Justizposse um Berliner Lehrerin: Korruptionsbekämpfer will Geschenke-Regeln lockern – aber nur ein bisschen

1

BERLIN. Berlins Regierender Bürgermeister Müller hätte gerne eine Lockerung – der oberste Korruptionsbekämpfer der Hauptstadt hat jedoch davor gewarnt, die Grenze bei erlaubten Geschenken an Staatsbedienstete zu weit heraufzusetzen. „Kein Beamter braucht Geschenke“, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Reiff von der Zentralstelle der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Wenn ein Beamter eine Flasche Wein oder eine Schachtel Pralinen haben möchte, geht er in ein Geschäft und kauft sie sich.“

Die Staatsanwaltschaft hat Strafbefehle gegen den Schulleiter und den Chemielehrer beantragt, aus dessen Unterricht das Brom gestohlen worden war. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Die Staatsanwaltschaft hat Strafbefehle gegen den Schulleiter und den Chemielehrer beantragt, aus dessen Unterricht das Brom gestohlen worden war. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Allerdings forderte Reiff mit Blick auf den Fall einer Berliner Lehrerin, die von Schülern ein Abschiedsgeschenk im Wert von 200 Euro angenommen hatte und dafür mit einem Strafbefehl über 4.000 Euro belegt worden war, „Regeln, die realistisch sind“, sonst halte sich niemand daran. Im Schuldienst solle es daher möglich sein, Blumensträuße zu verschenken, die „ersichtlich mehr als zehn Euro kosten“. Reiff betonte, er habe dies der Bildungsverwaltung nahegelegt. So habe die Arbeitsgruppe Antikorruption der Berliner Hauptverwaltungen den aktuellen Fall, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hat, ausführlich diskutiert.

Der neue Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller (SPD), ist offenbar der Ansicht, dass die Vorschriften für Anerkennungen, mit denen Bürger einem Staatsdiener einen Dank aussprechen möchten, in Berlin nicht mehr der Lebenswirklichkeit entsprechen. Nach Informationen des „Tagesspiegels“ hat Müller in einer Senatssitzung den für die Regelungen zuständigen Innensenator Frank Henkel (CDU) unlängst gebeten, zu prüfen, ob Bürgergeschenke künftig „in einem vernünftigen Rahmen“ realitätsnäher möglich sein können. Bislang dürfen Lehrer nur ein Anerkennungspräsent bekommen, das nicht mehr als 10 Euro kosten darf – wobei unerheblich ist, wie viele Schenker hinter dem Präsent stehen. So fällt sogar Selbstgebasteltes einer Klasse in den meisten Fällen flach: Der Materialwert zählt mit.

In den aktuellen Fall hatten rund 50 Eltern zusammengelegt – tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen sie alle ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsgewährung eingeleitet – der gewährte Vorteil lag, auf die Verdächtigen umgerechnet, bei jeweils vier Euro. Die Verfahren wurden mittlerweile eingestellt. Offenbar ist selbst den Strafverfolgern mittlerweile klar, dass sich aus einem Abschiedsgeschenk kein Kapital schlagen lässt. News4teachers

Zum Bericht: Der vermeintliche Korruptionsfall um eine Berliner Lehrerin wird zur Justizposse

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

1 Kommentar
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
alexander
9 Jahre zuvor

„…Wenn ein Beamter eine Flasche Wein oder eine Schachtel Pralinen haben möchte, geht er in ein Geschäft und kauft sie sich…“ Richtig, es sei denn, man heißt Pofalla oder Bahr; dann lässt man sich für treue Dienste einen hochdotierten Vorstandsposten bei der Deutschen Bahn oder der Allianz-AG schenken.