Britische Militärs scheitern mit Klage auf Kita-Platz – vorläufig

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MINDEN. Die Frage, ob Kinder in Deutschland stationierter ausländischer Soldaten einen Anspruch auf einen städtischen Kita-Platz haben bleibt fürs Erste offen. Aus formalen Gründen lehnte das Verwaltungsgericht Minden die Klage zweier britischer Militärangehöriger gegen die Stadt Gütersloh ab. Zugleich rief Richter Jürgen Diekmann die Kläger zu einem neuen Anlauf auf.

Eine Klage britischer Militärangehöriger gegen die Stadt Gütersloh auf Kita-Plätze für ihre Kinder ist vor dem Verwaltungsgericht Minden ohne Erfolg geblieben. Das Gericht ermunterte die Kläger am Freitag aber zugleich zu einem neuen Anlauf.

ie städtischen Kitas in Gütersloh sind voll. Die Kinder britscher Militärangehöriger draußen bleiben. Doch es ist fraglich, wie lange die Satdt diese Haltung beibehalten kann. Foto: woodleywonderworks / Flickr (CC BY 2.0)
ie städtischen Kitas in Gütersloh sind voll. Die Kinder britscher Militärangehöriger draußen bleiben. Doch es ist fraglich, wie lange die Satdt diese Haltung beibehalten kann. Foto: woodleywonderworks / Flickr (CC BY 2.0)

Die Militärangehörigen hatten das Gericht angerufen, weil die Stadt Gütersloh Kita-Plätze für Soldaten-Familien ablehnt. Dabei beruft sie sich auf das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1959. Demnach haben Streitkräfte keinen Anspruch auf soziale Leistungen.

Das Verwaltungsgericht stellte das Verfahren aus formalen Gründen ein. Die Rechtsbeistände der Militärangehörigen hatten übersehen, dass nicht die Eltern als Kläger auftreten dürfen, sondern nur die Kinder selbst.

Das Gericht riet den beiden Klägern, erneut Anträge bei der Stadt zu stellen und dann bei einer Ablehnung wieder zu klagen. «Wir haben den Klägern zu verstehen gegeben, dass wir für ihr Anliegen durchaus Chancen sehen», sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Diekmann nach der Verhandlung.

Vertreter der Stadt kündigten an, den Hinweis des Gerichts zu prüfen. Laut Stadt hat es in der Vergangenheit zunehmend Zahlen britischer Militärangehörige gegeben, die ihre Kinder in städtische Einrichtungen schicken wollten. Diese seien aber voll, während die britischen Einrichtungen noch Plätze hätten.

Richter Diekmann sprach von einem höchst komplizierten Geflecht aus verschiedenen unterschiedlichen Rechtsbereichen. Gerichte auf mehreren Ebenen hätten sich bereits zu der Frage geäußert. «Demnach gehen wir davon aus, dass die Familien zu Recht auf einen Platz klagen», sagte Diekmann. Sollte die Stadt Gütersloh bei ihrer bisherigen Haltung bleiben, müssten die Militärangehörigen erneut vor das Verwaltungsgericht Minden ziehen. (dpa)

zum Bericht: Britische Militärs klagen auf städtischen Kita-Platz

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dickebank
8 Jahre zuvor

Die Klage ist nicht gescheitert, sie wurde aus formalen Gründen nicht angenommen.

Die Eltern hatten gegen die stadt GT geklagt. Sie hätten dies aber nicht selbst sondern im Namen ihrer Kinder tun müssen, damit die Klage verhandelt worden wäre. Das VG hat den eltern entsprechende Ratschläge erteilt und die Eltern aufgefordert, die Klage im Namen ihrer Kinder erneut einzureichen.

Was in den medien größtenteils falsch dargestellt wird ist folgendes:

Die Kinder von britischen Ehepaaren, die beide oder wo nur ein Elternteil bei den britischen Streitkräften auf deutschem Boden beschäftigt sind bzw. ist, sind nicht betroffen.
Es geht um die Kinder, bei denen ein Elternteil einen deutschen Pass hat – also aus deutsch-britischen Familien, die einen Rechtsanspruch auf einen städtischen Kindergarten beanspruchen, da sie nicht in den britischen Kindergarten, der von den Armed Forces betrieben und nach NATO-Truppenstatut finanziert wird, gehen möchten /sollen.