Bürgermeisterin will Rebellenschule langsam wieder hochfahren

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SEIFHENNERSDORF. Zwei Jahre lang hatten die als Schulrebellen bekannt gewordenen Eltern den Oberschul-Unterricht für Ihre Kinder eigenständig ohne behördliche Genehmigung organisiert. Anfang dieses Schuljahres war Schluss und die Schule steht leer. Zum nächsten Schuljahr könnte sich das ändern, Anmeldungen sind im März möglich.

Das Aus für die Oberschule in Seifhennersdorf (Landkreis Görlitz) schien schon besiegelt, doch im nächsten Schuljahr könnte sich das verwaiste Haus mit neuem Leben füllen. Eltern dürfen dort wieder offiziell ihre Kinder registrieren lassen. Anmeldungen für die fünfte Klasse werden vom 2. bis 6. März in der inzwischen leeren Schule entgegengenommen, wie die Sächsische Bildungsagentur in Chemnitz mitteilte.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, will die Gemeinde Seifhennersdorf ihre Oberschule langsam wieder hochfahren. Foto: privat
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, will die Gemeinde Seifhennersdorf ihre Oberschule langsam wieder hochfahren. Foto: privat

Seifhennersdorf hatte sich erfolgreich gegen die Schließung der Einrichtung gewehrt. Die Stadt an der deutsch-tschechischen Grenze klagte gegen den 2005 beschlossenen Schulnetzplan des Landkreises, der das Aus der Schule vorsah. Die Genehmigung dafür hob das Verwaltungsgericht Dresden im Januar auf. Die sogenannten Schulrebellen von Seifhennersdorf waren zu diesem Zeitpunkt allerdings schon an eine freie Schule nach Rietschen gewechselt. Zwei Jahre lang hatten Eltern den Unterricht für ihre Kinder gegen den Willen der Behörden organisiert: ab 2012 zunächst in der fünften Klasse, später in der sechsten.

Die Bürgermeisterin von Seifhennersdorf, Karin Berndt (parteilos), sieht nun die Chance, «die Schule langsam wieder hochzufahren». Dafür seien jedoch verlässliche Aussagen nötig, etwa zur Mindestzahl der Anmeldungen, um eine fünfte Klasse überhaupt einrichten zu können. Die Koalitionspartner in der sächsischen CDU/SPD-Regierung seien sich darüber im Moment noch nicht einig, hieß es aus dem Kultusministerium in Dresden. Möglicherweise müsse ein neuer Beschluss im Landtag gefasst werden, ob eine Klasse 20 oder 25 Schüler haben soll.

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Unterdessen kündigte das Kultusministerium an, gegen Teile des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden Berufung einlegen zu wollen. In dem angestrebten Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen gehe es jedoch nicht um die Oberschule Seifhennersdorf, betonte Pressesprecher Dirk Reelfs. In diesem Punkt werde die Entscheidung der Dresdner Richter akzeptiert.

Allerdings moniert das Kultusministerium, das Verwaltungsgericht sei über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2014 hinausgegangen. Die Richter in Karlsruhe hatten das sächsische Schulgesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt: Die Schulnetzplanung auf Kreisebene verstoße gegen das garantierte Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Dabei bezogen sie sich nur auf Grund- und Mittelschulen. Der Dresdner Gerichtsbeschluss betreffe dagegen auch Gymnasien, Förderschulen und berufsbildende Schulen, kritisiert das Ministerium. (dpa)

zum Bericht: Seifhennersdorfer Schulstreit: Gericht hebt Genehmigung für Görlitzer Schulnetzplan auf
zum Bericht: Schulrebellen von Seifhennersdorf: Die Unterstützung bröckelt – ist dies das Ende

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