Berliner Initiative plant Volksbegehren für Unterrichtsgarantie

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BERLIN. Die Initiative „Bildet Berlin“ plant ein Volksbegehren, um eine Unterrichtsgarantie an Berliner Schulen zu erreichen.

Derzeit falle zu viel Unterricht aus, hieß es zur Begründung. Um das zu ändern, fordert die Initiative eine so genannte Vertretungsreserve von 10 Prozent an den Schulen. Dadurch gebe es auch mehr Lehrer, die beispielsweise Förderkurse für schwächere und begabte Schüler anbieten könnten.

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Die Kosten für zehn Prozent mehr Lehrer belaufen sich nach Berechnungen von „Bildet Berlin“ auf rund 100 Millionen Euro pro Jahr. Wie der Horfünksender „rbb“ am Dienstag erfuhr, will die Initiative voraussichtlich im kommenden Monat damit beginnen, Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln. Benötigt werden im ersten Schritt 20.000 Unterstützer. nin

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sofawolf
8 Jahre zuvor

Gute Idee. Nur bedarf es dann mehr Lehrer im Schuldienst. Das bedeutet mehr Kosten für den Staat (Land Berlin). Das bedeutet, irgendwoanders kürzen oder mehr Steuern einnehmen (verlangen). Das bedeutet „weniger Netto vom Brutto“. Ist sich die Initiative dessen bewusst? Welche Finanzierungsvorschläge hat sie?

dickebank
8 Jahre zuvor

Aha, und weil es mehr Vertretungsreserven gibt, machen die Schüler im Vertretungsunterricht verstärkt und hoch motiviert mit.

Die Eltern akzeptieren ja schon nicht, wenn eine andere Lehrktaft statt der gem. Unterrichtsverteilung eingeplanten Lehrkraft den Unterricht abhält. Wie will diese Initiative denn die Lehrkräfte vor allem in Mangelfächern in Reserve halten?

Wie in jedem normalen Unternehmen gibt es einen Krankenstand von um die 4% der Beschäftigten. Folglich kann man damit rechnen, dass von den 188 WS in NRW, die die Schüler von Jhg. 5 bis 10 haben sollten, 7,5 WS ausfallen. Und dabei gehe ich davon aus, dass die Soll-Stundentafel nicht wegen lLhrkräftemangels (Stellenminus) eingekürzt werden muss.

Übrigens, die gleichen Eltern werden sich bechweren, wenn im Nachmittagsbereich die 8. oder 9. Stunde vertreten werden.

sofawolf
8 Jahre zuvor

Ich sage mal so: Ich kenne Schulen, da gibt es offiziell keinen Unterrichtsausfall – aber inoffiziell gibt es jede Menge Unterrichtsausfall. Nicht nur durch Krankheitsfälle, auch durch Wandertage, Klassenfahrten, Besuche von Schriftstellern, Polizisten, Zahnarztprophylaxe, Teilnahme an Wettbewerben, schulinternen Festen und Proben dafür. Macht ein Kollege die Vertretung, macht er seinen eigenen Unterricht. Das kann man ihm auch nicht verdenken. Ein Deutschlehrer kann i.d.R. schlecht Chemie unterrichten (wenn er nicht auch Chemielehrer ist). Macht ein Erzieher die Vertretung, macht er quasi nur Aufsicht und die Kinder spielen irgendetwas. Was „dickebank“ schreibt, macht Sinn, man sollte von vornherein einen gewissen Unterrichtsausfall mitplanen – ich meine in den Arbeitsplänen und Lehrplänen, denn so wie es jetzt ist, jage ich nur den Themen hinterher und kürze, wo es nur geht, um einigermaßen meinen „Plan“ zu schaffen. Das ist frustrierend. Alles Schöne muss ich weglassen und am Ende habe ich Kinder, die keinen Bock auf Schule haben.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Das, was ich als bezeichnend für das „System“ sehe, ist, dass die Moderatoren, die einem bei der Impementation der Kernrichtlinien Hilfestellung gegeben haben, zu verstehen geben, dass egal wie gut die Kernrichtlinien in schulinterne Curricula umgesetzt werden, die Stoffülle nicht zu bewältigen ist. Dass alle Pläne nur unter optimalen Voraussetzungen umzusetzen sind. D.h. nichts anderes als dass diese Pläne von vorn herein Makkulatur sind.

Ich kenne kaum eine Schule -außer GY – die 100% ihrer Planstellen besetzt haben. Selbst wenn die ganzen Projektphasen, Schülerbetriebspraktika, Orchester- und Kursfahrten Unterrichtsveranstaltungen sind, gibt es immer noch genügend weiteren Vertretungsbedarf für Klausuraufsichten, mdl. Prüfungen, Nachprüfungen, Leistungsfeststellungsprüfungen, Abordnungen zu Fortbildungsveranstaltungen etc.

Um an einer größeren Schule (1300 SuS) einen sechsseitigen Vertretungsplan erstellen zu müssen, bedarf es keines einzigen Ausfalles wegen Krankheit, Mutterschutz oder Erziehungszeit. Für die letzteren Sachverhalte gibt es sogar Vertretungsstellen bzw. Mittel. Nur was nützen die, wenn die Bez.-Reg erlaubt eine Vertretungsstelle auszuschreiben, der „Markt“ aber nichts hergibt. Also eine Refrendarin nach der Prüfung weiterbeschäftigen, auch wenn die Fächer nicht passen und anschließend über Dauervertretungen – sprich Unterrichtsmehrbelastung anderer Lehrkräfte – die Vakanz zu füllen.