„Fall Henri“: Junge mit Down-Syndrom darf auf die Realschule – Streit um Inklusion flammt wieder auf

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WALLDORF. Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern ist vielerorts ein Streitthema. In Baden-Württemberg haben die Eltern eines Jungen mit Down-Syndrom nun ihren Willen durchgesetzt – dabei hat das Kind keine Aussicht auf einen Abschluss.

Henri darf jetzt doch die Realschule besuchen. Foto: Tim Reckmann, pixelio.de
Henri darf jetzt doch die Realschule besuchen. Foto: Tim Reckmann, pixelio.de

Für Kirsten Ehrhardt muss es sich streckenweise angefühlt haben wie ein Kampf gegen Windmühlen. Monatelang verschickte sie Pressemitteilungen, telefonierte mit dem Schulamt, redete sich den Mund fusselig – ohne Erfolg, wie es zunächst schien. Sie und ihr Mann wollten das aus ihrer Sicht Beste für ihren Sohn Henri, der das Down-Syndrom hat. «Wir wollten den Weg gehen, den die anderen Kinder auch gehen dürfen», sagt die Mutter.

Der Fall des Jungen aus Walldorf in Baden-Württemberg hatte vor einem Jahr bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Nachdem der heute Zwölfjährige bereits seine Grundschulzeit an einer Regelschule verbracht hatte, sollte er auch mit seinen Freunden auf das örtliche Gymnasium oder die Realschule wechseln. Doch beide Schulen sperrten sich – und das zuständige Ministerium wollte ihnen den Jungen nicht gegen ihren Willen aufzwingen.

Kultusminister Andreas Stoch (SPD) empfahl Henris Eltern voriges Jahr die Werkrealschule sowie zwei Gemeinschaftsschulen in der Nähe, da diese Erfahrung mit der Einbindung behinderter Kinder hätten. Ehrhardt und ihr Mann lehnten das ab. Stattdessen ließen sie Henri die vierte Klasse wiederholen – und gewannen so Zeit.

Ihr Plan ging nun doch auf, inzwischen ist einiges passiert: Nach den Sommerferien wird Henri auf die Realschule in Walldorf wechseln, die ihn vergangenes Jahr noch abgelehnt hatte. Dort soll er in eine neu eingerichtete Klasse gehen, die sowohl behinderte als auch nicht-behinderte Schüler besuchen. «Er kennt dort natürlich viele Kinder und sie kennen ihn», sagt Ehrhardt. «Er ist hier total verwurzelt.» Sie und ihr Mann seien glücklich – und ihr Sohn auch. «Wir finden, dass es ein Happy End für Henri ist.»

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Der Fall war ein Beispiel dafür, wie viele offene Fragen die Eingliederung von Behinderten an Schulen in der Praxis aufwirft. Deutschland hat sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Aus dieser leitet sich auch ab, dass behinderte Menschen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen sein dürfen. Das Thema haben alle Bundesländer auf der Agenda. Bei den Feinheiten hakt es jedoch oft. Der gemeinsame Unterricht mit körperlich behinderten Kindern ist an vielen Schulen längst Normalität. Doch im Walldorfer Beispiel geht es um einen geistig Behinderten, der wohl nie Abitur oder einen Realschulabschluss machen kann.

In Baden-Württemberg brachte die grün-rote Landesregierung kürzlich einen Gesetzentwurf auf den Weg, mit dem zum kommenden Schuljahr die Sonderschulpflicht abgeschafft wird. Die neue Regelung habe im Fall Henri sicher eine Rolle gespielt, sagt der Landesbehindertenbeauftragte Gerd Weimer. «Ich bin sehr froh über diese Entwicklung und diese Entscheidung und wünsche Henri wirklich alles Gute.» Er freue sich, dass es offenbar im Lehrerkollegium der Realschule ein Umdenken gegeben habe.

Der Landeschef des Philologenverbands, Bernd Saur, ist hingegen skeptisch. «Ich möchte nicht, dass so getan wird, als sei das jetzt der allein seligmachende Königsweg», sagt er. «Denn dann hätten ja die zahlreichen Förderschulen im Land bislang keine gute Arbeit geleistet, und das kann ja keiner behaupten.» Er sei nicht gegen Inklusion – solange ein Kind dem Unterricht folgen könne.

Gemeinsamer Schulunterricht von Kindern mit und ohne Behinderung soll in Baden-Württemberg zunehmend Alltag werden. Die grün-rote Landesregierung brachte im Februar einen Gesetzentwurf auf den Weg, mit dem zum kommenden Schuljahr die Sonderschulpflicht abgeschafft wird. Eltern sollen künftig die Wahl haben, ob sie ihr behindertes Kind auf eine Sonderschule oder eine Regelschule schicken wollen. Ein Recht auf eine Wunschschule soll es aber nicht geben. Mit der Schulgesetz-Änderung wird festgehalten, dass gemeinsamer Unterricht auch dann möglich ist, wenn behinderte Kinder das Bildungsziel absehbar nicht erreichen können. Christine Cornelius, dpa

Zum Bericht: Mit Down-Syndrom aufs Gymnasium? Der „Fall Henri“ spaltet Deutschland

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Frau Enschuh
8 Jahre zuvor

Geht es hier um das Wohl des Kindes oder um das der Eltern?
Auch dem eingeschränkten Kind wird auffallen, das es anders ist, was für Frust sorgt. Wem ist damit gedient? Und wird dem Kind nicht eine Welt vorgegaukelt, die es nicht gibt?
Also daher noch einmal: um wessen Seelenheil geht es?

Mika
8 Jahre zuvor
Antwortet  Frau Enschuh

Auch einem etwas anderem Henry gehört die Zukunft, die er aber nur mit einem vernünftigen Abschluss hat, den leider eine Förderschule nicht bieten kann. Statt das Geld schutzbedürftigen Asylanden in den Rachen zu werfen und noch mehr Kriminalität nach D zu bringen, gehört es in eine neu aufzubauende zweizügige Realschule mit Uniform, wo es neben der 10.Klasse auch eine 12. oder 13.Klasse gibt. Da haben alle Schwächeren genügend Zeit, um nach ständigem Training auf das Niveau eines Realschülers zu kommen. Durch die neue Kleiderordnung gibt es dann auch kein Sozialneid mehr, was das Lernen in beiden Zügen entspannter macht.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Mika

Als Erstes würde ich als spezielle Fördermaßnaahme für Sie ein umfangreiches Sozialtraining ansetzen.

Im Übrigen eine Realschule mit gymnasialer Oberstufe heißt Gesamtschule. Diese Schulform gibt es als KGS oder IGS – wobei K für kooperiert und I für integriert steht.

Ihr Zählvermögen scheint auch beeinträchtigt, oder warum kommen nach 10 die 12 und die 13? Wieso hat Ihre RS keine 11. Klasse? Denken Sie noch einmal nach und machen Sie nicht Zuwanderer für Ihre geistige Bedürftigkeit verantwortlich.

U. B.
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Haben Sie nicht kürzlich „mehrnachdenken“ dafür kritisiert, dass er/sie eine konkrete Aussage von Ihnen „geistigen Durchfall“ nannte?
„Mehrnachdenken“ entschuldigte sich für den Fauxpas.
Und wie sieht das jetzt bei Ihnen aus? Ich zähle 3 dicke Beleidigungen, die mir schlimmer vorkommen als das, was Sie bemängelten.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Zitat: „Statt das Geld schutzbedürftigen Asylanden in den Rachen zu werfen und noch mehr Kriminalität nach D zu bringen, […]“

Wenn Sie die Bedeutung des Begriffes „Idiot“ sowohl in der klassischen als auch der übertragenen Bedeutung richtig interpretieren würden, wüssten Sie vermutlich, warum ich diesen Umgangston pflege und im speziellen Fall für angemessen halte.

Wer sich – wie durch das obige Zitat belegt – äußert, ist aus meiner Sicht nicht zu beleidigen. Es ist nämlich keine Beleidigung wenn man ein Arschloxx auch als solches bezeichnet. Eine Beleidung stellt das nur für anale Körperöffnungen dar, wenn sie mit so jemandem verglichen werden.

U. B.
8 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Die Rolle des Ankägers und Richters in einer Person hatten wir schon mal, dickebank. Sie steht besonders denjenigen schlecht zu Gesicht, die gern im Kleid von „Kampf gegen rechts“ auftreten und meinen, darum sei alles legitim, was ihre Dreckschleuder an Wurfgeschossen hergibt.
Übrigens sollen Dreckschleudern die unangenehme Eigenschaft haben, nach hinten loszugehen und den Angreifer zu besudeln, ohne dass der es merkt.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Ja und? Sie begehen doch den Fehler den Kommentator der Nacjhricht und nicht deren Absender zu kritisieren. Die grundsätzliche Aussage des Posts ist doch äußerst rechtslastig und somit kritikwürdig. Diese nicht einmal ansatzweise zu kritisieren sondern sich mit der Wortwahl des Kritikers auseinanderzusetzen, ist in meinen Augen lachhaft. Dass ich die Aussage kritisiere und sie in ihrer Tendenz verurteile ist kein Indiz dafür, dass ich den Vorsichts beim „Volksblutgericht“ führe. Allein diesen Verdacht in den Raum zu stellen, ist ehrabschneidend und macht Sie als Diskussionspartner unglaubwürdig.

Birgit
8 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

@dickebank
Meinem Eindruck nach geht es „U. B.“ doch gar nicht um die Berechtigung Ihrer Kritik, sondern um die Art und Weise. Da sollte es für jeden Grenzen geben. Keiner Sache ist mit perönlichen Beleidigungen und Schmähungen gedient, auch nicht dem „Kampf gegen rechts“. Und keinem fällt ein Zacken aus der Krone, wenn er zugibt, dass er zu weit gegangen ist.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Ich fand mich da eher zurückhaltend. Justiziabel ist da nichts im ersten kritisierten Post.

Selbst im zweiten sage ich ja nur, dass mann Arsxxlöcher eben auch so nenen dürfen muss. Ich habe diesen Begriff ja nicht direkt auf einen der Poster angewandt und ihn so tituliert.

Wieso fühlt u.b. sich überhaupt angesprochen? Die Funktion des Forenwächters hat er/sie doch gar nicht.

Mika
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Eines möchte ich gleich klarstellen:Die Verneinung(nicht) der Schutzbedürftigkeit Asylsuchender hatte ich im zweiten Satz des ersten Posts vergessen, so dass dieser dadurch von anderen falsch interpretiert wird. Unkorrigiert hat das fatale Folgen für die Reputation. Ich persönlich habe nichts gegen Asylsuchende, die aus Kriegsgebieten fliehen müssen.
Da spende ich gerne Kleidung und Nahrung. Aber da, wo Staaten als sicher gelten, habe ich kein Verständnis mehr. Zum Glück soll es für diese Fälle bald nur noch Gutscheine sowie die flotte Abschiebung geben geben, so dass der Anreiz fürs Hierbleiben auf Steuerzahlers Kosten wegfällt. Das so eingesparte Geld kann dann in ein vernünftiges Schulsystem gesteckt werden.
Aber das ist ja nicht Hauptgegenstand der Diskussion, sondern der kämpferische Henry. Bloß findet derzeit recht fragwürdiger Frontalunterricht mit wenig Anwendung in der Praxis statt. Und damit den Jungen und auch andere Schwächere damit zu überfrachten, ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Das freut einzig und allein nur den kostenpflichtigen Nachhilfeinstituten.
Es geht auch anders mit einer Schule der Zukunft in D, in der am besten alle viel mehr Zeit zum wirklich praxisnahen Lernen in vollkommen entspannter Atmosphäre haben werden.Um die Schwächeren viel besser und intensiver unterrichten zu können, wird es Grund-und Leistungsklassen geben.
Wenn man Gymnasiasten 12 oder 13 Jahre zugesteht, wird man logischerweise das Experiment der 13. Klasse an den Realschulen versuchen. Fragwürdige Abgangszeugnisse wird es dann überhaupt nicht mehr geben, sondern ausnahmslos alle werden nach der 13.Klasse die Mittlere Reife absolvieren müssen.

Wer ferner über die gesamte Schulzeit bis zur 8.Klasse einen sicheren Notendurchschnitt von 1,2 hält, wird dann in Zukunft aber nur noch mit Eingangsprüfung aufs Gymnasium wechseln dürfen. Eine totale Inflation des Abiturs, wie wir sie jetzt haben, ist dann obsolet.

Und nicht ich bin geistig bedürftig, sondern die engstirnigen Poster im Rottweil-Weblog. Klickt man Thema Schule an, wird volles Rohr sowohl über Henry als auch seine Mutter zutiefst beleidigend und diskriminierend hergezogen, was von geringer Intelligenz zeugt.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  Mika

Dieses „nur Frontalunterricht“ und „keine Praxis“ kann ich nicht mehr hören. Es findet doch kaum noch reiner Frontalunterricht statt, es gibt Übungsphasen, es gibt Gruppenarbeiten, es gibt Partnerarbeiten usw.
Wenn alle praxisnah (was immer man darunter verstehen mag, ich denke gerade an Atom- und Kernphysik 🙂 ) und in entspannter Atmosphäre lernen können, dann müsste die Schulzeit 20 Jahre dauern. Die Einrichtung von Grund- und Leistungsklassen wäre dann wieder eine Zwei-Teilung des Schulsystems (also wie bisher Gymnasium und Realschule).

Mississippi
8 Jahre zuvor
Antwortet  Mika

Das ist unglaublich. Kennen Sie ein einziges Kind mit Down-Syndrom? Glauben Sie allen Ernstes, dass es nach 2 oder 3 Jahren mehr Zeit einen Realschulabschluss machen kann. Das 10jährige Inklusionskind in meiner Klasse kann nach jeden Ferien nicht mehr seinen Namen schreiben.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Das ist nicht der Punkt. Alle Schulen in Sekundarstufe I können alle Abschlüsse der SekI vergeben. Die Schulabschlüsse sind nicht an Schulformen gebunden.

Ob ein Inklusionskind nin an einer FöS, einer HS, einer RS, einem GY oder an einer GeS oder welcher Schulform auch immer keinen Abschluss, den Hauptschulabschluss, den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, den Mittleren Bildungsabschluss mit Qualifikationsvermerk oder ohne erreicht ist vollkommen unerheblich.

Die individuelle Förderung kann nur bei zieldifferenten Vorgaben ansetzen. Wenn nach 10 Pflichtschuljahren die Kompetenzen, die zum Erlangen eines der genannten Schulabschlüsse vorauszusetzen sind, nicht erreicht werden, dann kann auch kein entsprechender Abschluss erteilt werden.

Hier liegt doch der eigentliche Grund für die Inklusion. Hat eine Föderschule im Abschlussjahrgang 100 SuS, von denen nur 34 einen Abschluss erreichen, dann ist die Quote der SuS ohne Abschluss 66%. Zwei Drittel haben keinen Abschluss. Verteilt man die 100 Sus auf 10 Regelschulen, dann hat jede Regelklasse – Dreizügigkeit vorausgesetzt – etwa 3 Inklusionskinder. Das sind 10% der Klasse. Von diesen 3 Inklusionsschülern machen im Abschlussjahr immer noch zwei Drittel keinen Abschluss, bezogen auf die gesamte Regelklasse sind das dann aber nur zwei von 30. Selbst wenn jetzt noch 2 regelschüler keinen Abschluss erhalten würden, steigt die Quote auf 4 von 30. Das sind 13,3%, etwas weniger als ein Siebtel.

War die Quote ohne Abschluss vor der Inklusion bei 66% konnte sie jetzt auf unter 15% gesenkt werden.. Wenn das kein bildungspolitischer Erfolg ist?

Mississippi
8 Jahre zuvor

Nachtrag: Ich wollte hier eigentlich auf mikas Beitrag antworten, aber es hat nicht geklappt.

Mississippi
8 Jahre zuvor

@Mika: Wenn an den Regelschulen bloß ein „fragwürdiger Frontalunterricht stattfindet, mit wenig Anwendung in der Praxis“, dann verstehe ich nicht, warum die bestens eingerichteten und mit Geldern versorgten, mit viel Personal besetzten Sonder- und Förderschulen so verteufelt werden.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

es gibt studien nach denen das selbstorganisierte lernen zu merklich schlechteren lernergebnissen führt aks die althergebrachte methode. es kommt insgesamt auf eine gesunde mischung an, auch wenn die medien und die politik das verteufeln.

ysnp
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Volle Zustimmung! Eine gesunde Mischung ist abwechslungsreich.
Wenn ein Lehrer gut vor der Klasse agieren kann, dann kann das auch einmal sein, dass die Schüler an seinen Lippen hängen. Außerdem geben die Inhalte der Lehrpläne maximal eine Mischung vor, denn selbstentdeckendes Lernen braucht viel mehr Zeit.

Mississippi
8 Jahre zuvor

Das ist doch alles ungerecht. Ein ehemaliger Schüler muss jetzt die Realschule verlassen, weil er zu langsam arbeitet (auch in den Tests). Wie mag das auf ihn und seine Eltern wirken, wenn aber die Inklusionskinder bleiben dürfen.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Wenn die Inklusionskinder die Anforderungen erfüllen, ist nichts los. Wenn die Inklusionskinder die Anforderungen nicht erfüllen oder die Leistungen der Inklusionskinder sogar noch schlechter sind als die des Schülers, ist vera****t eine zu positive Formulierung. Wirkt in einem solchen Fall eigentlich das Antidiskriminierungsgesetz? Wahrscheinlich nicht, weil der Schüler erstens nicht behindert und zweitens männlich ist. Nicht behinderte Männer werden nämlich per def nicht diskriminiert, sie diskriminieren.

Mika
8 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Man muss versuchen, durch wesentlich längere Realschulzeit, und zwar 13 Jahre, allen Schülern gerecht zu werden. Das hatte ich ja schon einmal erwähnt, wurde aber leider mit dem 13 jährigen Gymnasium verwechselt.Das eine hätte mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, weil in diesem Falle nach 13 Jahren Schulzeit ,,lediglich“das Zeugnis der Mittleren Reife nach bestandener Prüfung ausgegeben werden würde.Und der Vorteil:Die Schüler würden volljährig die Dreizehnjährige Realschule verlassen und könnten beispielsweise als Lernschwester/-pfleger auf einer Krankenstation schrittweise in den Nachtdienst eingearbeitet werden.

Mississippi
8 Jahre zuvor

@xxx Ein Kind mit Down-Syndrom so wie Henri kann doch nur seine eigenen speziellen Anforderungen erfüllen, nicht die, die der Lehrer an den Rest der Klasse stellt.

Mississippi
8 Jahre zuvor

Nachtrag:…aber er darf bleiben und diese Schule besuchen.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

der wäre auch so ein fall, um sich vera****t vorzukommen. ein geistig gesundes, jedoch taubes, blindes, stummes oder gelähmtes kind kann die Anforderungen hingegen genauso erfüllen wie die regelkinder.

übrigens erfüllen diverse lrs-fälle dank nachteilsausgleich häufig auch nur die eigenen anforderungen.