„Turbo-Abitur“ – nordrhein-westfälischer Landtag beschließt Entlastungen für Gymnasiasten

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DÜSSELDORF. Das «Turbo-Abitur» ist in fast allen Bundesländern ein heiß umkämpftes Thema. In NRW hat die Schulministerin Schülern und Eltern Entlastungen versprochen. Jetzt sind sie beschlossen.

Der Weg ist frei für Entlastungen der Schüler am achtjährigen Gymnasium. Am Mittwoch stimmte der Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I zu. Wie Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) mitteilte, soll die Verordnung – ebenso wie ein Erlass zur Organisation des Unterrichts – zum neuen Schuljahr in Kraft treten. Alle Gymnasien müssen die Vorgaben umsetzen. Eine Gesetzesänderung ist dafür nicht mehr erforderlich. Die rot-grüne Regierung will den verkürzten Bildungsgang entfrachten statt zu neun Jahren Gymnasium zurückzukehren. Künftig gelten folgende Änderungen:

HAUSAUFGABEN

  • Tage mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht sollen grundsätzlich hausaufgabenfrei sein.
  • Die Arbeitszeit für Hausaufgaben soll begrenzt werden: für die Klassen 5 bis 7 auf maximal 60 Minuten, für die Klassen 8 bis 10 auf 75 Minuten.
  • An Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben künftig so integriert werden, dass möglichst keine schriftlichen Aufgaben mehr zu Hause erledigt werden müssen.

KLASSENARBEITEN

  • In der Sekundarstufe I dürfen künftig nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben werden. Pro Tag darf nur noch eine Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsprüfung in modernen Fremdsprachen abgenommen werden. An Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden, sind schriftliche Tests in anderen Fächern nicht mehr zulässig.

NACHMITTAGSUNTERRICHT

  • In den Klassen 5 bis 7 ist verpflichtender Nachmittagsunterricht künftig grundsätzlich nur noch an höchstens einem Nachmittag, in den Klassen 8 und 9 an höchstens zwei Nachmittagen zulässig. Das gilt nicht für reguläre Ganztagsschulen.

FÄCHERBINDUNG

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  • In Klasse 9 müssen derzeit alle natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer unterrichtet werden, um eine Wahlentscheidung für die Oberstufe zu erleichtern. Diese Bindung wird aufgehoben.

ERGÄNZUNGSSTUNDEN

  • Sie dienen künftig ausschließlich der individuellen Förderung. 5 der insgesamt 12 Ergänzungsstunden sind nicht für alle verpflichtend.

NACHPRÜFUNGEN

  • Es wird die Möglichkeit eingeführt, nach Klasse 9 am Gymnasium eine Nachprüfung abzulegen, die einem Hauptschulabschluss gleichkommt. Bereits zum laufenden Schuljahr sind die Möglichkeiten für Nachprüfungen erweitert worden.

OBERSTUFE

  • Vorgesehen sind Vertiefungskurse zur individuellen Förderung, so dass auch hier Lernzeiten künftig stärker in den Unterricht integriert werden.

dpa

Zum Bericht: Löhrmann unter Druck: G8-Gegner mit Volksinitiative erfolgreich

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7 Kommentare
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xxx
8 Jahre zuvor

die hausaufgabenmenge dürfte durch die zeitbegrenzung nicht sonderlich verringert werden, durch die unsinnige ganztagsregelung schon. durch wochenpläne- sprich am anfang der woche werden die Hausaufgaben bis die woche drauf bekannt gegeben; sie sind nur mit dem stoff der laufendrn woche lösbar – lässt sich das bestimmt gesetzeskonform umgehen. die klassenarbeitsregelung ist mehr als albern. sie führt zu ständigen klassenarbeiten und wegen wahlpflicht zur kuriosen situation, wegen einem Schüler keine klassenarbeit schreiben zu können.

dickebank
8 Jahre zuvor

Für Ganztagsschulen sieht der bereits jetzt schon gültige Hausaufgabenerlass nichts anderes vor. Die Regelung besagt, das an Ganztagen keine Hausaufgaben für den den nächsten Tag aufgegeben werden dürfen. Daran ändert die Schulrechtsänderung nichts. Neu ist ja nur, dass die GY nur an einem nachmittag Unterricht abhalten sollen. Das bedeutet nämlich statt an 2 Tagen die 7. am die 6. Stunde anzuhängen, dass mindestens an einem Tag bis ca. 15:45 Uhr unterrichtet werden muss. Die Alternative von 5 mal 6 plus 2 ist ja für die meisten GY 2 mal 7 plus 3 mal 6 gewesen, um sich die vorgeschriebene einstündige Mittagspause schenken zu können. Die Klassenarbeitsregelung hat sich auch nicht geändert. In einer Unterichtswoche dürfen max. zwei Klasenarbeiten und ein Test geschrieben werden. Bei zentraler Planung der Klassenarbeitstermine gehen in den Prüfungszeitraum von zwei Wochen die notwendigen schriftlichen Arbeiten hinein. In dieser Zeit dürfen dann eben keine Tests geschrieben werden.

Im übrigen gilt jetzt schon, dass schriftliche Tests nicht den Umfang von Klasenarbeiten haben dürfen, max. eine halbe Unterrichtsstunde andauern dürfen und lediglich den Unterrichtsinhalt der letzten zwei Wochen beinhalten dürfen.

Die Schulrechtsänderung ist also nichts anderes als ein Tritt in das Gesäß der Räte, um sie auf die bestehenden Regelungen hinzuweisen. Interessant ist ja, dass die eltern gegen die bestehenden Verstöße nicht wesentlich konsequenter mit Hilfe der Dienstaufsichtsbehörden und Gerichte vorgegangen sind.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

die alte Regelung kenne ich wie folgt:

früher 3 neu 2 arbeiten pro woche
Tests früher unabhängig neu abhängig von arbeiten
Hausaufgaben früher nur nicht für den nächsten tag neu überhaupt keine
zumindest beim gebundenen ganztag wurde die siebte stunde verboten, sprich aus 7 wurde 6+pause+1. die Schüler waren natürlich begeistert: für sie unnötige pause, miese mensa für anschließend 45 min unterricht.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

nachtrag zur klassenarbeitsplanung: in 8 und 9 können bei fehlender absprache in den Fremdsprachen und wahlpflicht 2 aus zwei wochen klassenarbeitsphase auch 4 oder 5 werden. feiertage usw. noch nicht einmal mir eingerechnet.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

…. deshalb schrieb ich bei zentraler Planung. Das schließt nichterfolgte Absprachen aus.

sofawolf
8 Jahre zuvor

Das klingt sehr vernünftig (der Artikel) !

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ändert auch nicht viel an der bestehenden Situation, da diese gut gemeinte Regelung von einem bestimmten Teil der Lehrerschaft unterlaufen wird.

Wenn ich am Langtag keine Hausaufgaben geben darf, dann gebe ich sie eben in der letzten Unterichtsstunde des tages vor dem langtag als Langzeitaufgabe.
Die fehlende Absprache zwischen den Kollegen wird weiterhin zu Terminüberschneidungen von Klassenarbeiten und Tests führen.
Das Fehlen von geeigneten Übermittagsangeboten einschl. Mensa wird weiterhin dazu führen, den Langtag auf zwei Tage zu verteilen und die 7. std. an den Vormittag anzuhängen.
Die fehlenden Hallenkapazitäten werden auch weiterhin zu Kürzungen im sportlichen Bereich der SekI oder zu Nachmittagsunterricht bzw. Vorabenunterricht in der GOSt führen.