Privatschulfinanzierung: SLV sieht staatliche Schulen benachteiligt

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RADEBEUL. Eine weitere pauschale Erhöhung der finanziellen Zuweisungen an Schulen in freier Trägerschaft über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus führe zu unlauterem Wettbewerb zwischen öffentlichen und freien Bildungseinrichtungen, so der Sächsische Lehrerverband in einer Pressemitteilung. Er fordert, dass nur dann mehr Steuergelder fließen, wenn die Privatschulen die gleichen Anforderungen erfüllen, die auch an staatliche Schulen gestellt werden.

Euro-Scheine und -Münzen
Nach Angaben des Sächsischen Lehrerverbandes finanzieren sich private Bildungsträger zu 90 Prozent aus Steuergeldern. Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Die Chancengleichheit von staatlichen Schulen im Vergleich mit Einrichtungen freier Träger müsse gewährleistet werden. Anforderungen wie Mindestschülerzahl, Anzahl der Züge pro Klassenstufe und die Einhaltung von Qualitätsstandards müssten für freie Schulen ebenso verbindlich gelten wie für staatliche. Nach Auffassung des Sächsischen Lehrerverbandes (SLV) müsse das „öffentliche Interesse“, an welches die Errichtung und der Bestand einer Schule gebunden sei, für alle gelten, so wie das in anderen Bundesländern, etwa in Hessen, gesetzlich verankert sei. „Das ist auch mit Blick auf die künftige Schulnetzplanung notwendig, denn in bestimmten ländlichen Gebieten werden wir in den kommenden Jahren Schülerrückgänge verzeichnen“, schreibt der Verband. Vor diesem Hintergrund sei es eine enorme Herausforderung, das Schulnetz in der Fläche zu erhalten. Das Entstehen von Schulen in freier Trägerschaft an den Standorten von geschlossenen staatlichen Schulen sei vor dem Schulschließungsmoratorium Realität gewesen. Es helfe zwar den Gemeinden, „die Schule im Dorf“ zu behalten, stelle aber den Bestand der umliegenden Bildungseinrichtungen in Frage, wenn sie dadurch die Mindestschülerzahlen nicht mehr erreichen. Somit seien weitere Schulschließungen vorprogrammiert – eine Kette ohne Ende. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, das ‚öffentliche Bedürfnis‘ so zu definieren, dass die staatliche Schule ‚im Dorf‘ bleiben kann.“

Auch die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte dürften denen an staatlichen Schulen nicht nachstehen. Der Sächsische Lehrerverband fordert für diese Lehrkräfte eine tarifliche Bezahlung sowie eine Interessenvertretung durch Betriebsräte. Die Kolleginnen und Kollegen an Schulen in freier Trägerschaft verfügten in der Regel über eine gleichwertige fachliche und pädagogische Ausbildung und leisteten ebenso hervorragende Arbeit wie Lehrkräfte an entsprechenden öffentlichen Schulen.

„Die staatlichen Schulen erfüllen den vom Gesetzgeber verfassten Bildungs- und Erziehungsauftrag, der bestimmt ist durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage. Schulen in freier Trägerschaft können sich dagegen ihre Schüler aussuchen und auch Schulverträge kündigen.“ Staatliche Schulen hätten, im Gegensatz zu den freien Trägern, keine Möglichkeiten zusätzlicher Einnahmen wie die Erhebung von Schulgeld oder den Bezug von Spenden. Außerdem seien sie an klare gesetzliche Vorgaben gebunden und hätten überhaupt keine Chance, Schüler- und Klassenzahlen den Bedingungen vor Ort anzupassen.

„Wenn die gleiche finanzielle Unterstützung gefordert wird, müssen auch die gleichen Standards gelten wie bei staatlichen Schulen. Alles andere wäre ‚Rosinenpickerei‘. Die Bezahlung der Lehrkräfte darf denen an öffentlichen Schulen nicht nachstehen. Mindestschülerzahlen und -zügigkeiten sowie kontinuierliche Qualitätskontrollen müssen für alle Schulen gleichermaßen gelten“, sagt Jens Weichelt, Landesvorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes.

Der Sächsische Lehrerverband betrachtet Ergänzungsschulen mit alternativen beziehungsweise reformpädagogischen Konzepten als Bereicherung des sächsischen Schulwesens. Sie könnten für Kinder und Jugendliche mit bestimmten Fähigkeiten und Neigungen oder mit spezifischem Lernverhalten eine individuelle Alternative zu den Regelschulen darstellen. Es sei unumstritten, dass etablierte Schulen in freier Trägerschaft ihre Schüler in den zurückliegenden Jahren zu anerkannten und hochwertigen Bildungsabschlüssen geführt haben. Kritisch sieht der Sächsische Lehrerverband die öffentliche Finanzierung solcher Schulen in freier Trägerschaft, die weder ein alternatives Konzept bieten noch in ihrer Qualität den Anforderungen entsprechen. Dort sollte der Freistaat eingreifen dürfen, doch bis dato fehle ihm die rechtliche Handhabe, um eine kontinuierliche und flächendeckende Überprüfung von Qualitätsparametern zu leisten. Im Interesse der Schüler wäre dies jedoch dringend geboten. „Alle staatlichen Schulen in Sachsen unterstehen einer kontinuierlichen Qualitätskontrolle durch die Schulaufsicht. Nur zwei Schulen in freier Trägerschaft haben sich bislang freiwillig einer Evaluation durch die staatliche Agentur gestellt“, so der Verband.

Die Kosten privater Bildungsträger werden nach Verbandsangaben bereits zu 90 Prozent aus Steuergeldern finanziert. Trotz dieser enormen Zuschüsse habe der Freistaat kaum rechtliche Möglichkeiten, die Einrichtung einer freien Schule zu reglementieren und Qualitätsstandards zu überprüfen. „Das Kultusministerium wäre gut beraten“, so Weichelt, „bei seiner Prüfung der Stellungnahmen zum Gesetzentwurf seine Zugeständnisse an Qualitätsparameter zu koppeln, ansonsten erscheinen alle Bekenntnisse zur Qualität von Bildung in Sachsen nicht mehr glaubhaft.“

Zum Beitrag: Landeselternrat erwägt neue Klage gegen Privatschulfinanzierung in Sachsen

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