Debatte um Inklusion – Finanzierung steht auf „tönernen Füßen“

15

STUTTGART/MAINZ. Schon wieder ist die Inklusion Thema in den Landtagen: Nach vier Jahrzehnten soll in Baden-Württemberg die Sonderschulpflicht fallen. Eltern sollen selbst bestimmen können, ob ihre behinderten Kinder an Sonder- oder Regelschulen lernen. In Rheinland-Pfalz wird sie dagegen schon umgesetzt – häufig aber ohne aureichenden Ressourcen, sagen Kritiker.

Die Abschaffung der Sonderschulpflicht für behinderte Kinder in Baden-Württemberg rückt näher. Kultusminister Andreas Stoch (SPD) hat den entsprechenden Gesetzentwurf am Donnerstag in den Landtag eingebracht. «Es geht um nicht mehr und nicht weniger, als darum, was unsere Gesellschaft in ihrem Innersten eigentlich zusammenhält», sagte der Minister in Stuttgart. Die Integration behinderter Kinder an allen allgemeinbildenden Schularten sei eine Kraftanstrengung für alle Beteiligten und nur als langfristiger Prozess zu verstehen. Dafür stellt das Land im Schuljahr 2015/2016 den kommunalen Schulträgern rund 18 Millionen Euro bereit sowie 200 Stellen für die allgemeinbildenden Schulen.

Der gemeinsame Unterricht von behinderten und Nichtbehinderten Kindern wird in Hessen schon kurz nach seiner Einführung stark kritisiert. (Foto: New Jersey State Libary/Flickr CC BY-NC 2.0)
Der gemeinsame Unterricht von behinderten und Nichtbehinderten Kindern ist nicht ausreichend finanziert, sagen Kritiker. (Foto: New Jersey State Libary/Flickr CC BY-NC 2.0)

Redner der Regierungsfraktionen sprachen von einem historischen Tag für die Teilhabe Behinderter; die Opposition warf Stoch in zentralen Punkten Unklarheit und Unschärfe vor, bekannte sich aber im Grundsatz zu der sogenannten Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen.

Der FDP-Abgeordnete Timm Kern befand, das Gesetz sei mit «heißer Nadel gestrickt». Er bedauerte, dass die Oppositionsfraktionen nicht am Gesetzesentwurf beteiligt worden seien und die Inklusion an Privatschulen ungenügend bezuschusst sei. Die mehrfach verschobene Gesetzgebung sei «in letzter Sekunde durchgepeitscht» worden, bemängelte die CDU-Abgeordnete Monika Stolz.

Sie vermisse klare Aussagen dazu, welchen Umfang die Unterstützung der Regelschul-Lehrer durch Sonderpädagogen haben werde. Sie dürften am Ende nicht mit der Aufgabe alleingelassen werden. Bei der Gruppeninklusion stelle sich die Frage, wie man dem möglicherweise sehr unterschiedlichen Förderbedarf der Kinder gerecht werden könne. Nicht ohne Grund gebe es im Südwesten neun Sonderschularten.

Zudem fehlten klare Kriterien für die Zuordnung behinderter Kinder zu den Schulen: Die mit der Steuerung beauftragten Schulämter seien im Zwiespalt zwischen pädagogischen und verteilungspolitischen Erwägungen. Ebenso im Dunkeln lägen die dringend benötigte Fortbildung für die Regelschullehrer und Konzepte gegen den Mangel an Sonderpädagogen. Auch die Finanzierung des Vorhabens stehe auf «tönernen Füßen», da die Regierung von einer Inklusionsquote von 28 Prozent ausgehe. Diese liege bereits jetzt höher. «Inklusion kann nur gelingen, wenn sie gut gemacht wird», sagte die ehemalige Sozialministerin.

Kern und Stolz räumten als Pluspunkte ein, dass das Gesetz den Bestand der Sonderschulen gewähre und Sonderpädagogik als eigenständiges Lehramt erhalten bleibe. Euphorie herrschte dagegen bei den Fraktionen von Grünen und SPD, die das Gesetz als «Meilenstein» in der Bildungsgeschichte Baden-Württembergs feierten. «Mädchen und Jungen mit Behinderung werden nicht mehr aussortiert, wenn sie dies nicht wollen», sagte der SPD-Abgeordnete Klaus Käppeler. Thomas Poreski (Grüne) mahnte die CDU, ihre «Ja, Aber»-Haltung aufzugeben und dem Gesetzentwurf in der zweiten Lesung zuzustimmen.

Anzeige

Der Gemeindetag macht wie Stolz auf Unsicherheiten bei der Finanzierung aufmerksam. Keine Modellrechnung könne vorhersehen, wie viele Eltern tatsächlich eine inklusive Beschulung für ihr Kind wählen. Es sei deshalb von zentraler Bedeutung, dass das Land wie versprochen auch eventuell über die Prognose hinausgehende Kosten übernehmen werde. Gemeinde- und Städtetag bemängelten, dass es trotz positiver Erfahrungen in anderen Bundesländern keinen Einstieg in die Inklusion über Schwerpunktschulen gebe. Grün-Rot befürchte, dass damit durch die Hintertür neue Sonderschulen entstehen.

In vielen Schulen wird nach Ansicht der CDU gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern angeboten, obwohl die Voraussetzungen fehlen. In mehr als 300 Klassen an den sogenannten Schwerpunktschulen säßen vier oder teilweise bis zu zwölf Schüler mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung, sagte die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Bettina Dickes, am Donnerstag in Mainz.

«Dann kann man auch nicht mehr von einer inklusiven Beschulung sprechen», sagte Dickes. Der Richtwert in solchen Fällen läge bei zwei bis drei Kindern. Sei der Anteil deutlich höher, werde der Unterricht zum Teil notgedrungen für alle Schüler komplett umgestellt.

Rot-Grün hatte im vergangenen Jahr eine Novelle des Schulgesetzes beschlossen. Eltern behinderter Kinder können seitdem wählen, ob ihr Kind auf eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule geht. Das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder soll an den Schwerpunktschulen gefördert werden.

«Wir können nur so viel Inklusion anbieten, wie Ressourcen zur Verfügung stehen», argumentierte Dickes. Bevor der gemeinsame Unterricht ausgeweitet wird, müssten eindeutige Mindeststandards festgeschrieben werden. «Und diese Standards müssen einfach gelten – im Sinne des Kindes.» Die CDU zog ihre Bilanz der Schulgesetznovelle nach eigenen Angaben auf Basis mehrerer Anfragen von Unions-Landtagsabgeordneten.

Die Grünen im Mainzer Landtag warfen Dickes und der Union eine «Fundamentalopposition» vor. «Rheinland-Pfalz kommt mit dem Gesetz seiner Verantwortung nach, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildungsangeboten zu gewähren», sagte die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ruth Ratter. Julia Giertz/dpa

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

15 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Gerald
8 Jahre zuvor

Warum die ganze Aufregung? Auch wenn es von Mecklenburg-Vorpommern ein weiter Weg bis nach Baden-Württemberg ist, werden doch Neuigkeiten nicht mehr per Bote oder Postkutsche übermittelt.
Inklusion funktioniert ohne finanziellen Mehraufwand und das ist kein Gerücht, sondern von Forschern bewiesene Tatsache! Regierungs- und Oppositionsvertreter liegen sich also wegen nichts und wieder nichts in den Haaren. Hier sollten sich diese Nichwisser mal schlau machen:
https://www.news4teachers.de/2015/06/streit-um-forschungsbericht-zur-inklusion-gew-bezweifelt-uebertragbarkeit-der-positiven-ergebnisse/

alexander
8 Jahre zuvor
Antwortet  Gerald

Das Ergebnis dieser sogenannten „Studie“ aus MeckPomm: „… dass Schüler mit und ohne Förderbedarf gemeinsam erfolgreich unterrichtet werden können bei ähnlichem Mittel- und Personaleinsatz wie bisher…“ bedeutet im Klartext: Liebe Kolleginnen und Kollegen, freut Euch schon mal ! Demnächst wird „auf wissenschaftlicher Grundlage“ flächendeckend Inklusion zum Nulltarif verordnet werden, denn auf der schönen Insel Rügen in der Ostsee soll’s ja angeblich in lauschigen kleinen Grundschulklassen schon mal funktioniert haben, warum also nicht auch in sozialen Brennpunkten?
Man fühlt sich dabei an den Satz der früheren hessischen Kultusministerin Karin Wolff erinnert, dass einer ähnlichen sogenannten „Studie“ zufolge der Unterrichtserfolg nicht von der Klassengröße abhängt, dass es also wurscht ist, ob ich zehn oder fünfzig Schüler vor mir sitzen habe.

dickebank
8 Jahre zuvor

Hahnebüchener Streit um des Kaisers Bart.

In Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern mit riesiger Fläche und so gut wie keiner Bevölkerung – da wohnen weniger Leute auf einem Quadratkilometer alsi in einer westdeutschen Doppelhaushälfte – bleibt gar nichts anderes über, wenn Schüler wohnortnah beschult werden sollen. Mit seinen sechs Landkreise sowie zwei kreisfreien Städten bleibt denen doch nichts anderes übrig als Inklusion umzusetzen. Um wohnortnah vor allem jüngere Schüler zu beschulen, sehen die Landesvorgaben Richtwerte je Schule von um die 20 Kinder je Klasse vor. Das sind Durchschnittswerte, bedeutet eine Grundschule ist im Bestand nicht gefährdet, wenn in einem Jahrgang 26 und in einem anderen 14 Kinder sind. Wenn Inklusionskinder auf diese Werte angerechnet werden können und vor allem eine Dopelbesetzung möglich ist, dann sind entsprechende Voraussetzngen gegeben. In Mecklenburg-Vorpommern ist es aufgrund der weiten Entfernungen überhaupt nicht mehr sinnvoll wie in anderen Bundesländern die Sonderpädagogen zwischen schulen pendeln zu lassen.

Bei diesen geographischen Gegebenheiten einschließlich der Bevölkerungsdichte müssen die andere Wege gehen als Ballungsräume mit „guter“ Infrastruktur.

Ursula Prasuhn
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wieso ist das „hanebüchener Streit um des Kaisers Bart?“ Alles, was Sie dazu sagen, kommt mir umgekehrt wie ein hanebüchenes Ablenkungsmanöver vor.
Zur Erinnerung: „Eine Forschungsgruppe der Universität Rostock will mit einem Modellprojekt auf Rügen nachgewiesen haben, dass Schüler mit und ohne Förderbedarf gemeinsam erfolgreich unterrichtet werden können – bei angeblich ähnlichem Mittel- und Personaleinsatz wie bisher.“
Das Ergebnis der „wissenschaftlichen“ Studie verweist nicht auf spezielle Fälle im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Es geht auch nicht darum, dass bei den „geographischen Gegebenheiten einschließlich der Bevölkerungsdichte“ in Mecklenburg-Vorpommern manchmal andere Wege beschritten werden müssen. Alles, was Sie dazu schreiben, ist irrelevant.
Es geht allein um die dreiste Verkündigung eines „wissenschaftlichen“ Beweises für die Inklusion zum Nulltarif – egal wo und wie sie stattfindet. Da helfen auch keine Ausflüge in mecklenburg-vorpommerische Besonderheiten – es sei denn, sie dienten der Ablenkung vom Wesentlichen.

Reinhard
8 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

Bitte unterscheiden Sie zwischen einem Untersuchungsbericht und den Pressemeldungen darüber! Die Pressemeldung nimmt die „dreiste Verkündigung“ vor, die Sie – m.E. zu Recht – kritisieren. Haben Sie den Originalbericht gelesen?
Dickebanks Hinweis auf die besonderen Verhältnisse in MeckP finde ich plausibel. Warum sollte UNTER SO BESONDEREN VERHÄLTNISSEN nicht Inklusion der bessere Weg sein?

Ursula Prasuhn
8 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

Danke, dass Sie mich darauf aufmerksam machen. Nein, den Originalbericht habe ich nicht gelesen, sondern mich nur auf den Presseartikel bei n4t bezogen.
Wenn der Untersuchungsbericht ausschließlich Aussagen zu Mecklenburg-Vorpommern macht und nicht generalisiert, dann kann ich mich mit dickebanks „Hinweis auf die besonderen Verhältnisse in MeckP“ ebenso anfreunden wie mit der Überlegung, ob „UNTER SO BESONDEREN VERHÄLTNISSEN“ die Inklusion nicht der bessere Weg sein könnte.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

Inklusion -inkludiert werden können ja nur solche Schüler, dnen die „Behinderung“ attestiert worden ist. Hierin liegt doch das eigentliche Problem, wird die Feststellung des Förderbedarfs verhindert, dann ist der Betroffene automatisch Regelschüler und muss nicht inkludiert werden. Es geht nämlich nicht um Fälle wie den von seiner Mutter instrmentalisierten Henry. Die Masse der Förderschüler mit Förderbedarf L und ESE könnten an Regelschulen mit Unterstützung von Sonderpädagogen beschult werden, genauso wie solche mit motorischen Schwierigkeiten oder Förderbedarf Hören respektive Sehen. Bei Letzteren ist es eine Frage der technischen Ausstattung.

Viel problematischer sind die fälle wo es wegen unterblienemer Feststellung des Förderbedarfs eben auch keine spezielle Förderung durch sonderpädagogische Fachkräfte gibt und die individuelle Fördrung durch die Fachlehrkräfte mit Hilfe von Binnendifferenzierung nebenbei gestaltet werden soll.

Ehrlicher wäre es, wenn alle Kinder gemeinsam die GS besuchen würden und die Feststellung des Förderbedarf nicht schulischerseits beantragt werden müsste und von der Zustimmung der Eltern abhängig gemacht würde. Sinnvoller wäre es die GS mit entsprechendem personal auszustatten, sa dass diese den Förderbedarf vor Ort in der Schule festlegen könnten. Gleichzeitig wäre es sinnvoll, wenn die Schülerakten komplett bei einem Schulwechsel von der GS zur weiterführenden Schule zusammen mit dem Schüler wechseln würden und nicht jedes Mal „das Rad neu erfunden werden müsste“.

Laura
8 Jahre zuvor

@dickebank
Warum sollte die “ Feststellung des Förderbedarf nicht schulischerseits beantragt werden“ ?
Wer sollte die Beantragung stattdessen vornehmen?
Was geschieht, wenn Eltern (in wahrscheinlich seltenen Fällen) nicht zustimmen?
Wenn der Förderbedarf vor Ort in der Schule festgelegt wird, wo finden dann die Sonderförderungen statt? In erster Linie als Binnendifferenzierung im Kassenraum?
Was geschieht, wenn unterschiedliche Aktivitäten zu einer unzumutbaren Unruhe- und Lärmbelastung für die Mitschüler, Lehrer und das weitere Personal führen?
Ein Großteil der Behinderungen besteht in Störungen des sozialen und emotionalen Entwicklungsbereichs mit den entsprechenden Aggressionen, Schreianfällen.. usw. Was ist hier inklusiv zu tun?
Sollte es überhaupt noch Förderschulen geben, und wenn ja, welche?

dickebank
8 Jahre zuvor

Beantragen heißt ja nicht auch feststellen. Worauf ich hinaus will, dass einzig und allein die Schule auf einen Konferenzbeschluss hin die notwendige testung durch schuleigenes oder an die Schule abgeordnetes, fachkundiges Personal durchführen lässt. Dazu müssten aber an jeder Regelschule Sonderpädagogen zur Verfügung stehen.

Im Regelfall lehnen die Eltern die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes ab.

Hat eine Klasse mindestens drei Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss eine Doppelsteckung garantiert werden. Die Auflösung aller Förderschulen wird es schon deshalb nicht geben, da viele dieser Förderschulen in anderer Trägerschaft liegen und es immer wieder Schüler gibt, die nicht in einer regelschule beschult werden können. Der Grund ist in der Regel die Fremdgefährdung.

Palim
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Schreib doch bitte dazu, dass du dich auf NRW beziehst 🙂

In Niedersachsen kann die Überprüfung seitens der Schule auch ohne Elternzustimmung erfolgen.

Immer ist eine Lehrkraft der Schule und eine Lehrkraft der zuständigen Förderschule (bald Förderzentrum) zuständig, die gemeinsam einen Bericht verfassen. Die Entscheidung liegt bei der Landesschulbehörde, Eltern können natürlich Widerspruch einlegen.

Als Grundversorgung stehen den Grundschulen pauschal 2 Stunden pro Woche pro Klasse zu, die die Schule dann aber aufteilen kann. Das bedeutet, die 2 Stunden pro Klasse sind die Berechnungsgrundlage für die Zuweisung. Die Stunden sind nicht an Klassen oder Kinder geknüpft. Die Stunden erhöhen sich auch nicht, wenn man mehrere Kinder mit Förderbedarf Lernen, Emotional-Soziale Entwicklung oder Sprache hat.

Die zugewiesenen Stunden müssen auch zur Beratung und zur Überprüfung bzw. für die Tests genutzt werden.
Förderung erfolgt somit in der Regel klassenintern OHNE zusätzliches Personal.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Wie Sie es beschreiben, kann Inklusion in Niedersachsen nur zum „Rohrkrepierer“ werden!!
Ich kann es kaum glauben, mit welchem Diletantismus da die Verantwortlichen unterwegs sind und was mich ebenso erschreckt: Niemand kann sie anscheinend aufhalten.

Birgit
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Woanders kein „Rohrkrepierer“?
Bleibt nur zu hoffen, dass der Knall – oder besser: die Knalle – dann laut und vernehmlich in die Öffentlichkeit dringen, sonst werden von offizieller Seite wieder Erfolgsstories daraus.

@Palim
Danke für die Informationen aus NS!

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  Birgit

Wenn ich heute dann höre, dass MP Kraft über 60 % Zustimmung ihrer „Untertanen“ erhält, scheint mir das doch geradezu ein „Persilschein“ zu sein, so weiter zu wurschteln.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Unvermögen offensichtlich richtig „sexy“ sein kann.

Entschuldigung, aber nicht erst angesichts der aktuellen Zustimmung zu der Politik von MP Kraft zweifle ich am Urteilsvermögen der Bundesbürger!!

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Birgit

Kann Kraft doch nix für, dass die CDU selten dämlich ist und mit „Bruder Leichtfuß“ Laschet vielleicht auf’s verkehrte Pferd gesetzt hat.

Die Haben da aber auch so was von ein Händchen für, die wollen vermutlich nicht gewinnen. In NRW wird ansonsten Herr Lindner von der FDP als echter Oppositionsführer wahrgenommen. Würde er die CDU-Fraktion führen, könnte es für Rot-Grün eng werden – aber so ….