Kranke Studenten unter Druck – Ärztliches Attest reicht einigen Unis nicht

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ERFURT. Ein einfaches Attest reicht oft nicht mehr aus, um an Unis Prüfungen fern bleiben zu können. Was die Studenten kritisieren, sieht die Landesregierung aber im Einklang mit geltendem Recht.

Thüringer Studentenvertreter kritisieren die Universitäten im Land dafür, bei Krankschreibungen neben einem ärztlichen Attest immer öfter auch Angaben über die Symptome zu verlangen. «Es ist schlimm, dass ich mir völlig unbekannten Leuten sagen muss, was mir fehlt, ohne dass sie die fachliche Kompetenz haben, darüber zu urteilen», sagt die Sprecherin der Konferenz Thüringer Studierendenschaften, Mandy Gratz.

Die Studentenvertretung spricht von einem Trend, immer häufiger zur Offenlegung weiterer Informationen gezwungen zu werden. Dies geschehe unter anderem an den Unis in Jena und Erfurt sowie an diversen Fachhochschulen. Es müsse reichen, wenn ein Arzt entscheide, einen Studenten krankzuschreiben, so Gratz. Der Prüfungsausschuss der Universitäten sei schließlich fachlich nicht in der Lage, über den Gesundheitszustand eines Studenten zu befinden.

Krankentage von Lehrern in Nordrhein-Westfalen sollen künftig genauer erfasst werden. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de
Attest plus Gründe wird von den Studenten in Erfurt und Jena verlangt. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Gratz führte zudem ins Feld, dass die Praktik dazu führen könne, dass Studenten trotz Krankheit zu einer Prüfung gehen, weil es ihnen unangenehm sei, ihre Symptome – zum Beispiel bei «gesellschaftlich geächteten» Beschwerden – offenzulegen. «Das ist durchaus auch demütigend».

Die Landesregierung dagegen sieht das Vorgehen einiger Hochschulen als berechtigt an: «Die dargestellte Verfahrensweise der Thüringer Hochschulen verstößt nicht gegen das Thüringer Hochschulgesetz und stellt auch keine unzulässige Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar», heißt es in der Antwort des Wissenschaftsministeriums auf eine entsprechende mündliche Anfrage des Linke-Abgeordneten Christian Schaft.

Beim Rücktritt von einer Prüfung obliege den Studenten die Bringschuld, die Gründe nachzuweisen. «Die Rechtsprechung hat hierzu festgelegt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Angabe des Grundes nicht ausreichend ist», erklärte das Ministerium. Darüber hinaus kollidiere die dargestellte Praxis auch nicht mit der ärztlichen Schweigepflicht.

Die Universität Jena weist zudem darauf hin, dass bei dem Vorgehen keine Diagnose genannt werden müsse. Als Nachweis für Prüfungsunfähigkeit würde beispielsweise der Hinweis reichen, dass ein Student in einem gewissen Zeitraum im Krankenhaus lag. dpa

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