Sachsen: Berater sollen bei Schulabschluss und Berufseinstieg helfen

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DRESDEN. Mit mehr individueller Berufsberatung will Sachsen verhindern, dass Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlassen. Ab dem Schuljahr 2016/2017 soll es dafür an 150 Oberschulen Praxisberater geben, sagte die sächsische Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) am Mittwoch, 01. April, in Dresden.

Abschlusszeugnis
Praxisberater an sächsischen Oberschulen sollen verhindern, dass Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlassen. Foto: Melanie Jedryas / pixelio.de)

An 50 Schulen wurden bereits im vergangenen Jahr Praxisberater eingesetzt. Dieses und weitere Schul-Programme fördern der Freistaat, das Bundesbildungsministerium und die Bundesagentur für Arbeit bis zum Jahr 2020 mit insgesamt rund 100 Millionen Euro. Schulleiter Matthias Kranz hält die Unterstützung für ein „unbedingtes Muss“. Berufseinstiege seien an seiner Schule dadurch besser gelaufen, obwohl die Schüler „problematischer“ geworden seien, sagte Kranz. Die Jugendlichen hätten so einen kontinuierlichen Ansprechpartner, der sie von „Irrwegen“ zurück auf den Weg der Realität führen könne, so Kultusministerin Kurth.

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Mit einem fächerübergreifenden Grundkurs sollen auch Gymnasiasten besser auf die Arbeitswelt vorbereitet werden. Man könne es sich nicht mehr leisten, dass Abiturienten nicht wüssten, was sie beruflich machen und sich erst einmal ausprobieren wollten, sagte Kurth. „Das ist Lebenszeit, das kostet Geld.“ Der Anteil der Schulabbrecher sank in Sachsen 2014 von 10,1 Prozent auf 8,6 Prozent, ist damit aber noch überdurchschnittlich hoch. dpa

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snerk
8 Jahre zuvor

ja kommt, zur freude der familien, deren kinder ein paar fehler zu viel in der eignungsprüfung hatten und nicht zur elite gehören dürfen. Kommt zur freude derer die unterdrücken wollen und zum ärger der familien, deren kindern der universitätsbesuch durch das land verwehrt wird. Kommt und erzählt ihnen wie sie einfache berufe ergreifen sollen und macht einen trauma perfekt, endlich die bestrafen, die es sich erlauben nicht perfekt zu sein.

jenny
8 Jahre zuvor
Antwortet  snerk

Ich kann diese elendige Berufedressur in DE auch nicht ab – das nervt nur noch. Nach Potentialanalysen, Berufedressur immer früher ab Klasse 5! und diesem ganzen Affentheater, dass der Mensch nur noch als Arbeitsdrohne zählt, muss man sich Sorgen machen, dass Menschen und Bildung total ökonomisiert und vereinnahmt werden. So mehr Berufsbildung, desto weniger Zeit für Allgemeinbildung. Fragt man aber, wo die Defizite liegen, so sagen die meisten Firmen laut IHK dann „es ist die fehlende Allgemeinbildung“ , nicht das 100 Betriebe zu wenig besichtigt wurden.

http://www.blbs.de/presse/zeitung/archiv_2011/blbs_0511.pdf

wann begreifen wir endlich, das die meisten „Azubis“ heute schon lange über 20 sind, wenn sie überhaupt in Ausbildung hineinkommen und das 15jährige (Abschlussalter Hauptschule) als pubertierende Jugendliche eh keine Chance haben wg. mangelnder Reife. Heute verschiebt es sich nach hinten, weil Berufe anspruchsvoller wurden. Wir schulen zu früh ab, dressieren zu früh auf Berufe und echte Berufswahlfreiheit wird hier mit Füßen getreten.

ich finde auch das Highschoolsystem anderswo eine bessere Berufsorientierung – ein Vollangebot, von Handwerk bis alte Sprachen, alles an einer Schule.
hier ein wunderschöner Artikel zu diesem Thema !

suli
8 Jahre zuvor

Zu meiner Schulzeit musste ich erfahren, wie desorientiert die Berufsberatung läuft, da mussten wir doch schon alle Berufe in der 4. Klasse beherrschen und das in Fremdsprache. Und in der 9. oder war es 10. Klasse dann nochmal auf Deutsch? Hab ich nicht verstanden, die einfachen Berufe kannten wir doch alle schon. ist das vielleicht der Grund, weil ich es immer noch nicht verstanden hab, das jetzt viel mehr Kinder noch einfache Berufe erlernen sollen.? Mein Kind auch?
Nee, lassen wir mal lieber.
Und Geld kostet allenfalls das lange Arbeitslos sein, oder das Verhindern von Abschlüßen seitens der Bafögämter. Das kostet massig Geld, vor allem Deutschland, wegen der vielen Klagen und die Klagen vor der Verwaltung wegen gewünschter Gymnasialbesuche kosten auch wieder Geld.
Und später dann kostet es Sachsen dann wieder Geld, weil die wieder diskriminiert haben, entgegen der Festlegung, dass in der Gesetzesgebung nicht diskriminiert werden darf, auch nicht in Schulgesetzgebung. Das ist der Grund warum ich doch damals gesagt habe, alles Quatsch mit der Einrichtung von Beschwerdestellen bei Diskriminierung was Schulpolitik betrifft, es darf dort genauso wenig diskriminiert werden, wie anderswo.
Soviel zur Orientierung, hinterher stellt man eh fest-Alles Quatsch!

PseudoPolitiker
8 Jahre zuvor
Antwortet  suli

Das verstehe, wer will. Nichts hat doch heutzutage mehr Aussicht auf Erfolg wie die Beschwerde über Diskriminierung.

suli
8 Jahre zuvor
Antwortet  PseudoPolitiker

Ja, man müsste nur die richtige Stelle finden, wie zum Beispiel sich beim Studentenwerk beschweren, wenn Bafögämter diskriminieren. So kommt man doch nicht weiter. Da war das noch nicht die richtige Stelle und man muss sich weiter beschweren, so lange bis jemand kommt und sagt, welches nun der richtige Beschwerdepartner ist.
Da hilft es auch nicht, wenn die Hochschulen klagen, die kann man ja absägen bei Gericht, was haben die auch schon überhaupt damit zu tun. Die sollen mal schön in ihrer Hochschule bleiben (da kommen dann auch gott sei dank keine Berufsberater mehr hin).

PseudoPolitiker
8 Jahre zuvor
Antwortet  suli

Ihre Larmoyanz scheint mir unangebracht. Wie gesagt: Beschwerden über Diskriminierung sind sehr in Mode und überaus erfolgreich. Rufen Sie jetzt auch noch zum Mitleid auf, weil jemand nicht auf Anhieb weiß, welche Stelle die richtige für seine Beschwerde ist?
Weniger Wehleidigkeit stünde manchen Vertretern der jüngeren Generation häufig besser zu Gesicht als maßloses Anspruchsdenken.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  suli

Ja, wer Lesen kann ist im Vorteil.

Unter jedem BAFöG-Bescheid steht der Rechtsbehelf (Neideutsch „Ihre Rechte“). Dort steht innerhalb welcher Frist und wo un in welcher For Widerspruch gegen den Bescheid eingereicht werden kann.

Werden Anträge nicht in angemessener Zeit bearbeitet, gibt es die Möglichkeit den sachstand klären zu lassen bzw. die Behörde mittels Klage vor einem VG auf Trab zu bringen.

Schon doof, dass der Rechtsstaat mündige Bürger voraussetzt, die behördlichem Handeln auf Augenhöhe gegenüber treten können

suli
8 Jahre zuvor

ja doof, das von ihnen erwähnte VG kann ja einfach mal Informationen, die für eine Entscheidung wichtig sind und sich in den eingereichten Unterlagen finden, nicht erwähnen und mit dem Aufführen unrelevanter Gegenstände die Klage abweisen. So viel dazu. Wie doof ist das denn? Ich würde die Zukunft meines Kindes, nicht für derartige sächsische Einrichtungen nicht auf’s Spiel setzen. Seit der Abmeldung an der sächsischen Schule, fühlt sich mein Kopf wieder viel freier an und ich habe das Gefühl auch wieder etwas besser an das Kind heranzukommen. Und jetzt lese ich erstmal Art. 142, da Sachsen bei mir Sitzengeblieben ist, brauch es den Artikel nicht lesen!

snerk
8 Jahre zuvor
Antwortet  suli

Das ist Diskriminierung bildungsferner Schichten! Nicht nur doof und Doofheit, auch Idiotie und Dummheit.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  suli

Das VG soll doch nur auf die Einhaltung der Bearbeitungsfrist hin eine Entscheidung treffen.

suli
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Einschulung ist ohne Rüge und ohne Fristen am 1.September bzw. inzwischen zu den festgelegten Zeiten. Da kann man nicht 2 oder mal 3 Jahre drauf warten.