Trauma nach Amoklauf von Winnenden: Lehrerin steht erhöhtes Ruhegehalt zu

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STUTTGART. Der Amoklauf von Winnenden 2009 war ein Angriff auf eine ganze Schulgemeinschaft. So sieht es das Verwaltungsgericht Stuttgart. Das hat finanzielle Folgen für die Zukunft der Lehrer.

Gedenken vor der Albertville-Realschule in Winnenden. Foto: Ra Boe / Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)
Gedenken vor der Albertville-Realschule in Winnenden. Foto: Ra Boe / Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)

Einer heute 35-jährigen Lehrerin steht nach dem Amoklauf von Winnenden ein erhöhtes Ruhegehalt und eine Einmal-Entschädigung zu. Auch wenn der Täter nicht auf die Frau geschossen habe, sei sie doch in Lebensgefahr gewesen und durch das damals erlittene Trauma heute dienstunfähig, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag.

Das Gericht verpflichtete das Land Baden-Württemberg, der Frau fortan 80 statt 71 Prozent Ruhegehalt zu zahlen sowie einmal 80 000 Euro. Der Amoklauf mit zwölf Toten an der Albertville-Realschule am 11. März 2009 sei als «qualifizierter Dienstunfall» zu werten. (Az: 12 K 2461/14) Mit posttraumatischen Belastungsstörungen ist die einstige «Top-Lehrerin», wie Richter Jan Bergmann sie wegen ihrer Note 1,1 im Staatsexamen nannte, seit 2013 im vorzeitigen Ruhestand. Ein Amok-Fehlalarm an ihrer neuen Schule in Fellbach gab ihr den Rest.

Aus Sicht des Landesamts für Besoldung lag keine Lebensgefahr vor, die Frau sei außer Reichweite des Täters gewesen und zu keiner Zeit direkt angegriffen worden. Der Vertreter des Landes kündigte an, das Urteil anzufechten.

Nach Angaben des Regierungspräsidiums Stuttgart gibt es zahlreiche Beamte des Kollegiums der Realschule, die Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalls gestellt haben. Vielfach sei Anträgen entsprochen worden, mehrere Beamte seien aufgrund des anerkannten Dienstunfalls vorzeitig in Pension. Nähere Angaben konnte die Sprecherin der Behörde nicht machen. Es gebe aber «mehrere» ähnliche Klagen von Beamten auf erhöhtes Unfallruhegehalt und eine Unfallentschädigung.

11. März 2009: Beate K., noch keine 30, unterrichtet eine 5. Klasse an der Realschule Winnenden. Plötzlich bricht Hektik im Schulgebäude aus. Schüler laufen vor dem Fenster entlang. Es gibt ungewöhnliche Geräusche im Haus. Beate K. öffnet die Tür. Ein Polizist mit vorgehaltener Waffe schreit nur: «Weg, weg, weg.»

Beate K. nimmt Brandgeruch wahr, will ihre Schüler in Sicherheit bringen. Sie rennt mit ihnen zum Hinterausgang, Richtung Schwimmbad. Sie trägt Kinder, die nicht rasch genug mitkommen. Am Schwimmbad steht sie später neben einer Frau, die schreiend zusammenbricht, als sie hört, dass ihre Tochter erschossen wurde – von dem 17 Jahre alten Amokläufer.

«Der kam, um alle umzubringen», sagte Beate K.s Rechtsanwalt am Dienstag vor Gericht. Es bestehe gar keine Frage, dass man als  Lehrerin an der Realschule an diesem Tag, zu dieser Stunde, angegriffen wurde und unter Lebensgefahr stand. Egal, ob man im ersten oder zweiten Stock Unterricht hielt – oder im Erdgeschoss wie Beate K. damals.

Zur Verhandlung war die 35-Jährige nicht erschienen. Sie sei nicht in der Lage, in der Öffentlichkeit zu stehen, sagte ihr Anwalt. dpa

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