„Ein guter Lehrer ist nicht gleichzeitig ein guter Leiter“ – Stehen Bayerns Gymnasien bald ohne Leiter da?

22

MÜNCHEN. Etwas mehr als die Hälfte der Gymnasialdirektoren in Bayern ist über 56 Jahre alt und auch viele Grund- und Mittelschulleiter nähern sich dem Ruhestand. Die SPD fordert daher eine Qualifizierungsoffensive für den Nachwuchs. Das Kultusministerium sieht dagegen keinen akuten Handlungsbedarf.

Bayerns Gymnasien stehen vor einer Pensionierungswelle. 220 der 424 Gymnasialdirektoren sind älter als 56 Jahre alt. Das geht aus den Daten hervor, die das Kultusministerium auf eine parlamentarische Anfrage der SPD veröffentlicht hat. An den Grund- und Mittelschulen nähern sich 42 Prozent der Schulleiter dem Ruhestandsalter. Die SPD fordert deshalb eine Qualifizierungsoffensive.

Viele bayerische Schulleiter sehen ihrer Pensionierung entgegen. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Viele bayerische Schulleiter sehen ihrer Pensionierung entgegen. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

«Ein guter Lehrer ist nicht gleichzeitig ein guter Leiter», sagte der SPD-Bildungsexperte Martin Güll. Die Aufgaben der Schulleitungen seien in den vergangenen Jahren sehr viel anspruchsvoller geworden. «Die Personalentwicklung muss professionell vorbereitet werden», sagte Güll.

Die ältesten Gymnasialleiter gibt es in Unterfranken, dort haben zwei Drittel die 56 überschritten. Vergleichsweise jugendlich sind dagegen die Gymnasialdirektoren in Oberbayern, wo nur knapp 44 Prozent die 56 überschritten haben.

Anzeige

Das Ministerium hält die Forderung der SPD für überflüssig. In Nordrhein-Westfalen seien mehrere hundert Schulleiterstellen unbesetzt, doch in Bayern gebe es keine Probleme, sagte ein Sprecher. «Wir können alle Schulleiterstellen besetzen.» Und es gebe bereits ein gut strukturiertes Verfahren zur Talentsichtung, bei dem die Schulleitungen mit der Schulaufsicht zusammenarbeiteten.

Die SPD hält das für ungenügend. «Tatsache ist, dass jetzt schon viele Stellen ein zweites oder ein drittes Mal ausgeschrieben werden müssen», sagte Güll. (dpa)

• zum Bericht: Viele Stellen unbesetzt: Thüringer CDU fordert „Schulleiter-Versprechen“
• zum Bericht: Schulleiter händeringend gesucht: Weiter viele unbesetzte Stellen an Grundschulen

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

22 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
ysnp
8 Jahre zuvor

Egal, ob dies jetzt Schulleitungen von Grundschulen oder Gymnasien sind:
Ich würde eher einmal so sagen: Ein guter und überzeugter Lehrer will nicht unbedingt Schulleiter werden, denn, wie oben schon erwähnt, sind die Aufgaben einer Schulleitung anders.
Allerdings bin ich überzeugt, dass jemand, der empathisch ist, gute Leitungsarbeit macht, sofern Organisationstalent und positive Führungsstärke vorhanden sind. Was ich gefährlich finde, ist, zu junge Menschen zu Schulleitern zu küren, diesen fehlt grundsätzlich die Reife, die ein Älterer mitbringt, was sich vor allem in der Personalführung auswirkt. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, doch im Grundsatz habe ich das so im Umfeld beobachtet.
Fragwürdig empfinde ich die Praxis der Auswahl von Schulleitungen in Bayern, wie ich sie mitbekomme: Jemand, der äußert, dass er an einer Leitungsfunktion Interesse hat, wird vergleichsweise grundsätzlich höher bei den Regelbeurteilungen eingestuft, damit er auch in diese Karriereschiene gehen kann. Er ist nicht der bessere Lehrer, sondern seine Bewertungen sind aufgrund seiner Absichtserklärungen besser, denn man muss bei den Regelbeurteilungen eine bestimmte Stufe für diese Aufgabe erhalten. Außerdem werden Leute, die sich über die Schule hinaus in Fortbildungen, Beauftragte für irgendein Fach usw. engagieren mit einer besseren Stufe „belohnt“; dies ist oft ein Einstieg für einen Karrieresprung. Sie sind also keine besseren Lehrer, denn diese Zeit geht ihnen ja für die Klasse und den Unterricht verloren.

dickebank
8 Jahre zuvor

Der Umkehrschluss ist noch entlarvender; ein guter Schulleiter kann alles andere als ein guter Lehrer sein.

Jede Dienststelle, die sich eigenständig verwaltet, hat eine Abteilung für allgemeine Aufgaben (interne Verwaltung). Für Schulen würde es ja – je nach Größe/Schülerzahl – schon ausreichen einen ROI, RAM oder RAR als Verwaltungsleiter in der erweiterten Schulleitung zu haben, um Budgets zu verwalten, Anträge zu schreiben, Stellenausschreibungen zu organisieren und dergleichen mehr.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Return Of Investment, Random Access Memory, Roshal ARchive 🙂

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Als aktiver Beamter oder Pensionär sollte man selbst, wenn man im Schuldienst versauert ist, die gebräuchlichsten Amtsbezeichnungen und deren Kürzel außerhalb von Schule kennen. Also nicht dämlicher stellen als unbedingt notwendig.

U. B.
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Fragt sich, ob hier einer dämlich ist oder nur glauben gemacht werden soll, er sei dämlich.
Dumm stellt sich hier niemand und hat es auch nicht nötig.
Wenn jemand unbedingt mit Abkürzungen glänzen will, soll er das tun, aber nicht von anderen erwarten, sie teilten sein obskures Hobby oder beugten sich sogar in Ehrfurcht davor.
Wie schon an anderer Stelle gesagt, finde ich u.a. Ihren inflationären Gebrauch von Abkürzungen einfach nur selbstherrlich und rücksichtlos dem Leser gegenüber.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Wozu auch unnötige und falsch verstandene Rücksicht walten lassen.

Und der Gebrauch amtsüblicher Abkürzungen für Amtsbezeichnungen, wie sie in der öffentlichen Verwaltung Usus sind, ist auch nicht selbstherrlich sondern angemessen.

Im übrigen auf den Beamtenstatus pochen und keinen Schimmer von allgemeiner Verwaltung zu haben, das ist definitiv lehrer-like. Nicht dass Sie mich missverstehen, in jedem anderen Vorbereitungsdienst gehört das mit zur Ausbildung, nur die Studienseminare (ZfsL) halten sich ja für etwas besonderes ….

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Schade, dass Sie meine Ironie nicht verstanden haben.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Komisch dass keiner auf den Grundgedanken eingeht, sich aber dafür auf den Nebenkrieksschauplätzen getummerlt wird. Der Satz „Für Schulen würde es ja – je nach Größe/Schülerzahl – schon ausreichen einen ROI, RAM oder RAR als Verwaltungsleiter in der erweiterten Schulleitung zu haben, […]“ ergibt ja noch einen nachvollziehbaren Gedankenansatz, selbst wenn man den Einschub mit den abgekürzten Amtsbezeichnungen ausklammert. Die Forderung beschränkt sich dann auf die nach einem Verwaltungsleiter im gehobenen Dienst (Inspektorenlaufbahn).

Wenn auf der Stelle eines Verwaltungsdirektors einer größeren Schule ein Regierungsamtsrat mit einer A12-Besoldung sitzt, gibt es vermutlich einen Riesenaufstand bei den SekI-Lehrkräften, die haben dann tatsächlich einmal einen direkten Vergelich in Bezug auf die Arbeitsbelastung:)

Spätestens bei der Beförderung dieser person zum Regierungsoberamtsrat bei gleichem Betätigungsfeld dürfte es zu tumultartigen Szenen kommen.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Warum das? So lange Gymnasiallehrer – laut Statistischem Bundesamt im Jahr ca. 2100 Stunden arbeite, müssen sich diese nicht verstecken.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Wieso arbeiten, ich denke die schreiben durchschnittlich 2100 Stunden für diverse Tätigkeiten auf. Der Rechsausschuss für Arbeit – kurz REFA – ist doch für Schulen überhaupt nicht zuständig, woher dann die Arbeitszeitangaben.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Fragen Sie das Bundesamt für Statistik

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Fragen Sie das Bundesamt für Statistik. Es scheint dieselbe Datenquelle zu sein, nach der dieses Amt auch die Arbeitszeiten von Ärzten, Ingenieuren, Architekten usw. erfasst hat.

timo
8 Jahre zuvor

Dann will ich mal versuchen, auf Ihren Grundgedanken einzugehen. Für mich war es bereits eine Sünde, den Status von Rektoren in der Weise zu ändern, dass aus „Kollege“ der „Vorgesetzte“ wurde. Das hat in vielen Kollegien zu einer Verschlechterung des Betriebsklimas geführt. Einen reinen Verwaltungsmenschen „in der erweiterten Schulleitung zu haben“, der eng an den Strippen der Schulbehörde hängt, kommt für mich einer weiteren Einschränkung bzw. Entmachtung der Pädagogen gleich. Politische und behördliche Vorgaben fressen sich dann noch tiefer in den Schulalltag hinein und beschneiden den Gestaltungsfreiraum der Lehrer noch mehr. Was bereits seit Jahren geschieht, erhält also tüchtige Verstärkung.
Ansonsten wäre noch zu sagen, dass Sie für andere nicht entscheiden können, was diese als Haupt- oder Nebenkriegsschauplätze empfinden. Persönliche Prioritätslisten sehen nun mal verschieden aus.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  timo

Man muss sich ja nur nicht entmündigen lassen. Außerdem sollte dieser Verwaltungsbeamte mindestens 2 – 4 Stunden Unterrichtsverpflichtung (z. B. im Fach Wirtschaft) haben, damit er überhaupt weiß, wovon er redet.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Ich schrieb Mitglied der erweiterten Schulleitung. Im pädagogischn Bereich hat der so wenig zu sagen, wie ein Verwaltungsleiter einer Klinik in medizinischen Dingen. Ich hatte das geschäftasfeld dieses Verwaltungsbereiches sogar angerissen. Da wären die Haushaltsplanung und Umsetzung, Beschaffungsantragswesen, Verwaltungstätigkeiten, die über das Anforderungsprofil der Schulsekretärinnen hinausgehen und dergleichen mehr.

Dass Schulleiter nicht mehr „primus inter pares“ sind, ist de facto ein Fortschritt. Nur sollten die Betroffenen anfangen diese rolle eines behördenleiters auch anzunehmen und auszufüllen. Deren Aufgabe ist es sich schützend vor das Kollegium zu stellen und sich gegen die Anforderungen der Schulbehörde zur Wehr zu setzen und sich quer zu stellen. Wer das nicht kann, der hat im mittleren management nichts verloren oder er muss damit leben, dass ihn die basis vollkommen hängen lässt. Aber das trauen sich die meisten verbeamteten Kollegen ja auch nicht sondern handeln allzu oft in voraus eilendem Gehorsam.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die meisten „nicht-verbeamteten“ Kollegen dürfen Sie dabei nicht vergessen.

dickebank
8 Jahre zuvor

Als „Nicht-Verbeamteter“ ist es einfach, lediglich Dienst nach Vorschrift. Das reicht schon, um nicht gekündigt zu werden. Von einer Beförderung oder Höhergruppierung ist man so oder so in der Regel ausgeschlossen, wenn genügend Beamte vorhanden sind..

Ursula Prasuhn
8 Jahre zuvor

@dickebank
Der vorauseilende Gehorsam der meisten Lehrer stört mich auch. Wenn die Praxiskenner auf eigene Meinung verzichten, schadet das den Schulen.
„Dienst nach Vorschrift“ stellt jedoch keine Meinung dar, sondern nur eine Unmutsbekundung. Erst wenn diese von vielen gleichzeitig gemacht und mit einer klaren Aussage verbunden wird, kann „Dienst nach Vorschrift“ etwas bewirken.
Unter der Führung einer Gewerkschaft ist für angestellte Lehrer sogar Streik möglich. Da missfällt mir allerdings die GEW, die seit Jahrzehnten für linkslastige Bildungspolitik eintritt und wesentlich geholfen hat, den Leistungsgedanken nach und nach zu zerstören.
Was nützt eine Gewerkschaft, wenn sie sich als eine Art Schattenregierung versteht und nur mit Investitions-, Gehalts- oder Arbeitszeitforderungen den Eindruck erweckt, sie spreche im Interesse von guter Bildung, Lehrern und Schülern?
Solange es keine Gewerkschaft gibt ohne Helfersyndrom für Rot-Grün, sehe ich höchstens unter fiskalischen Gesichtspunkten ein, warum Lehrer besser angestellt als beamtet sein sollten.
Sich auch als Angestellter wie ein maulkorbtragender Beamter verhalten zu müssen, weil die Gewerkschaft nicht mitzieht, macht aus dem Recht auf Streik oder „Dienst nach Vorschrift“ eine Farce.
Oder können Sie sich vorstellen, dass die GEW in Sachen Inklusion den Rücken der Lehrer stärkt?
Sie liegt nach allem, was ich von ihr gelesen habe, voll auf Annas Linie – argumentiert wie sie und plädiert wie sie für eine radikale Inklusion innerhalb der Klasse. Allerdings macht sie nebenher das, was sie immer gern tut: sie fordert mehr Geld und Personal – so als könnten Praxisprobleme damit gelöst und nicht nur gemildert oder verwischt werden.
Hauptsache, Förderschulen verschwinden nach und nach von der Bildfläche und die Lehrer meinen, die GEW stünde ganz auf ihrer Seite.

dickebank
8 Jahre zuvor

Dienst nach Vorschrift heißt zunächst einmal die Grundvoraussetzungen erfüllen und keinen Handschlag mehr zu tun. Auf die Gewerkschaften kann man getrost pfeifen, tarifpolitisch sind sie zahnlose Tiger und bildungspolitisch zu ideologisch – besser gesagt weltfremd.

Wenn Engagement gefragt ist – stand bei mir in der Stellenbeschreibung nicht einmal drin – dann muss es vergütet werden oder zumindest bei der Besetzung von Funktions-, Koordinatoren- oder Leitungsstellen berücksichtigt werden. Lohnt sich also für Tarifbeschäftigte, die um diese Stellen mit Beamten konkurrieren müssen nicht. Da Tarifbeschäftigte (NRW) am Ende der Probezeit allenfalls mit „geeignet“ bewertet werden können, da es die Beurteilungsstufe „in besonderem Maße geeignet“ für sie nicht gibt, haben sie bei der bewerbung auf Beförderungsstellen von vornherein ein Manko. Die erste dienstrechtliche Beurteilung ist ja grundsätzlich schlechter als der Durchschnitt der Beamten, da bei diesen grundsätzlich zwei Beurteilungsstufen zur Verfügung stehen.

geli
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Verordnete Leistungsfeindlichkeit auch für Angestellte im Staatsdienst. Die Schule bereitet schon mal darauf vor. Die Schüler sollen u. a. durch die Abschaffung der Noten vom Stress befreit werden. In Wirklichkeit werden sie von Anstrengungsbereitschaft und Lust zum Lernen befreit. Der humane Fortschritt wird immer verrückter.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  geli

Nicht nur Staatsdiener machen Dienst nach Vorschrift. Auch 85 % der Beschäftigten in Deutschland leisten nach einer Studie des Meinungsforschungsinstituts Gallup dienst nach Vorschrift. 15 % haben demnach sogar schon innerlich gekündigt. So groß kann der Unterschied zwischen „freier Wirtschaft“ und Staat nicht sein.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Doch, die „innere Kündigung“ in der freien wirtschaft wird pasabler vergütet. Wobei das aller Erfahrung nach der Risikoaufschlag ist für den Fall, dass aus der inneren eine rechtswirksame wird.