Lehrerin nimmt Geschenk ihres Abi-Kurses an – und bekommt Strafbefehl über 4000 Euro

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BERLIN. Das Abschiedsgeschenk ihres Abi-Kurses im Wert von 200 Euro kommt eine Berliner Lehrerin teuer zu stehen: 4000 Euro musste sie zahlen, damit die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Vorteilsannahme gegen sie eingestellt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Ein Vater – einem Bericht der „B. Z.“ zufolge selbst Lehrer – hatte Anzeige erstattet. Einer im November präzisierten Vorschrift zufolge dürfen Berliner Lehrer Geschenke von Schülern oder Eltern nur bis zu einem Wert von zehn Euro annehmen, auch wenn eine ganze Klasse Geld zusammenlegt. Der Fall und die Regelung haben nun eine Debatte ausgelöst.

Einen Strafbefel über 4000 Euro musste die Lehrerin akzeptieren.  Foto: Carlo Schrodt / pixelio
Einen Strafbefel über 4000 Euro musste die Lehrerin akzeptieren. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Um was für ein Geschenk es sich handelte, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Die Verwaltungsvorschrift ist laut Berliner Senatsbildungsverwaltung zum Schutz der Lehrer erlassen worden, es handele sich dabei nicht etwa um eine Verschärfung, sondern um eine Klarstellung, so heißt es in einem Bericht des Berliner „Tagesspiegels“. Demnach dürften die Pädagogen „geringwertige Werbegeschenke wie Kalender oder Kugelschreiber“ bis zu einem Wert von fünf Euro „je Vorteilsgeber und Kalenderjahr“ annehmen. Auch Gastgeschenke offizieller Delegationen dürften entgegengenommen werden, nicht aber solche von Privatpersonen, Firmenvertretungen, Verbänden oder Einrichtungen. Eine Aufmerksamkeit einzelner Bürger, „mit der der Dank der Allgemeinheit uneigennützig zum Ausdruck gebracht werden soll“, sei bis zu einem Wert von insgesamt 10 Euro (beispielsweise Blumenstrauß) zulässig. Und dann: „Dies gilt auch für Geschenke von Eltern oder Schülerinnen oder Schüler, die damit im eigenen Namen oder im Namen einer Gruppe oder Klasse Dank zum Ausdruck bringen wollen.“

Zudem dürften Lehrer weiterhin „Freifahrten, Freiflüge oder Freiplätze“ etwa von Busunternehmen annehmen – dann nämlich, wenn diese ihnen bei der Buchung von Klassenreisen angeboten werden. So sollen Kosten für die Dienstreisen minimiert werden. Auch Sondertarife dürften akzeptiert, Gratisunterkunft oder -verpflegung angenommen werden, heißt es laut „Tagesspiegel“ weiter. Damit sei nun klargestellt, „dass Danksagungen an eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer am Ende eines Schuljahres im Namen der Klasse bis zehn Euro zulässig sind“, teilte die Verwaltung mit. Somit hätten Pädagogen Sicherheit, was Geschenke angehe. Die Landesvorsitzende der GEW, Sigrid Baumgardt begrüßte die Präzisierung, weil sie für Klarheit sorge.

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Andere sehen die Regelung kritischer: Wenn in einem Abiturkursus nun gut 30 Jugendliche sitzen und sie gemeinsam ein Geschenk im Wert von nicht mehr als zehn Euro überreichen dürfen, sei dies praxisfern, sagte etwa Günter Peiritsch, Mitglied des Landesschulbeirates und Vorsitzender des Bezirkselternausschusses Charlottenburg-Wilmersdorf gegenüber dem „Tagesspiegel“ . Der frühere Landeselternsprecher schlägt zur Preisdebatte vor, „ein gemeinsamer Beschluss bei einem Elternabend zum Geschenk und dessen Wert könnte ja jedem Geschmäckle vorbeugen“.

Zehn Euro? „Dafür bekommt man doch heute keinen schönen Blumenstrauß“, sagt auch die CDU-Bildungsexpertin Hildegard Bentele gegenüber dem Blatt. Abschiedspräsente von Klassen für Pädagogen seien ein Spezialfall, zumal sie von einer Gruppe kämen. „Bestechung und ein erhofftes Entgegenkommen sind da ja nicht mehr zu erwarten.“ Selbst der Anti-Korruptions-Arbeitskreis der Berliner Senatsverwaltungen hat Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) empfohlen, bei Abschlusspräsenten für Lehrer flexibler zu sein. Man habe keine Bedenken, wenn der Wert eines Straußes „ersichtlich über 10 Euro“ liege, heißt es. Übrigens: Laut „B.Z.“ dürfen Berliner Abgeordnete Geschenke im Wert von bis zu 400 Euro annehmen, ohne sie melden zu müssen. News4teachers / mit Material der dpa

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mehrnachdenken
9 Jahre zuvor

Ich bin fast versucht zu schreiben: „Typisch Lehrer, eigene Berufskollegen in die ‚Pfanne‘ zu hauen!“

Dieses Denunziantentum soll in der Lehrerschaft gar nicht so selten vorkommen.

Nun bin ich nicht jemand, der von der Schule auf die Uni ging und dann wieder in die Schule. Ich habe also zahlreiche Berufskollegen auch außerhalb der Schule kennen und deutlich mehr schätzen gelernt, als so manchen „Kollegen“ in der Schule. Frauen schließe ich mit ein.

drd
9 Jahre zuvor

Was vernlasst so jemanden dazu das anzuzeigen? Bestechungsbekämpfung kann es ja nicht sein, bei einem Abschlussgeschenk. Das ist niederträchtig und armselig.

xxx
9 Jahre zuvor

das ist doch lächerlich. wo soll außerdem der vorteil der geschenkegeber liegen? sie haben doch bereits das abitur in der tasche. ist der lehrervater frustriert, weil er von seinen abschlussjahrgängen kein geschenk bekam ?!?

wenn die regelung für lehrer schon so bleiben soll, dann soll sie wortgleich auf Abgeordnete übertragen werden.

Küstenfuchs
9 Jahre zuvor

Und die GEW begrüßt das Ganze? Naja, die GEW vertritt schon lange nicht mehr Interessen der Lehrer.

Klaus
9 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Die GEW begrüßt nicht die Verurteilung der Lehrerin, sondern die Klärung von Vorschriften durch die Verwaltung

Und bitte? Die GEW vertritt nicht mehr die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer? Wer streikt denn bitte regelmäßig, wer kämpf für eine bessere Bildung und bessere Schulen?

Verzeihung, aber es macht schon Sinn, einfach mal nichts zu schreiben, wenn man sich nicht auskennt.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  Klaus

Dieser Leserkommentar zur Umsetzung der Inklusion trifft ziemlich genau die Rolle der GEW in fast allen Bildungsprozessen.

„Wie können Reformen RICHTIG durchgeführt werden, wenn sie auf falschen Annahmen beruhen? Die GEW ist m. E. schon seit Ewigkeiten eine lebensfremde Kaderschmiede für fragwürdige Reformen und macht sich gern einen schlanken Fuß durch Schuldzuweisungen, wenn sich die von ihr unterstützten Ideen in der Praxis als Horror herausstellen. Ihre Lieblingsbehauptung ist dann, dass nicht genug Geld in die jeweilige Reform gesteckt werde. Alles scheitert dann immer nur am Geld, nicht aber an falschen Denkansätzen, deren Folgen durch noch so viele Steuermilliarden nicht kompensiert werden können. Überflüssig zu sagen, dass dies auch ein unverantwortlicher Umgang mit Steuergeldern ist.“

Vordergründig setzen Sie sich auf vielen Ebenen für die Interessen der Lehrkräfte ein.
Letzten Endes geht es Ihnen aber nur darum, Ihre linken Träumereien von einer Einheitsschule zu verwirklichen, in der sich dann endlich alle Schüler wie im Paradies fühlen dürfen.
Dass dabei aber die Qualität der Bildung auf der Strecke bleibt, scheint Sie nicht besonders zu berühren.
Ihre Gewerkschaft war mir bereits äußerst suspekt, als ich Anfang der 80er Jahre in den Schuldienst eintrat.

Mit Ihren Forderungen für bessere Arbeitsbedingungen und vor allem Ihr Ruf nach immer mehr Geld werben sie quasi junge Kollegen an,

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Das leidige Problem, etwas nicht löschen zu können. Der letzte Satz sollte nicht im Kommentar erscheinen.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken
g. h.
9 Jahre zuvor
Antwortet  Klaus

„Wer kämpft für eine bessere Bildung und bessere Schulen?“, fragen Sie und meinen die GEW. Wenn Sie für die Gemeinschaftsschule („Eine Schule für alle“) sind, möglichst mit Inklusion und fächerübergreifender Aufklärung in sexueller Vielfalt, dann ist Ihr Urteil wenigstens im Moment subjektiv richtig.
Für andere jedoch, die diese und weitere Wunschvorstellungen der GEW abwegig finden, liegen Sie mit Ihrer Meinung falsch.
Zu diesen anderen gehöre ich. Meiner Meinung nach hat die GEW in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich dazu beigetragen, dass es mit der Bildung und den Schulen immer trauriger aussah. Nicht umsonst musste aus dem GEW-Urschrei nach besserer Bildung und besseren Schulen ein Refrain mit langem Bart werden, den auch Sie wieder bemühen, so als hätte ihn noch keiner gehört. Ich höre ihn seit Ewigkeiten und gäbe vieles darum, von ihm nicht mehr belästigt zu werden.
Die GEW hätte bei ihrem immensen Machteinfluss längst dafür sorgen können, dass ihre Forderungen nach besserer Bildung und Schule endlich wahr werden und sie nicht ständig gezwungen ist, ihre Gebetsmühle aufs Neue anzuwerfen, um darüber hinwegzutäuschen, dass sich die von ihr hochgejubelten Reformen immer wieder als Schuss in den Ofen erweisen.
Sie fragen: „Wer streikt denn bitte schön regelmäßig?“ und meinen, dies täte die GEW für die Lehrer. Täte sie es doch mal! Die Sache ist jedoch umgekehrt, die GEW ruft die (angestellten) Lehrer zum Streik für ihre eigenen ideologischen Bildungsziele auf. Diese verknüpft sie dann oft mit Lohnforderungen, wohl wissend, dass diese bei den Lehrern gut ankommen und zu hoher Streikbereitschaft führen.
Sie sagen zum Schluss: „Verzeihung, aber es macht schon Sinn, einfach mal nichts zu schreiben, wenn man sich nicht auskennt.“ Da gebe ich Ihnen absolut Recht, auch wenn ich bei dem Wort „man“ sicher nicht an dieselben Leute denke wie Sie.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  g. h.

Dieser Kommentar passt hier gut rein:

M. J.
6. Januar 2015 um 12:54

Die GEW will also mal wieder etwas für „bessere Bildung und bessere Schulen“ tun und Anhand von Pegida über Fremdenhass aufklären. So etwas nenne ich „Gesinnungsunterricht“ gegen Staatsbürger, bei denen Fremdenhass keineswegs bewiesen ist, sondern bisher nur mit vereinten Kräften von Politik und Medien vermutet bzw. unterstellt wird. Das Positionspapier lässt jedenfalls die Rassismus-Behauptung nicht zu, im Gegenteil.
Immer mehr Gesinnungserziehung (siehe auch sexuelle Vielfalt!) ist das Markenzeichen der GEW. Jedenfalls habe ich von ihrer Seite bisher noch so gut wie nichts darüber gehört, wie z. B. die Leistungen der Schüler im Lesen, Schreiben oder Rechnen zu verbessern seien. Ständig aber plädiert diese Pseudo-Gewerkschaft für irgendwelche „Hirnwäsche“ der Schüler mit ihren gesellschaftspolitischen Vorstellungen. Diese sind offenbar ausschlaggebend für „bessere Bildung und bessere Schulen“.

Dem kann ich mich voll anschließen!!

Storb
9 Jahre zuvor

„Zudem dürften Lehrer weiterhin „Freifahrten, Freiflüge oder Freiplätze“ etwa von Busunternehmen annehmen – dann nämlich, wenn diese ihnen bei der Buchung von Klassenreisen angeboten werden. So sollen Kosten für die Dienstreisen minimiert werden.“

Lach. Nun, die Vorteilsnahme ist eben erlaubt, wenn dem Land dadurch ein Gewinn entsteht. Ansonsten ist sie natürlich gaaanz böse.

Das Grundproblem ist aber natürlich ein anderes: Schüler und Lehrer haben nun einmal eine pädagogische Beziehung, wenn es gut läuft – und das ist etwas anderes als eine rein sachlich-professionelle Beziehung, die Menschen zu Finanzbeamten oder den Mitarbeitern im Bürgerbüro unterhalten. Es geht eben auch um Bildung, Erziehung, Erwachsenwerden (auf Schülerseite) und Anteilnehmen, Augen zudrücken, sich kümmern (auf Lehrerseite). Auch und obwohl sich Schüler sicher oft über ihre Lehrer ärgern.

Und bei einer solchen Konstellation drängen sich Abschiedsgeschenke natürlich geradezu auf. Das versteht aber natürlich kein Jurist. Die ideale Schule aus juristischer Sicht ist die emotionsbefreite und sterile Lehrer-Klienten-Schule, die es nur leider nicht gibt und nie geben wird.

dickebank
9 Jahre zuvor

Wo liegt das Problem? In vielen Firmen ist es so, dass geschenke von erheblichem Wert (10 bis 15 EUR) an die Firma abgegeben werden müssen.

Heißt übertragen auf die Schule, alle Zuwendungen die 10 EUR an Wert übersteigen, müssen an die Finanzverwaltung des Landes abgeführt werden.

Juristen können das egal ob Firma oder Schule vollkommen emotionslos beurteilen, sie müssen nämlich nur die entsprechenden gesetzlichen regelungen kennen. Sollten Lehrkräfte – übrigens in den meisten Fällen verbeamtet – eben auch. Aber so kenn ich sie, die Vorteile des Beamtenstatus akzeptieren und ansonsten rumnölen.

Storn
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Der Punkt ist nicht, dass Juristen die Schule emotionslos beurteilen, sondern dass sie nicht verstehen, dass Schule auch ein emotionales Geschäft ist. Das wiederum verleitet sie zu realitätsfernen Urteilen.

Was nun Sie angeht, zeigen Sie unfreiwillig ja auch deutlich, dass es Ihnen nicht um objektive gesetzliche Regelungen geht, sondern um Emotionen – in Ihrem Fall die des Ressentiments.

Im Übrigen ist „die“ Gesetzeslage eben offensichtlich reine Auslegungssache, was man ja daran sehen kann, dass sich Lehrer sehr wohl Dinge von Eltern bezahlen lassen dürfen, wenn das das Land entlastet.

Aber Ihre Idee mit der Weitergabe der Geschenke finde ich gut: Das dürfte einmal mehr im Chaos enden.

ysnp
9 Jahre zuvor
Antwortet  Storn

Zitat:
„Im Übrigen ist “die” Gesetzeslage eben offensichtlich reine Auslegungssache, was man ja daran sehen kann, dass sich Lehrer sehr wohl Dinge von Eltern bezahlen lassen dürfen, wenn das das Land entlastet.“

Ich habe dazu noch eine Steigerung:
In keinem anderen Beruf gibt der Lehrer so viel Geld von seinem Privatvermögen für berufliche Dinge aus.

Zu den Juristen:
Welche groteske Formen inzwischen manche Strafbefehle angenommen haben, sieht man im Fall eines Neuburger Notarztes:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-alexander-hatz-strafbefehl-zurueckgezogen-a-1017498.html

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

ich finde es auch eine frechheit, dass lehrer das für ihre Schüler kostenlose buch offiziell selbst kaufen müssen. nur die marketingabteilung der verlagshäuser verhindert das …