Keine Spur von Amtsmüdigkeit: Stoch will wieder Kultusminister werden

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REUTLINGEN. Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD) beansprucht im Falle eines Wahlsiegs von Grün-Rot wieder das Amt des Kultusministers. «Mein Anspruch ist, die Aufgabe des Kultusministers auch nach der Landtagswahl auszuüben», sagte der SPD-Politiker im Interview des «Reutlinger General-Anzeigers». Seinen Vorstoß begründete Stoch damit, die angestoßenen Reformen vollenden zu wollen. Dafür brauche er mehr Zeit als bis zum März 2016, wenn in Baden-Württemberg der neue Landtag gewählt wird. dpa

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Zum Bericht: «Pannenminister» – CDU-Kandidat Wolf attackiert Stoch

Bekommt Gegenwind für seine Reformpläne: Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD). Foto: Staatskanzlei Baden-Württemberg
Bekommt Gegenwind für seine Reformpläne: Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD). Foto: Staatskanzlei Baden-Württemberg
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drd
8 Jahre zuvor

Na klar die zerschlagung des schulsystems muss ja fortgeführt werden. Das chaos ist noch nicht ganz komplett gymnasien und realschulen müssen noch kaputtgemacht werden und der einheitslehrer eingeführt werden.

dickebank
8 Jahre zuvor

Ja, und vor allem um eine gleiche Bezahlung zu erreichen. Die Realschulen sind so überflüssig wie ein Kropf.

Reinhard
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Was wissen Sie denn über Realschulen?

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

Das sie eine überflüssige Schulform ist, die nicht einmal einen eigenständigen Schulabschluss vergeben kann. Der Mittlerebildungsabschluss (MSA) kann de facto und de jure an jeder x-beliebiegen Schulform erreicht werden – also sowohl an der Hauptschule, am Gymnasium und an den Beruflichen Schulen sowie natürlich an allen „Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“. Wozu also eine eigenständige Realschule, die nichts anderes kann als andere auch?

Den Unterschied zwischen der Schulform RS und dem Schulabschluss einschließlich der daraus resultierenden Berechtigung (FOR) kenne Sie schon – oder? Auch wenn die Schulabschlüsse in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich heißen und die Voraussetzungen zur Vergabe unterschiedlich geregelt sind, sie müssen bundesweit gegenseitig anerkannt werden.

g. h.
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dass auch andere Schulformen den Mittlerebildungsabschluss (MSA) erteilen können, ist doch kein Argument gegen die Realschule. Diese seltsame Art der Werbung für Gemeinschafts- sprich Einheitsschulen ist allerdings originell, das muss ich schon sagen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  g. h.

In einer Gemeinschaftsschule bleibt in NRW doch der Realschulzweig erhalten. Gemeinschaftsschulen sind RS und HS unter einer Schulleitung mit eienm Gesamtkollegium. anders als Sekundarschulen, die GE-light sind – also gemeinsamer Unterricht außer in den fachleistungsdifferenzierten Fächern frühestens ab Klasse 8 spätestens aber ab Klasse 9.

Die Zeiten in denen die Schulform über den Schulabschluss entschied sind vorbei – tempi passati.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  g. h.

Ist wie in der freien Wirtschaft, ohne Markenkern geht das Alleinstellungsmerkmal verlustig. Wie gesagt ohne das alleinige Recht, den Realschulabschluss zu vergeben, ist die Marke „Realschule“ eine leere Hülle.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wozu dann eine Gemeinschaftsschule, die nichts anderes kann als die bestehenden anderen Schulen auch?

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Sagte ich doch, warum eine Realschule, den MSA kann man auch an einer HS erwerben. Im Gegensatz zur Realschule kann die Gem-Schule eben auch den HA und den HA10 vergeben.

jenny
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

allein schon wegen dem Schülerrückgang. Im ländlichen Raum sinken die Schülerzahlen wohl um 20-30%. Also muss man sich dort überlegen, wie man vor Ort Schulstrukturen erhält. Man kann dann doch nicht erwarten, dass z.B. ein Hauptschüler dann 100 km zur nächsten Hauptschule gefahren wird, wie manche der CSU Bayern es gerne hätten, hauptsache die Dorfkinder müssen nicht zusammen unterrichtet werden.

Dina
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Welch merkwürdige Argumentationskette, aber sie kommt ja allen entgegen. Hauptschulen können auch Realschulabschlüsse vergeben, wozu also Realschulen. Realschulen können auch Hauptschulabschlüsse vergeben, wozu also Hauptschulen? Gymnasien können auch Haupt- und Realschulabschlüsse vergeben und es wollen sowieso alle aufs Gymnasium, also am Besten benennen wir alle Schulen in Gymnasien um.
Einzelne Gymnasien werden einfach nicht zum Abitur führen, das hat aber seine Gründe darin, dass die Räumlichkeiten nicht für eine Oberstufe reichen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Dina

Bouffier: «Wir geben die Hauptschule nicht auf, es gibt sie nur nicht mehr»

Wenn ich mich nicht ganz irre, ist der oben genannte in der gleichen Partei wie der oppositionsführer in BaWü. weiß die CDU noch, was sie will?

In NRW ist sie ganz klar für die Gemeinschaftsschule, vor allem auf lokaler, kommunaler Ebene. Die Landes-CDU ist da schon gespaltener. Nur bundesweit sind die mindestens schwerpunktmäßig schizophren, ’ne multiple (Persönlichkeits-)Störung haben die aber allemal.

Lena
8 Jahre zuvor
Antwortet  Dina

Zustimmung pur!
Das Gymnasium ist dann letztlich die Einheitsschule.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Dina

Jau, wie „la France“. – Es gibt dann ein berufliches und ein allgemeines „Abitur“. Die einen haben nach 12 Schuljahren eine Ausbildung an einer Berufsschule mit Fachoberschulreife abgeschlossen bzw. die Fachhochschulreife und die anderen haben die Algemeine Hochschulreife.

Das GY ist bundesweit längst die Hauptschule; selbst in BY steigen die Übertrittszahlen nach der GS. Und der Rest (etwa 60%) muss bis zum Ende der Vollzeitschulpflicht in „einer“ anderen Schulform beschult werden. Die Parteien streiten derzeit nur darum, wie diese Aufbewahrungsanstalt heißen und welche Ziele sie mit den SuS erreichen soll. Rot-Grün bevorzugt ein integratives, Schwarz-Gelb ein kooperatives System.

Wie der hessische MinPrä ja sagt: „Wir schaffen die HS nicht ab, sie ist einfach nicht mehr da.“ Wenn ganz Hessen nur noch 4 HS hat, dann haben die Eltern wohl mit den Füßen abgestimmt. Kein Wunder, wenn die Südländer – vor allem die CSU und die CDU in BaWü – Panik schieben. Dass die Eltern sich bei Freigabe der verbindlichen Schulempfehlungen anders verhalten könnten als die in HE, ist mehr als wahrscheinlich. Nur dann fehlt es an entsprechenden Konzepten. Denn die, die die anderen Parteien verfolgen, sind per se schlecht, da ideologisch basiert.

Das alles ist so verlogen wie der Spruch „Es muss ja nicht jeder Abitur haben“ – dann aber im Gegenzug jeden anderen schulischen Abschluss als zweitklassig bezeichnet. Entweder man schafft Perspektiven für diejenigen, die die Schule mit einem Schulabschluss der SekI verlassen und keinen Ausbildungsplatz erhalten oder man hängt eine Teil der Bevölkerung systematisch ab, weil es zukünftig auch noch Auslieferungsfahrer und sonstige Logistiker (Handelsfachpacker) geben muss. Nur dann darf man sich nicht über Mindestlöhne beschweren.

Um nicht falsch verstanden zu werden; ich bin nicht für die Abschaffung der unterschiedlichen Schulabschlüsse, für ein anderes Schulsystem aber allemal. Also für mehr Differenzierung – und nicht Binnendifferenzierung – in einer „Einheitsschule. Die äußere Differenzierung in den Hauptfächern nach Klasse 6 mit mindestens drei Differenzierungsmöglichkeiten und die Trennung nach höchstmöglich erreichbaren Schulabschlüssen nach Klasse 8. Wobei ein Zug auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet und der andere auf ein Studium.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

… also genau so viel, wie man mit dem Lehramt GHR (HRGE) in NRW wissen muss …

g. h.
8 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

Sie tun so, als wäre ein Schulabschluss dem anderen gleich. Das stimmt vielleicht fürs Papier, auf dem er steht.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  g. h.

Für das Papier, auf dem zeugnisse gedruckt werden, gibt es keine Vorgaben. Dieses wird in der verantwortung des sachaufwandträgers bestellt und den Schulen zur Verfügung gestelt.

Unter welchen bedingungen ein MSa zu vergeben ist, regeln die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer für die SekI. Das entscheidende ist allerdings, dass der MSA die Fachoberschulreife einschließt und das der erworbene MSA innerhalb der Bundesrepublik, unabhängig davon in welchem Bundesland er abgelegt worden ist, anerkannt wird.

Folglich sind die MSa unabhängig von der Schulform, die sie vergibt, gleichwertig. Gleich sind nur ganz wenige Schulabschlüsse, das hängt zum einen von den Wahlpflichtfächern, den belegten AGs, den Noten in den einzelnen Fächern, den Klassen- und Kursbezeichnungen usw. ab.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Gleiche Ausbildung gleiche Bezahlung, aber dieses Thema hatten wir ja schon.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Ein Masterabschluss ist sowohl nach dem Bundesbeamten- als auch nach den Landesbeamtengesetzen die Voraussetzung für den höheren Dienst. Sowohl Räte als auch Lehrer haben heute einen Masterabschluss, die Absolventen vergangener Tage – so sie nicht an einer PH studiert haben – haben eine Erstes Staatsexamen, da genauso wie Magister- und Diplomabschlüsse dem Master-Grad gleichgestellt sind.

Es geht nicht um die Ausbildung, es geht um den Abschluss. Wenn Sie es nicht glauben, dann sehen Sie sich die Regelung für Ingenieure an. Für den höheren Dienst in technischen Bereichen ist der Master Voraussetzung, für den gehobenen ein Bachelor.
Es gibt aber kein Lehramt, das mit einem bachelor-Abschluss angetreten werden kann.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das Thema hatten wir schon. Die Ausbildungen unterscheiden sich inhaltlich und vom Schwierigkeitsgrad sehr stark. Die Links habe ich Ihnen ja auch schon zukommen lassen. Es lohnt nicht, darüber weiter zu diskutieren.
Gleiche Ausbildung, gleiche Bezahlung. Nicht gleich klingender Abschluss, gleiche Bezahlung. Wobei das, wie ich Ihnen auch schon dargelegt habe, von Bundesland zu Bundesland stark differiert.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Es geht nicht um die Studieninhalte, es geht um die formalen Berechtigungen, die mit den Abschlüssen verbunden sind.

Eine der Berechtigungen des Master-Abschlusses besteht in der Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für den höheren Staatsdienst.

In anderen bereichen des ÖD wäre der akademische Grad Master oder Diplom ein Ausschlussgrund für den Antritt der Anwärterzeit.

Gleiches Recht für alle.

BTW ich habe nie gefordert meine Vergütung auf das Niveau von A13 anzuheben. Ich bin für die Eingangsbesoldung A12 der StR z.A.

drd
8 Jahre zuvor

Der dickebank bohrt ganz dünne bretter. Denn es geht hier ja um dem km von baden-württemberg und infolgedessen auch um die dortigen schulen. Lesen bildet.

Lena
8 Jahre zuvor

@dickebank
Menschenskind, irgendwann wird’s lächerlich.

@drd
Sie haben zwar Recht, aber der Fehler ist länderübergreifend. In BW wird es den Realschulen vermutlich auch noch an den Kragen gehen.
Formale Realschulabschlüsse an irgendwelchen Schulen, womit letztlich nur eine Schule gemeint ist (die Einheitsschule), sind natürlich nicht gleichzusetzen mit denen an speziell dafür vorgesehenen Realschulen.
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie eine Annäherung der Lehrergehälter (ebenfalls eine Lieblingsforderung von dickebank) sind Wegbereiter für nur noch eine Schulform.
Die Gymnasien fallen der Abholzerei garantiert auch zum Opfer. Alles auf einmal platt zu machen träfe auf zu viel Widerstand. Trippelschritte lassen sich besser durchsetzen.
Bildungsgerechtigkeit ist für rot-grüne Geister erst dann hergestellt, wenn alle Kinder denselben kostengünstigen Einheitsbrei vorgesetzt bekommen, auch wenn er den wenigsten schmeckt und bekommt.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Lena

Was lernt man eigentlich auf Realschulen? Ich mag Ihnen lächerlich erscheinen, nur der Sachverhalt bzw. die Diskussion kann allenfalls lachhaft sein. Ist wie bei anscheinend und scheinbar. Anscheinend wollen Sie mich nicht verstehen, weil ich der Einzige bin, der eine andere Meinung hat. Die scheinbare Überlegenheit des an der RS erworbenen MSA existiert vermutlich nur in den Köpfen weniger Erleuchteter.

Ist der MSA, der von einem GY nach frühestens 5 Jahren Gymnasialzeit am Ende der SekI vergeben werden kann, höherwertiger als der , der an einer RS erworben worden ist? Ihrer Argumentation folgend muss er das ja sein, da der an anderen SekI-Schulen als der RS erworbene MSA Ihnen ja minderwertiger erscheint.