Einschulung: Immer mehr Eltern lassen ihre Kinder zurückstellen

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POTSDAM. Kaum sechs und schon schulpflichtig? Vielen Eltern in Brandenburg ist das für ihre Kinder zu früh. Immer häufiger bleiben Kinder ein Jahr länger in der Kita oder zu Hause.

In Brandenburg sind im laufenden Schuljahr 14 Prozent aller schulpflichtigen Mädchen und Jungen von der Einschulung zurückgestellt worden. Das ist mehr als in den Jahren zuvor, wie aus einer Antwort von Bildungsminister Günter Baaske (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht. Eltern von rund 2900 Kindern hatten sich erfolgreich gegen eine aus ihrer Sicht zu frühe Einschulung gewehrt. Der Landeselternrat sieht sich in seiner Forderung nach einem späteren Schulbeginn bestätigt.

Im Schuljahr 2010/11 waren 1970 Jungen und Mädchen um ein Jahr zurückgestellt worden. Inzwischen sind es fast 1000 Kinder mehr. «Dieser Anstieg deutet darauf hin, dass sich die Früheinschulung nicht bewährt hat», sagte Landeselternratssprecher Wolfgang Seelbach. Seiner Ansicht nach haben sehr junge Schulkinder oft Schwierigkeiten, sich auf den Unterricht zu konzentrieren. Eine Folge seien oft problematische Schulkarrieren.

Laut einer Ministeriumssprecherin kann der Anstieg der Rückstellungsquote verschiedene Ursachen haben. «Durch die öffentliche Debatte über die Stichtage zur Einschulung sind möglicherweise viele Eltern für das Thema sensibilisiert worden», sagte sie. Außerdem würden die Interessen der Eltern im Antragsverfahren für eine Rückstellung nun stärker berücksichtigt.

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Grundschuleingang - Baden-Württembergs Landesregierung zielt darauf ab, in einigen Jahren 70 Prozent der Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen zu Ganztagsschulen umzuwandeln Foto: WikiTour 2005 (CC BY-SA 3.0)
Ab wann in die Schule? Eltern und Politiker streiten um den richtigen Termin. Foto: WikiTour 2005 (CC BY-SA 3.0)

In Brandenburg gilt für Einschulungen der Stichtag 30. September. Kinder, die bis zu diesem Tag ihren sechsten Geburtstag feiern, werden am 1. August desselben Jahres schulpflichtig – sofern sie entsprechend entwickelt sind. Dazu zählen mitunter auch Fünfjährige.

Eine vom Landeselternrat unterstützte Elterninitiative fordert die Rückkehr zum alten Stichtag 30. Juni. Dafür wurden 32 000 Unterschriften gesammelt. Auch die CDU im Potsdamer Landtag setzt sich für den früheren Stichtag ein. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde aber im März von der rot-roten Koalition abgelehnt.

Wolfgang Seelbach begrüßte, dass zumindest das Verfahren für eine Rückstellung vereinfacht wurde. Laut Baaske ist es landesweit vereinheitlicht und nachvollziehbar. Seinen Angaben zufolge wurden für das laufende Schuljahr 93 Prozent aller Rückstellungsanträge von Eltern bewilligt. Die vielen Verfahren nannte Seelbach dennoch «unnötige Bürokratie», die man sich sparen könne.

Eine Stichtagsänderung könnte aber aus Sicht von Baaske (SPD) wieder zu neuem Mehraufwand führen: Bei einer Vorverlegung des Stichtags würde die Zahl der Eltern steigen, die ihre Kinder früher einschulen wollten, hatte er im März im Zuge einer Landtagsdebatte zu bedenken gegeben. Zum laufenden Schuljahr sind demnach 300 Kinder vorzeitig eingeschult worden. Anja Sokolow

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3 Kommentare
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xxx
8 Jahre zuvor

Der letzte Absatz zeigt (mal wieder), dass die Politik _immer_ zum Wohle der Kinder und ihrer Eltern handelt und nicht mit irgendwelchen Taschenspielertricks versucht Personal — sprich Geld — einzusparen …

Mein Mageninhalt könnte die Einbahnstraßenregelung innerhalb meines Körpers missachten …

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Stichtagsregelungen sind immer willkürlich – die Bestimmung des Stichtages lässt sich nämlich selten eindeutig erklären. Stichtagsbeschlüsse sind allenfalls demokratisch – also mit Mehrheit – legitimiert und Vereinfachen das Verwaltungshandeln. Wie der Artikel ja bereits einräumt, gibt es die Möglichkeit zur Rückstellung auf Antrag.
Bei der Stichtagsregelung geht es ja auch nicht um die Kinder sondern um die Planungssicherheit für die Schulträger bei der Schulentwicklungsplanung. Ich möchte nicht wissen, wie groß das Geschrei werden wird, wenn Klassen nach Unterrichtsbeginn aufgelöst werden, da auf Grund der tasächlich angemeldeten SuS die Mindestgröße nicht erreicht wird. Oder noch gravierender die Zahl (von 145 Kindern für NRW) verfehlt wird, und somit die chule entsprechend der Vorgaben der Landesregierung aufgelöst werden muss.

Wo liegt eigentlich das Problem? Wenn ein Kind, das am 27. August eines Jahres 6 Jahre alt wird, der Unterricht aber bereits Mitte Juli auf Grund des rollierenden Systems der Ferien liegt, wird das Kind binnen 7 Wochen ein Jahr älter.

Palim
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das Problem ist, dass seit ein paar Jahren in mehreren Bundesländern der Stichtag verlegt wurde – vom 30.6. zum 30.9.
In meiner jetzigen 1. Klasse sind 7 Kinder, die früher in die Kann-Kind-Regelung gefallen wären (bei freier Entscheidung der Eltern), nun aber schulpflichtig sind.
Ob die schulpflichtigen Kinder zur Schule gehen, oder aber zurückgestellt werden, liegt (in Nds.) nicht im Ermessen der Eltern, sondern der Schulleitung.

Kinder, die schulpflichtig sind, müssen nicht die 1. Klasse besuchen, wenn die Schulleiterin auf Grundlage der amtsärztlichen Untersuchung und/oder eines eigenen Eindrucks entscheidet, dass das Kind zurückgestellt wird. Dann besucht es aber den Schulkindergarten und nicht den Kindergarten.
Oder aber die Kinder gehen zur Schule, weil die Schule die Eingangsstufe eingeführt hat und es keinen Schulkindergarten mehr gibt. (so ist es zumindest in Nds. geregelt).
Eine Zurückstellung in den KiGa kommt nur in Ausnahmefällen vor.