Bayerischer Elternverband: Teilhabegesetz muss auch Schulen unterstützen

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LAUF. Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch zu einem Teilhabegesetz weiterzuentwickeln. Vor dem Hintergrund der Inklusion benötigen nach Ansicht des Bayerischen Elternverbands auch Schulen durch das neue Gesetz deutlich mehr und qualitativ bessere Unterstützung.

„Die derzeitigen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) ermöglichen den Betroffenen lediglich, sich im hergebrachten Schulsystem ‚einzugliedern‘, sprich sich anzupassen“, schreibt der Bayerische Elternverband (BEV) in einer Pressemitteilung. Im Sinne der Inklusion müsse seit 2009 aber das System den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Kinder entgegenkommen. Dabei habe Inklusion keineswegs nur behinderte Kinder im Fokus, sondern wirklich alle, beispielsweise auch die Schüler, deren Eltern kein Deutsch sprechen, die aufgrund besonderer Begabungen besondere Förderung bekommen sollten oder die in sozialer Hinsicht unterstützt werden müssen.

„Durch die Inklusion ist das Aufgabenspektrum der allgemeinen Schule deutlich breiter geworden“, sagt die stellvertretende Vorsitzende Henrike Paede. „Dies muss im neuen Teilhabegesetz berücksichtigt werden!“ Da von Inklusion nach Angaben des BEV in erster Linie behinderte Kinder profitieren, fordert der Elternverband eine im Teilhabegesetz verankerte systemische Unterstützung für Schulen im Sinne von Klassenbegleitern. Diese könnten in vielen Fällen sogar verhindern, dass sonderpädagogischer oder jugendhilferechtlicher Förderbedarf überhaupt erst entsteht und somit eine Etikettierung als „behindert“ oder „sonderpädagogisch förderbedürftig“ überflüssig machen. Dadurch sei ihre Verortung bei der Teilhabe umso besser zu begründen.

Wichtig sei aber auch, dass die Betroffenen weiterhin persönliche Ansprüche auf Hilfen hätten. Die derzeitige Eingliederungshilfe biete zusammen mit der Jugendhilfe ein wichtiges Instrument, wenn behinderte Kinder die allgemeine Schule besuchen: den Schulbegleiter. „Wird diese Hilfe nun möglicherweise in das Teilhabegesetz überführt, sollte dabei nicht die Chance verpasst werden, sie von ihrem derzeit integrativen Zuschnitt an die Erfordernisse der Inklusion anzupassen“, so Henrike Paede. Die Aufgabenbeschreibung des Schulbegleiters müsse derart geändert werden, dass er auch an der inklusivpädagogischen Arbeit mit der ganzen Klasse beteiligt werden könne, soweit das ihm einzeln zugeordnete Kind dafür Raum lasse. Das Kooperationsverbot sieht der BEV nicht berührt, denn beide Berufsgruppen hätten kaum mit kognitivem Lernen, dafür aber umso mehr mit Erziehung und sozialem Lernen zu tun.

Für Schulbegleiter müsse der Bund zudem eine pädagogische Ausbildung vorschreiben und finanzieren, fordert der Elternverband. Darüber hinaus müsse eine persönliche Assistenzkraft behinderten Kindern auch in inklusiven Nachmittagsangeboten nicht schulischer Art, wie etwa dem Hort, gewährt werden. Nur so sei die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Förderschule und allgemeiner Schule wirklich gegeben.

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