GEW fordert „Mindeststandards für Zeitverträge“ und präsentiert eigenen Gesetzentwurf

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BERLIN. „Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindeststandards für Zeitverträge“ – unter diesem Motto hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ihren Gesetzentwurf für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes in Berlin präsentiert.

CDU, CSU und SPD haben in ihrer Koalitionsvereinbarung vom Dezember 2013 eine Novellierung des Gesetzes in Aussicht gestellt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft erwarte, dass jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden. „Mit unserem Entwurf zeigen wir, wie das Gesetz ganz konkret verbessert werden kann und erhöhen so den Druck auf Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, endlich zu handeln“, so der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte Andreas Keller in einer Pressemitteilung. Die Bildungsgewerkschaft hat ihren Gesetzentwurf eigenen Angaben zufolge in Zusammenarbeit mit dem Marburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Hauck-Scholz erarbeitet.

Sie will erreichen, dass „alle Daueraufgaben der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Forschung, Lehre und Verwaltung […] auf Dauerstellen erledigt werden.“ Zeitverträge in der Wissenschaft seien nur dann akzeptabel, wenn sie tatsächlich der wissenschaftlichen Qualifizierung dienten oder die Stelle aus Drittmitteln finanziert werde.

Dozent vor Tafel
Mit ihrem Gesetzentwurf will die GEW dafür sorgen, dass sich die Arbeitssituation wissenschaftlicher Mitarbeiter an Hochschulen schneller verbessert. (Foto: tyo/Flickr CC BY 2.0)

Darüber hinaus zielt der GEW-Gesetzentwurf auf Mindeststandards für Zeitverträge ab. „Wer zur wissenschaftlichen Qualifizierung befristet beschäftigt wird, muss die Möglichkeit haben, sein Qualifizierungsziel auch tatsächlich zu erreichen. Befristet beschäftigte Doktorandinnen und Doktoranden müssen also ausreichend Zeit für die Arbeit an ihrer Dissertation bekommen, die Laufzeit ihres Zeitvertrages muss so bemessen sein, dass sie ihre Promotion erfolgreich abschließen können. Es muss Schluss damit sein, dass Promovierende mit halbfertigen Doktorarbeiten auf die Straße gesetzt werden“, sagt Keller.

Darüber hinaus macht sich die Bildungsgewerkschaft für eine familienfreundliche Ausgestaltung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes stark. „Bereits heute erlaubt das Gesetz eine Verlängerung von Zeitverträgen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die Kinder betreuen. Ob die Verträge aber tatsächlich verlängert werden, unterliegt der Willkür der Arbeitgeber. Die familienpolitische Komponente muss daher verbindlich ausgestaltet werden – im Sinne eines Rechtsanspruchs auf Vertragsverlängerung.“

Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seien befristet beschäftigt, über die Hälfte der Zeitverträge habe eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. „Diese Verhältnisse gefährden nicht nur die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung, sondern auch die Kontinuität und damit Qualität von Forschung und Lehre. Der Gesetzgeber muss endlich handeln und für die Stabilisierung der Beschäftigung in der Wissenschaft sorgen.“

Zum Beitrag: „Wissenschaftsprekariat“ – Gewerkschaft legt Gesetzentwurf gegen Zeitverträge vor
Zum Beitrag: GEW macht sich für bessere Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft stark

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