GEW Bayern fordert Abschaffung der Übertrittszeugnisse

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MÜNCHEN. Das Orakel von Bayern: das Übertrittszeugnis. Dieser Voraussage müssen sich jedes Jahr wieder die bayerischen Viertklässler und ihre Eltern stellen – und dies geschehe so gar nicht freiwillig, schreibt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern in einer Pressemitteilung.

Für so manche Viertklässler in Bayern ist das Übertrittszeugnis ein Anlass zur Furcht. Foto: BARMER GEK
Für so manche Viertklässler in Bayern ist das Übertrittszeugnis ein Anlass zur Furcht. Foto: BARMER GEK

„Im alten Griechenland versuchten Ratsuchende mit Hilfe des Orakels zu einer Entscheidung in schwierigen Angelegenheiten zu kommen. Im modernen Bayern wird durch das Übertrittszeugnis in der 4. Jahrgangsstufe und einen darin festgehaltenen Notendurchschnitt eine Aussage über das ‚Geeignetsein für eine bestimmte Schulart im nächsten Schuljahr‘ getroffen. Diese Aussage stellt die Weichen für den Übertritt auf die Realschule oder das Gymnasium oder die Mittelschule.“

Im bayerischen Übertrittszeugnis, das jeweils Anfang Mai verteilt wird, würden drei Schubladen aufgemacht und anhand von Notendurchschnitten in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde die folgenden Aussagen formuliert:

  • 2,33 oder besser: geeignet für das Gymnasium, Realschule und Mittelschule
  • 2,66: geeignet für die Realschule und Mittelschule
  • 3 oder schlechter: geeignet für die Mittelschule

Damit werde nicht nur eine Aussage über die Zukunft des weiteren schulischen Weges getroffen: Oft würden so schon die Weichen für berufsbiografische Laufbahnen gestellt, denn die Nennung eines Notendurchschnittes mit einer Zahl und 2 Kommastellen sei nur die Spitze eines Eisberges. Auf alle Beteiligten warteten in der 4. Jahrgangsstufe Stress, Belastung, Prüfungssituationen, Auseinandersetzungen, Konflikte und Vergleiche von Schülern, Lehrern und Eltern. Dies müsste nicht sein, so die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern. Die Schubladen hätten keinerlei pädagogische oder wissenschaftliche Fundierung: Sie dienten allein der Selektion von 10-jährigen Kindern und der Zuordnung zu einem dreigliedrigen Schulsystem.

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„Das Kultusministerium, eine vom schulischen Alltag sehr weit entfernte Behörde mit Mitarbeitern, die, wenn überhaupt, dann nur wenige Jahre in der Institution Schule verbrachten, stellt die Dinge völlig anders dar.“ In einer Pressemitteilung vom 17. April 2015 werde schon in der Überschrift beschönigt: „Übertrittsempfehlung dient Eltern als wichtige Hilfe für die Schulwahl ihrer Kinder – Elternwille spielt zentrale Rolle bei Schulartwahl“.

Wer Grundschullehrer, Eltern und Schüler über ihre Erfahrungen in der 4. Jahrgangsstufe und speziell zum Übertrittsverfahren befragt, kommt zu völlig anderen Aussagen. „Ein derartig festgelegtes, reglementiertes und bürokratisiertes Verfahren, welches vorrangig nach dem Grundsatz der Justiziabilität ausgerichtet ist, kann niemals eine Hilfe für die Betroffenen sein“, so Wolfram Witte, stellvertretender Vorsitzender der GEW-Bayern. Standardisierte und manchmal in Parallelklassen gleichzeitig terminierte Proben, Vorbereitungsgehefte und Kurse im Internet, auf die Problematik zugeschnittene Nachhilfeangebote seien nur einzelne Beispiele von völlig unpädagogischen Auswüchsen der Übertrittsproblematik. „Dies alles geht zu Lasten der Kinder und ihrer Lernfreude, zu Lasten der Eltern, die wiederum mit ihren Kindern unter der Gesamtsituation leiden und natürlich zu Lasten der Kollegen und Kolleginnen, die an den Grundschulen engagiert arbeiten. Das muss nicht sein!“, so Witte.

Schon seit langem fordere die GEW nach eigenen Angaben die Überwindung des zergliederten Schulsystems vergangener Jahrhunderte zugunsten einer Schule für alle Kinder bis zum Ende der Pflichtschulzeit. Eine große Mehrheit der Lehrkräfte lehne den Auslesezwang ab und würde die Kinder gern in Bezug auf ihren persönlichen Fortschritt beurteilen. Die GEW Bayern fordert daher die Abschaffung der Übertrittszeugnisse und die Freigabe des Elternwillens beim Übertritt! Die Entscheidung, welche Schulart ein Kind besuchen soll, sei aus Sicht der Gewerkschaft den Kindern zusammen mit ihren Eltern zu überlassen, die Schule sollte dabei eine beratende Funktion haben.

Zum Beitrag: Studie: Stress durch Übertrittszeugnisse teilweise dramatisch
Zum Beitrag: BLLV fordert Freigabe des Elternwillens – Übertrittszeugnisse sorgen für Verdruss

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7 Kommentare
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ysnp
8 Jahre zuvor

Als noch belastender empfinde ich die Vorschrift bis zum Übertrittszeugnis, d.h. von Anfang Oktober bis ca. Mitte April, 22 Proben (= Arbeiten) in Deutsch, Mathe und HSU als Richtlinie zu haben. Es werden ja auch noch in anderen Fächern wie Religion und Musik Proben geschrieben; die Schüler kommen also auf über 25 Proben im Schnitt. Doch das ist nicht alles. Nach den neuen Ideen soll man zusätzlich vermehrt und immer wieder zu den Proben noch alternative Leistungsbewertungen (Referate, kleinere Noten, praktische Noten) durchführen. Die Schüler werden dadurch ständig bewertet. Die „probenfreie“ Zeiten verschärfen die Situation nur, weil sich alles auf ca. 20 Schulwochen konzentriert, denn die ersten Wochen des Schuljahres ist es ja wenig sinnvoll Proben zu schreiben. Da ein gewisses Niveau bei den Proben gefordert wird, muss der Stoff bis zum Anschlag „durchgepaukt“ werden.
Das Signal, das dabei ausgeht, ist, dass Eltern und Schüler und Lehrer das Gefühl bekommen, dass hier ein Riesenberg abzuarbeiten ist, dem man immer hinterherhechelt.
Für viele Eltern sind verständlicherweise die Ergebnisse sehr wichtig. Dadurch verursacht bei vielen die ganze Situation ein riesiges Stressgefühl.
Die irrationalen Auswirkungen sind ja weithin bekannt: Gang zum Rechtsanwalt (Konsequenz: Lehrer agieren immer wasserdichter auf Kosten der Pädagogik), Verhandlungen um halbe Punkte, weinende Kinder bei Proben, vermehrt Kinder mit Bauweh oder Migräne, Zunahme von Streitigkeiten in der Klasse….

Küstenfuchs
8 Jahre zuvor

Ich bin Befürworter einer sehr weichen Variante: Es gilt prizipiell der Elternwille, nur werden Kinder ausgeschlossen, bei denen ein Scheitern auf dem Gymnasium vorherzusehen ist.

Denkbar wäre: Der Besuch des Gymnasiums ist ausgeschlossen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik eine oder beide Noten 4 oder schlechter sind oder wenn der gesamte Notenschnitt schlechter als 3 ist.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

meiner meinung nach sollten lesenschreibenrechnen im schnitt besser als drei (z.b. summe der drei noten höchstens acht) ohne vier sein, ausnahmen regeln ärztliche atteste, weil gerade die gymnasialen zeugnisse der klasse 5 bei gymnasial geeigneten Schülern einen schnitt von deutlich besser als 2,5 aufweisen sollten. wer andererseits bereits in klasse 5 für die versetzung hart arbeiten muss, hat auf einem gymnasizm nichts verloren – gerade in bayern nicht.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Na – da ver dienen sich die Kinder- und Jugendpsychologen eine goldne Nase, da LRS diagnostiziert sein muss, um anerkannt zu werden. Die vorgeschlagene regelung kann also von erfahrenen eltern locker geknackt werden. Da ist es einfacher, den freien Elternwillen als einziges Kriterium für die Wahl der weiterführenden Schule zu machen.

ysnp
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Begrifflichkeit
In Bayern wird zwischen Schwäche (im Lesen und Rechschreiben)= LRS und Störung (im Lesen und Rechtschreiben)= Legathenie unterschieden. Die Schwäche diagnostizieren letztendlich die Schulpsychologen (auch Beratungslehrer können diese feststellen), das sind bayerische Beamte. Nur die Legathenie muss extern von einem Arzt, sprich Kinder- und Jugendpsychiater festgestellt werden. (Ein Psychologe reicht dafür nicht.) Und hier gebe ich dickebank Recht: Die Diagnose dieser Berufsgruppe wird in meinen Augen von einigen Vertretern zu leichtfertig festgestellt. Manchmal frage ich mich allerdings, ob die Tests überhaupt noch stimmen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Wie sieht es denn aus, wenn die Diagnose LRS aus einem anderen Bundesland mitgebracht wird. wird das von den Bayern anerkannt oder bedarf es einer neuerlichen Begutachtung durch den Amtsarzt (Schulpsychologen)?

In NRW gibt es ja schon keinen Psychologen der Dyskalkulie attestieren könnte, warum klappt das in Bayern also bei Legasthenie? Welche „Vorteile“ bietet die amtlich festgestellte Legasthenie? – Aussetzung der Rechtschreibbewertung in schriftlichen Arbeitsergebnissen? Wie wird die Störung von der Schwäche abgegrenzt? ist das Verfahren wissenschaftlich und gemesen an bundesweit gültigen Rechtsstandards abgesichert? – Oder hat nur noch keiner durch die Instanzen bis hin zum EUGH geklagt?

ysnp
8 Jahre zuvor

Antwort an dickebank.
Einen Fall aus einem anderem Bundesland hatte ich bisher noch nie; alle Fragen kann ich nicht beantworten. Bei der Störung wird nicht bewertet und diese bleibt auch bestehen und bei der Schwäche wird pädagogisch (erleichterte Proben) bewertet und diese wird alle 2 Jahre überprüft. Siehe auch hier:
http://legasthenie-bayern.de/node/25