Keine Chance auf Abiaufgaben? Ein Schüler will Informationsrecht durchsetzen

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MÜNSTER/DÜSSELDORF. Wenn der Staat auf meine Fragen antworten muss, sagt er mir dann, was im Abi drankommt? Einfach mal anfragen, dachte sich ein Schüler aus Münster. Nebenbei schafft er so Aufmerksamkeit für ein noch recht unbekanntes Gesetz.

Wie einfach könnte doch das Abiturientenleben sein, wüsste man nur, welche Fragen die Prüfer stellen! Diesen Gedanken wird der Münsteraner Schüler Simon Schräder (17) nicht mehr los, während er sich auf die zentral gestellte Abiturprüfung vorbereitet. Und weil Fragen nichts kostet, fragte er den Staat. Genauer: Er richtete eine offizielle Anfrage an das nordrhein-westfälische Schulministerium über die Internetplattform «FragDenStaat» – und erntet mit der Aktion großes Medienecho.

Diese Seite, betrieben von der Transparenzinitiative Open Knowledge Foundation, will Bürgern dabei helfen, gegenüber Behörden ihr Recht auf Information und behördliche Dokumente durchzusetzen. Diesen Anspruch regelt seit 2006 das Gesetz zur Informationsfreiheit (IFG). Jeder Bürger darf danach unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Zugang zu amtlichen Informationen bekommen. Auch die meisten Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, haben ähnliche Gesetze.

Im vergangenen Jahr wurden über «FragDenStaat» mehr als 2000 solcher Anträge gestellt: «Von der Anfrage zu Geheimdienstdokumenten bis hin zum Antrag auf Einsicht in das lokale Grundstückskataster», erläutert Arne Semsrott, Projektleiter bei der Plattform. FragDenStaat hilft nur bei den Formalien – jeder Bürger kann auch auf eigene Faust Anträge stellen. Knapp drei von vier aller Anfragen auf Bundesebene werde stattgegeben, berichtet Semsrott.

Das weiß auch der findige Abiturient Simon Schräder: Er arbeitet in einer lokalen Gruppe der Open Knowledge Foundation, die daran mitwirkt, den Stadtbewohnern relevante amtliche Daten zur Verfügung zu stellen – zum Beispiel zum Haushalt der Kommune oder zur Frage, wo es Parkplätze gibt in der Stadt.

Über die Webseite Frag den Staat.de können Anfragen an Behörden gerichtet werden. (Foto: Screenshot)
Über die Webseite Frag den Staat.de können Anfragen an Behörden gerichtet werden. (Foto: Screenshot)

«Beim Lernen hatte ich spontan die Idee, zu versuchen, über das IFG an die Abituraufgaben zu kommen», erklärt er. Dass er damit Erfolg haben könnte, glaubt er kaum. «Aber es wäre ja interessant zu wissen, wie das Ministerium reagiert und wie sie ihre Antwort rechtlich begründen.» FragDenStaat jedenfalls reichte seinen Antrag am 20. März weiter an das Ministerium.

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Dass Schräder und mit ihm Abiturienten im ganzen Land tatsächlich ihre Aufgaben schon vor der Prüfung zu Gesicht bekommen, hält auch IFG-Experte Semsrott für unwahrscheinlich: Anfragen könnten abgelehnt werden, wenn sie den Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigen würden. Eine Prüfung, deren Aufgaben man vorher gemeinsam oder mit Expertenhilfe lösen könnte, wäre sicherlich eine solche Beeinträchtigung.

Ähnlich daher auch die Töne aus dem Schulministerium: Die Abituraufgaben vorab herauszugeben, könne den Ablauf der Prüfungen gefährden. Es müssten gleiche Chancen für alle gewährleistet sein. Der Antrag sei aber noch in Bearbeitung.

Für Schräder hat die Aktion in jedem Fall ein Gutes: Zwar habe er nicht mit der großen Resonanz gerechnet, aber ein gewisser Marketingeffekt für mehr Informationsfreiheit passt ihm gut: «Es wird jetzt vielen Bürgern nahegebracht, dass es dieses Gesetz gibt», sagt er. «Jeder interessierte Bürger kann darüber mehr Einblicke kriegen in den Staat, den er ja schließlich mitfinanziert.»

Auch wenn er die von ihm zur Zeit besonders erhofften Einblicke erst an den Prüfungstagen ab 14. April erhalten wird, ist Schräder optimistisch: «Meine Noten bislang geben auch keinen Grund zur Sorge – auch ohne Antrag», sagt er. «Aber ich lerne jetzt weiter». Florentine Dame

Hier geht es zu der Anfrage des Schülers

Leitfaden zum IFG NRW

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5 Kommentare
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GriasDi
8 Jahre zuvor

Er bekommt die Abi-Aufgaben sicher ausgehändigt, zum Zeitpunkt des Abiturs. Oder ist in diesem Gesetz auch geregelt, in welchem Zeitraum dies geschehen muss?

dickebank
8 Jahre zuvor

Verwaltungsverfahrensordnung ==> Die Bearbeitungsfristen sind vorgegeben, in der Regel sind das 4 Wochen. Kann kein abschließender bescheid erteilt werden, muss ein Zwischenbescheid erstellt werden.

Küstenfuchs
8 Jahre zuvor

Ein kleiner dummer Junge! Wenn alle die Aufgaben vorher bekommen, ist das Abi nichts mehr wert. Aber das hat Willi-Wichtig wohl bei seinem Antrag nicht bedacht.

„Aber es wäre ja interessant zu wissen, wie das Ministerium reagiert und wie sie ihre Antwort rechtlich begründen.“

Wieso in aller Welt ist das interessant zu wissen?

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ich finde das nicht dumm, sondern ausgesprochen klever. Schon die lange Bearbeitungszeit durch das Ministerium lässt auf eine juristisch nicht so einfach abbügelbare Angelegenheit zu handeln. Gerade deshalb ist die Antwort interessant, zumal die Lehrer auch liebend gerne die Nachterminaufgaben haben möchten.

Das (NRW-) Abitur ist Einführung des Zentralabiturs auch so schon nicht mehr viel wert.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Welche längere Bearbeitungszeit? Der Antrag ist fristgerecht beschieden worden. Wer keine Ahnung von Betriebsabläufen in Verwaltungen hat, sollte keine Mutmaßungen anstellen. Allein vom Posteingang bis zum Schreibtisch (Posteingang) des Sachbearbeiters können schon einmal 2 bis 3 Werktage liegen. Wird der Vorgang nicht mit der Dringlichkeitsstufe „eilig“ (vordringlich zu bearbeiten) oder „sofort“ (unverzüglich zu bearbeiten) versehen, wird er im normalen Bearbeitungstempo im Stapel nach unten wandern bis er zur Bearbeitung dran ist.

Der zuständige Sachbearbeiter fertigt eine Verfügung zum entsprechenden Vorgang und bringt ihn anschließend in den Umlauf. Da ist zum einen das Ko-Dezernaz (Vier-Augen-Prinzip) und zum anderen – im speziellen Fall – die die hauseigenen (Verwaltungs-)Juristen. Danach geht der Vorgang in den Schreibpool, wo er getippt wird, danach zur Unterschrift an den Sachbearbeiter und den zuständigen Dezernenten bzw. Abteiungsleiter (ggf. auch Amtsleitung) und zum Schluss in die Kanzlei, wo er ausgefertigt wird. Der Aktentransport während dieser zeit geschieht jedes Mal durch die Hauspost. – Und so ein „Stück“ wird mehrfach hin- und her geschrieben, das lässt sich prima über die Umlaufmappe verfolgen selbst wenn heute ein Teil des (Bearbeitungs-)Weges elektronisch geschieht.