette Sponsoren anzapfen, die schon am Schultor Schlange stehen in der brandenburgischen Provinz. „Finanzielles Engagement“ heißt das beim Gericht, und solange die freien Schulen nicht alle eingehen, ist alles gut.

Rechtens sind die Kürzungen also, aber dennoch könnte sich die Potsdamer Regierungsfraktion mal fragen: Warum wohl ist vielen Eltern und PädagogInnen die Wahlfreiheit so wichtig, dass sie sich in und für Schulen in freier Trägerschaft mit enormem Einsatz engagieren – trotz widriger Rahmenbedingungen? Warum gehen die meisten Kinder gern in ihre freie Schule? Warum werden es immer mehr – trotz Zuschusskürzungen?