Nach Urteil: Lehrerverband fordert gleiche Pflichtstunden für alle – und zieht vor Gericht

46

DÜSSELDORF. Nach dem Urteil des OVG Lüneburg fordert die Gewerkschaft „lehrer nrw“ eine Angleichung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl für alle Lehrkräfte. Der Verband kündigt an, den Rechtsweg einzuschlagen.

Das aufsehenerregende Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg zur Lehrerarbeitszeit wird auch für Nordrhein-Westfalen Signalwirkung haben, meint der Verband und kündigt an, ein Musterverfahren vorzubereiten, um eine Angleichung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl für alle Lehrkräfte an allen Schulformen zu erreichen.

Hintergrund ist: Das OVG Lüneburg hat die von der rot-grünen Landesregierung Niedersachsens zum 1. August 2014 verfügte Erhöhung der wöchentlichen Regelstundenzahl für Gymnasiallehrer von 23,5 auf 24,5 Stunden gekippt. Das Gericht rügte die fehlende Transparenz der Entscheidung des niedersächsischen Kultusministeriums. Vor dem Erlass einer solchen Vorschrift hätte das Ministerium die tatsächliche Arbeitsbelastung der Lehrkräfte in einer empirischen Studie ermitteln müssen, heißt es in der Begründung des OVG Lüneburg. News4teachers.de berichtete.

Anzeige
Die Klassenzimmer bleiben zu häufig leer, klagen selbst die Jugendlichen: (Foto: Wolfra/Flickr CC BY-NC 2.0)
Gerecht ist das nicht: Je nach Bundesland und Schulform stehen die Lehrer unterschiedlich lang vor den Klassen.  (Foto: Wolfra/Flickr CC BY-NC 2.0)

In Nordrhein-Westfalen müssen Lehrkräfte an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen 28 Unterrichtsstunden pro Woche (je 45 Minuten) erteilen. An Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sind es hingegen nur 25,5 Unterrichtsstunden. Begründet wird das damit, dass die außerunterrichtliche Arbeitszeit, die für Korrekturen sowie Vor- und Nachbereitung des Unterrichts anfällt, an Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien höher anzusetzen sei. „Dies ist willkürlich und hat mit der Lebenswirklichkeit an den Schulen nichts zu tun. Es gibt zu dieser Festsetzung weder ein transparentes Verfahren noch eine empirische Grundlage. Insofern lassen sich die vom OVG Lüneburg angeführten Kritikpunkte eins zu eins auf Nordrhein-Westfalen übertragen“, erklärt Brigitte Balbach, Vorsitzende des Verbandes „lehrer nrw. „Es ist geradezu absurd, dass zum Beispiel Lehrkräfte an Hauptschulen und Realschulen 28 Wochenstunden unterrichten müssen, während Kollegen an Sekundarschulen nur 25,5 Wochenstunden erteilen. Sekundarschulen gehen in aller Regel aus Hauptschulen und Realschulen hervor. Das heißt: Die Schülerschaft bleibt weitgehend gleich, das Lehrerkollegium meistens ebenfalls. Und nur weil ein anderer Name auf dem Gebäude steht, haben die Lehrkräfte plötzlich so viel mehr außerunterrichtliche Verpflichtungen? Das ist hanebüchen. Hier zeigt sich, dass Schulministerin Sylvia Löhrmann eine Schulform des längeren gemeinsamen Lernens gezielt protegiert, um Lehrkräfte mit besseren Arbeitsbedingungen und Eltern mit kleineren Klassengrößen zu ködern.“

Balbach weiter: „lehrer nrw fordert seit Jahren die Gleichbehandlung aller Lehrkräfte an allen Schulformen. Doch die NRW-Landesregierung weigert sich beharrlich, dem nachzukommen und die Pflichtstundenzahl für die Kolleginnen und Kollegen an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen entsprechend zu senken. Daher werden wir nun den Rechtsweg beschreiten. Nach dem Urteil des OVG Lüneburg machen wir uns hinsichtlich der Erfolgsaussichten durchaus Hoffnung.“ nin

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

46 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
xxx
8 Jahre zuvor

meine prognose: wenn die klage erfolg hat, wird schnell die stundenzahl bei allen schulen auf 28 erhöht, die Bezüge der Lehrer bleiben gleich und die lehrerzahl wird wegen Überhangs um 10% verringert.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das Gericht forderte doch, die tatsächliche Arbeitsbelastung zu ermitteln. Insofern kann das Ministerium die Stundenzahl für Gymnasiallehrer nicht problemlos auf 28 erhöhen

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

das ist nahezu unmöglich, weil die tatsächliche Arbeitszeit von den fächern, den stufen, den aktuellen unterrichtsinhalten, der berufserfahrung und der individuellen selbstausbe utungsbereitschaft abhängt.

ganz konkret: zählt ein stationenlernen, bei dem der lehrer nur den raum auf- und wieder abschließt in diesem sinne als arbeitsbelastung?

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es sind ja die NRW-Lehrerverbände, die unter Berücksichtigung des Lüneburger Urteiles, das ja nur Gültigkeit für NDS hat, ihre Forderungen bezüglich gleicher Wochenstundendeputate vorstellen.

Es ist unter dem Aspekt unterschiedlicher Laufbahnzugehörigkeit überhaupt nicht einzusehen, dass bei geringerer Wochenstundenzahl eine höhere Besoldungsgruppe zugestanden wird. Spitzen bei den Korrekturbelastungen können im übrigen aus dem allgemeinen Entlastungsstundentopf auf Beschluss der lehrkräftekonferenz kompensiert werden.

Was den Lehrkräften – vor allem in der SekI – sauer aufstößt ist, dass Lehrkräfte mit dem Lehramt HGR an Gesamt- und Sekundarschulen nur 25,5 wie SekII-Lehrer leisten müssen, während an allen anderen Schulformen das Deputat 28 WS umfasst.

An den Gesamtschulen hat es seit der Gründungszeit immer gleiche Wochenstundenzahlen für alle Lehrkräfte gegeben. Etwas anderes wäre auch gar nicht vermittelbar gewesen.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das wäre aber die Aufgabe der Ministerien, die durchschnittliche Arbeitszeit nach Fach und Schulform zu ermitteln.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Eine Besoldung nach fakuten wäre aber nicht gesetzes-konform. Die besoldung von Polizeibeamten erfolgt ja auch unabhängig vom Dienstort, der Kontakt Beamte in ländlicher Umgebung erhält bei gleicher Besoldungsstufe z.B. als POK das gleiche Entgelt wie der Kollege in einem SEK – Zulagen einmal ausgenommen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

… sollte Fakulten heißen …. sorry.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Ein Polizeibeamter arbeitet aber an jedem Dienstort die selbe Stundenzahl. Bei Lehrern gibt es ja nach Fach deutliche Unterschiede in der Arbeitszeit, und darum ging es dem Gericht.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Es geht eben nicht um die Fächer, die Arbeitszeit richtet sich nach der Schulform, an der man eingesetzt ist.

Polizisten arbeiten ja auch in unterschiedlichen Dezernaten. Bei SEK und MEK besteht ein großer Teil der Arbeitszeit aus Abwarten, Materialpflege oder Training. Da ist die Arbeitsbelastung für die Beamten im Wach- und Wechseldienst oder Kriminaldauerdienst aber wesentlich höher.

Die beschlossene Erhöhung der Wochenstundenzahl an GY in Nds. wurde vom Lüneburger Gericht verworfen, da kein Nachweis über die tatsächliche Arbeitszeitbelastung vom Dienstherren erbracht werden kann. Es wurde mit Durchschnittswerten argumentiert, darauf hat sich das Gericht aber nicht eingelassen. Es hätte gerne gewusst wie sich die Arbeitsbelastung in den verschiedenen Fächern darstellt. Das kann bzw. will der Dienstherr nicht nachweisen, weshalb die Stundenerhöhung zurück genommen werden muss.

Das Urteil könnte sich noch als Pyrrhussieg herausstellen, spätestens dann wenn für alle verbindliche Deputate durch z.B. das „Mindener Modell“ ersetzt werden.

http://www.tresselt.de/arbeitszeit.htm

Entsprechende Arbeitszeitmodelle, die fächerabhängig sind, werden derzeit ja allerorten entwickelt und ausprobiert.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Stationenlernen will ja auch vorbereitet sein. D. h. die Vorbereitung eines Staitonenlernens ist aufwändiger als „normaler“ Unterricht. Zumindest wenn es gut gemacht ist.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Daran haben die Länder aber aus nachvollziehbaren Gründen kein Interesse. Die Länder (ohne Hessen) haben doch gute Gründe, warum sie vertreten durch die TdL den tarifbeschäftigten Lehrkräften eine Eingruppierungsordnung verweigern. Bei den Eingruppierungsmerkmalen müsste ja auch das Thema wöchentliche Arbeitszeit angesprochen werden. Und hier gibt es ja schon die Besondrheit, dass abweichend vom sonstigen ÖD tarifbeschäftigte Lehrkräfte die gleiche Arbeitszeitverpflichtung wie beamte haben. Des Weiteren wird ja selbst die „Amtsbezeichnung“ für tarifbeschäftigte Lehrkräfte nicht angepasst. In NRW tragen angestellte Bedienste von Landesbehörden die Bezeichnung Regierungsbeschäftigte (RB). Ein Lehrer mit Eingruppierung in den TV-L wäre im Schulministerium bzw. bei der staatlichen Schulaufsicht ein RB mit anderer Stundenzahl als ein Regierungsamtsrat (RAR).

Reinhard
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

In manchen Fällen helfen nur Wahlen.

Reinhard
8 Jahre zuvor

Sind tatsächlich auch gleiche Stundenzahlen für Grundschulen und weiterführende Schulen gefordert?

Küstenfuchs
8 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

Ja, was absolut lächerlich ist. Ein Grundschullehrer korrigiert doch höchstens 10% von einem Gymnasiallehrer.

Ike378
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

dafür führen Grundschullehrer deutlich mehr Elterngespräche, brauchen mehr Zeit für die Differenzierung der Unterrichtsinhalte, für Förderpläne etc (die Inklusion ist ja noch nicht wirklich im Gymnasium angekommen); das Einzige, was hier „lächerlich“ ist, ist den Arbeitsaufwand außerhalb der Schule einzig und allein an den Korrekturen zu messen

Sunflowers
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

@Küstenfuchs: Bist du Grundschullehrer? Falls nicht, frage ich mich, wie du zu deiner Aussage kommst? Ich bin Grundschullehrerin und korrigiere täglich Tests, Arbeitshefte, Arbeitsblätter, etc. und bereite individuelles Material für meine Schüler vor, da an Grundschulen – im Unterschied zum Großteil der weiterführenden Schulen – differenzierterer und offenerer Unterricht stattfindet, der wesentlich aufwendiger in der Vor- und Nachbereitung ist als frontaler Unterricht nach Lehrbuch. Finde es daher unmöglich, dass nicht nur die Pflichtstundenzahl höher, sondern auch noch die Bezahlung niedriger ist.

Kena
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Und woher weißt DU das?
Von der Vorbereitung gar nicht zu reden…

Vero De
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

…hat aber einen ebenso hohen Arbeitsaufwand. Hier werfe Bitte niemand einen Stein ohne nachzudenken!!

Michael
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ich finde es eher lächerlich, alles mit den all so beliebten Korrekturen rechtfertigen zu wollen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Der Prozentsatz des Korrekturauwandes an der durchschnittlichen wöchentlichen Gesamtarbeitszeit ist doch überhaupt kein Einstufungskriterium in die unterschiedlichen Laufbahngruppen.
Wie groß ist denn der prozentuale Anteil von SekII-Lehrern für die Einleitung, Durchführung und Dokumentation von AO-SF-Verfahren?
Ein beamter des gehobenen Dienstes der finanzverwaltung wird auch mehr Steuererklärungen bearbeiten als einer des höheren Dienstes, wobei die Bearbeitungsdauer sich durchaus unterscheidet.

ysnp
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Stimme ich voll zu.

Su
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Natürlich sollten alle gleich viele Stunden in der Klasse stehen. Ein Grundschullehrer hat auch mehr Vorbereitung, als Lehrer von weiterführenden Schulen. In der Grundschule wird meist pro Woche mindestens ein Aufsatz geschrieben. In der Oberstufe haben wir einmal pro Monat einen Aufsatz geschrieben. In Nebenfächern wurden meist Folien auf den Overheadprojektor gelegt und diese abgeschrieben. Die Hausübungen werden meist schon gemeinsam im Plenum verglichen, d.h. der Lehrer nimmt sich die Hü-Hefte nicht mit und muss nicht daheim stundenlang Hefte verbessern, wie bei Pflichtschullehrern üblich.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  Su

So war das einmal.

MissMis
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Aber der Korrekturaufwand von Erdkunde- und Kunstlehrern am Gym ist mit denen von Deutsch- und Englischlehrern auch nicht zu vergleichen – sieht man aber weder am Gehalt noch an den Unterichtsstunden. So viel zu ‚lächerlich’…

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  MissMis

Fünfstündiger Oberstufenkurs in Geographie und fünfstündiger Oberstufenkurs in Deutsch, wo ist jetzt der Unterschied beim Korrekturaufwand?

LK Kunst in der Oberstufe Englisch in der SekI, der eine hat 18 SuS mit zwei dreistündigen Klausuren je Halbjahr, der andere zwei ein- bis zweistündige Klassenarbeiten von jeweils 28 Schülern je Halbjahr.

Die arbeitsbelastung ist von vornherein durch die Schulleitung bei der Planung der unterrichtsverteilung zu berücksichtigen. Für hohe Arbeitsbelastungen durch Korrekturen können die Lehrerkonferenzen Entlastungen beschließen.

Was Studienräte auch gerne verschweigen ist, dass die Unterrichtsverpflichtung bei den Abiturienten auch meist Ende April endet und die erhöhte Korrektur- und Arbeitsbelastung durch die Prüfungen durch die Entfallstunden zum Teil kompensiert wird.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Es ging aber um den Vergleich von Englisch bzw. Deutsch mit Kunst und Geographie, nicht nur in der Oberstufe – wo der Korrekturaufwand sich vielleicht sogar annähert. Aber in Sek I müssen Geographie bzw. Kunstlehrer sicher nicht einmal die Hälfte an Korrekturzeit inverstieren wie ein Deutsch bzw. Englischlehrer.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ändert doch nichts an der Tatsache, dass bei einem entsprechenden Unterrichtseinsatz die Arbeitsbelastung vergleichbar gestaltet werden kann. Ändert nichts daran, dass in der SekI immer noch D- und E-Arbeiten geschrieben werden. Ansonsten gilt Augen auf bei der berufswahl. Wer D und E als Fächerkombi gewählt hat und hinterher heult, dass die Arbeitsbelastung unvergleichbar groß ist – das ist sie in der Tat -, der kann sich im Vorfeld nicht ausreichend um die Erfordernisse in diesem Beruf informiert haben.

Wer kein Hamburger oder Mindener oder wie-auch-immer-Modell haben möchte, der muss damit leben, dass die einzelnen Fächer bzw. Fächerkombinationen unterschiedlich belastend sind.

Es geht aber nicht um die Arbeitszeitbelastung, die auf einzelnen Fächer basiert, sondern um die Gleichstellung der Eingangslhrämter bezüglich wöchentlicher Arbeitszeitverpflichtung und Einstufung in die besoldungsgruppen des höheren Dienstes.

Also nicht vom Thema ablenken.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Warum nehmen dann die Ministerien nicht die ermittelten Daten des Statistischen Bundesamtes?
Dieses hat 2006 (vielleicht auch für spätere Jahre, was mir aber nicht bekannt ist) die Arbeitszeit von Gymnasiallehrern bestimmt. Im Jahr belief sich das auf knapp 2100 Stunden, also ca. 47,7 Stunden pro Woche.

Mad as hell
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sie sagen: „Wer kein Hamburger oder Mindener oder wie-auch-immer-Modell haben möchte, der muss damit leben, dass die einzelnen Fächer bzw. Fächerkombinationen unterschiedlich belastend sind.“

Die Korrekturfach- Lehrer drängt sich mir noch folgende Beobachtung auf. Bei den Erstkorrekturen im Abitur sind es stets die Mathe- Lehrer, die sich als erste über ihre Kurse austauschen, die Deutsch- und Englischlehrer brauchen wesentlich länger, bis sie ihre Abiklausuren durch haben. Wird das zum Thema, kommt meistens die Erzählung vom „beinharten Mathestudium“ und der „Augen auf bei der Berufswahl“- Spruch. Diese Rhetorik nutze ich auch manchmal, vor allem gegenüber Mitmenschen, deren Leitmotiv die „faulen Lehrer“ sind. Um sich gegen abwertende Polemik ohne sachlichen Bezug abzugrenzen können solche Aussagen schon mal helfen.
Eine faire Lösung wird es damit aber nicht geben. Und ich glaube, bei aller Akzeptanz für die gewordenen Verwerfungen unserer Situation, dass nur eine möglichst faire Lösung das Engagement und die Motivation der Lehrer erhält. Ich empfinde z.B. die Situation der angestellten Lehrer als sehr problematisch, da sie für die gleiche Arbeit deutlich schlechter gestellt sind. Dazu sind sie erheblich stärker von einer Kündigung bedroht als Beamte.

Andereseits sind die Beamten in dieser Hiniht auf der Insel der Seeligen, die anderen Berufe haben die Angestellten- Situation seit eh und je.

Kompliziert wird das Ganze durch die Tatsache, dass das individuelle Engagemnt extrem variiert, und dies keine Konsequenz in der Bezahlung hat (es sei denn man macht „Karriere“). Der Musiklehrer, der Konzerte mit Sonderproben und Erstellung eigener Arrangements vorbereitet, liegt vielleicht noch über dem Zeitbudget einer Deutschlehrerin, müsste aber nach dem Bandbreitenmodell deutlich mehr Stunden geben.

Letzlich kann man nur an die persönliche Verantwortung appelieren, eine gesunde Mischung von Engagement und Entlastung zu leben.

ysnp
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wenn man nur die Korrekturzeit von Arbeiten berechnen würde, dann gäbe es einen beträchtlichen Unterschied auch zwischen den Gymnasiallehrern. Man denke da einmal an einen Sport- oder Kunstlehrer gegenüber einem Deutschlehrer.
Korrekturzeit heutzutage als Kriterium für Arbeitszeit anzusetzen ist längst überholt. Man muss die Gesamtarbeitszeit rechnen, die ein Lehrer für die Schule aufbringt und da stehen sich die einzelnen Schularten nichts nach, was sie außerhalb ihrer eigentlichen Unterrichtszeit noch machen. Bei uns an der Grundschule nehmen viele Lehrer nicht ein volles Debutat (auch wenn die eigenen Kinder keine Belastung mehr darstellen), so fern sie es sich leisten können, weil sie anders ihren Job nicht gut genug machen könnten. Denn das „Drumherum“ ist gerade an der Grundschule sehr zeitintensiv.

ysnp
8 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Eine Anmerkung zu meiner Aussage: Inhaltlich wiederholt sie sich zu den obigen Aussagen. Obige Aussagen waren allerdings außer den Bemerkungen von dickebank zu dem Zeitpunkt, als ich meinen Beitrag schrieb, für mich nicht lesbar, d.h. wahrscheinlich noch nicht freigegeben.
Stimmt ebenfalls den Aussagen der Grundschullehrer voll zu!

Peer
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ein leider viel zu häufig genanntes Vorurteil gegenüber GS-Lehrkräften. Im GS-Bereich werden/müssen Arbeiten fast täglich in mehreren Fächern kontrolliert und korrigiert werden. Der Umfang mag pro Fall geringer sein, jedoch ist die hohe Anzahl an Korrekturen um gesamt Umfang dem eine Sek.-Lehrkraft gleich zu setzen. Auch in der Unterrichtsvorbereitung unterscheiden sich Primar- und Sekundarstufe kaum.
Jedoch sehe ich je nach Fach eine höhere bzw. geringere Arbeitsbelastung.

dickebank
8 Jahre zuvor

In NRW gilt, dass zwingende Voraussetzung zur Übernahme in den höheren Landesdienst ein abgeschlossenes Master-Studium sowie der abgeschlossene Vorbereitungsdienst sind. Welche der Bedingungen erfülen Lehrkräfte der Primar- und Sekundarstufe I jetzt nicht?

Voraussetzungen für die Übernahme in den gehobenen Staatsdienst sind ein FH-Studium (gibt es nicht mehr) oder ein Bachelorabschluss und der erfolgreich absolvierte Anwärterdienst. Die Amtsbezeichnung Lehrer entspricht der eines Amtsrates in der sonstigen Verwaltung. Ganz einfach einmal Ausbildungswege und Tätigkeitsprofile mit einander vergleichen und dann die Sachlage neu bewerten. Inspektoren/Kommissare kommen in der Regel von landeseigenen Akademien bzw. Hochschulen (Finanzen. Schloss Nordkirchen /Verwaltung Herne Mont Cenis / Polizei Polizeihochschulen in den 5 Regierungsbezirken). Diese Studiengänge schließen mit einem Bachelor of Arts oder Law ab, sind also nicht im entferntesten mit den Studienabschlüssen von Lehramtsanwärtern, die mit einem Master of Education abschließen, gleichzusetzen.

Die Einstufung nach den Schulformen, an denen ein Lehrer eingesetzt wird, entspricht nicht den Grundsätzen des Landes bei der Ernennung von Beamten iin anderen Bereichen der Verwaltung. Der höchstmögliche Abschluss entscheidet ansonsten über die Laufbahn. Die Finanzbeamten eines Finanzamtes sind Beamte des gehobenen Dienstes, da sie eine entsprechende Laufbahnausbildung haben, sie werden ja nicht automatisch Beamte des höheren Dienstes, nur weil sie zur OFD wechseln.

Das Kriterium, dass Lehrer der SekI keinen SekII-Unterricht abhalten dürfen, ist keines das laufbahnrechtliche Auswirkungen begründen kann.

Violet
8 Jahre zuvor

Also was mir als Anwärter für Grundschule am meisten ärgert ist die Tatsache, dass man ja mit dem Bachelor/Master System alles gleich machen will. Davon habe ich bis jetzt nichts gemerkt – mal abgesehen davon, dass der bundeslandübrgreifende Wechsel sehr kompliziert War.
Mein Onkel – Gymnasiallehrer in Hessen – erklärte mir, dass zu seiner Zeit die Regelstudienzeit für Grundschule 6 Semester und für Gymnasium 8 Semester waren. Das es dadurch einen unterschied in der Bezahlung gab, ergab sich durch die verkürzte Ausbildungszeit an der Universität.
Heute ist es aber so, dass alle Lehramtsausbildungen gleich lang sind. Und das, was fachlich für Gymnasium mehr gemacht werden muss, gleicht sich in der Grundschule durch deutlich mehr Didaktik und der gleichen aus. Alleine da sieht man schon, dass auch schon unterschiedlich ausgebildet wird.
Trotzdem wird mein Gehalt niedriger sein, als von Freunden am Gymnasium später, obwohl ich ja sogar mehr Stunden im Durchschnitt zu leisten habe. Ehrlich gesagt macht das aus meiner Sicht gar kein Sinn, dass alle die Sekundarstufe II machen besser bezahlt werden und es dann auch noch gerechtfertigt sei, dass diese weniger Stunden haben.
Ich bin zwar keine fertig ausgebildete Lehrkraft, aber auch ich arbeite neben dem Studium mit Kindern unterschiedlicher Klassenstufen und da wird deutlich: muss ich etwa bei der 1.-4. Klasse mehr pädagogisch vorgehen, ihnen Lernstrategien beibringen, ihnen zeigen, wie man selbstständig arbeitet etc kann man für die höheren Klasse auf ein gewisses „Grundwissen“ zurückgreifen. Und das zeigte sich auch schon in den Praktika an den Schulen, die ich durchs Studium machen musste. Sozial Kompetenz ist etwas, was man in der Primarstufe den Kleinen beipringen muss

Violet2
8 Jahre zuvor
Antwortet  Violet

Wie Gruppenarbeit geht, wie man sich generell benimmt, und auch wie man selber Probleme lösen kann. Beim Unterricht in der 5. und 6. Klasse War dies größten Teils in den Grundzügen schon vorhanden. Ich konnte halt auf dem Wissen der Grundschule aufbauen zum größten Teil.

Mag sein, dass bei der Korrektur der Aufwand in den höheren Stufen größer ist, dafür kämpfen wir in der Primarstufe dafür, dass die Kinder ein gewisses Grundwissen, eine „Grundsozialkompetenz“ mitbringen an die weiterführenden Schulen. Wir stehen somit beim Arbeitsaufwand keiner Lehrgruppe nach. Nur verteilt sich dies über ein Schuljahr gleichmäßiger, als an höheren Schulen.

Und an die Gymnasiallehrer oder -anwärter, die meinen, dass sie viel mehr zu tun haben, als wir in der Grundschule: Überlegt euch einfach mal, wie es wäre, wenn die Kinder zwar Grundrechenarten mitbringen, aber ansonsten keine sozial Kompetenz haben, Gruppenarbeit nicht kennen/können, kein selbstständiges Lernen, nicht ruhig sitzen bleiben, dem Lehrer nicht zuhören und lieber mit der Nachbarin quatschen, andere ins Wort fallen, nicht selber richtig mit Schere und Kleber umgehen können und auch nicht selbstständig ihren Platz aufräumen, sondern lieber behaupten, dass seien die Papierreste des Nachbarn etc. Sicherlich muss man in der 5. Klasse manches noch festigen und ob man in Berlin Kreuzberg an einer Schule ist oder an einem Eliteinternat arbeitet macht auch ein Unterschied. Es sind aber nur mal die lieben Kleinigkeiten und auch din Vorbereitung damit differenzierter Unterricht möglich ist, dass die Grundschullehrern ein ebenso hohen Arbeitsaufwand haben, wie z.B. Gymnasiallehrer.!!!

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  Violet2

Glauben Sie, dass Gymnasiallehrer nicht an solchen Kompetenzen arbeiten???

„Gruppenarbeit nicht kennen/können, kein selbstständiges Lernen, nicht ruhig sitzen bleiben, dem Lehrer nicht zuhören und lieber mit der Nachbarin quatschen, anderen ins Wort fallen, nicht selber richtig mit Schere und Kleber umgehen können und auch nicht selbstständig ihren Platz aufräumen, sondern lieber behaupten, dass seien die Papierreste des Nachbarn.“

All das sind Phänomene, die so auch an Gymnasien bis in höhere Jahrgangsstufen hinein auftreten. Denken Sie bloß nicht, dass diese Erziehungsarbeit nur auf den Grundschulbereich beschränkt ist.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  Violet2

Es wäre schön, wenn die Schüler an weiterführenden Schulen die von Ihnen Beschriebenen Kompetenzen hätten. Das ist kein Vorwurf an die Grundschule! Aber zu denken, solche Probleme gäbe es an Gymnasien nicht zeugt von Unkenntnis. Im Gegenteil, solche Probleme sind die Regel.

Violet2
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Das habe ich auch nie behauptet. Aber im Regelfall fängt man halt nicht bei 0 an, sondern baut darauf aus, was die Kinder aus der Grundschule mitbringen. Klar gibt es immer Fälle, wo man in der 5. Klasse wieder bei 0 anfangen muss.
Das was ich jedoch aus meiner Schulzeit kenne und von Kommilitonen höre ist, dass der pädagogische Teil kleiner ist.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Und pubertierende Kinder sind ja so einfach zu haben.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

trotzdem sind pubertierende gymnasiasten vom land häufig pflegeleichter als pubertierende Hauptschüler aus dem sozialen brennpunkt mit perspektive hartz iv.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Violet2

Ja, die ungeheure Arbeitsbelastung der studienräte liegt in der Tatsache begründetm dass selbst ein GY schwierige Schüler nicht mehr ohne Weietres abschulen kann sondern erst nach glaubhaft zu machenden förder versuchen. Im dritten Anlauf erfolgt dann die Abmeldung durch die Eltern des Schülers, weil sie sich davon haben überzeugen lassen, dass es für den Schüler extrem belastend ist, wenn er ständig mit Frustrationen und dem eigenen Scheiten konfrontiert ist. Weil ja alles nur zu seinem Besten geschied, geht es dann ab zu den SekI-Lehrkräften, die als Fachlehrer überbezahlt und als Sozialarbeiter Dilletanten sind – zumindest aus Sicht des DPhV.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! – Nur Räte sind gleicher:)

sofawolf
8 Jahre zuvor

@ Liebe Redaktion, wie findet man denn jetzt die „älteren“ Kommentare? Ich sehe nur noch „die neuesten Kommentare“, was länger zurückliegt, finde ich nicht mehr. Ist das gewollt? Wenn ja, warum denn???

sofawolf
8 Jahre zuvor

Alles klar, dann übe ich mich ein Weilchen in Geduld. 😉

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor

Prima, dass nun alles wieder wie gewohnt klappt!

abeja4
8 Jahre zuvor

Liebe Leute,
was soll denn das alles? Wir sind alle Lehrer – und versuchen uns hier als die Tollsten, Fleißigsten, Benachteiligsten oder was auch immer hinzustellen? Aus meiner Erfahrung an verschiedenen Schulformen in MV kann ich sagen, dass je nach Fach und Schulart die Belastungen (oder vielleicht besser: Anforderungen?) anders, aber nicht mehr oder weniger sind. In jedem Beruf gibt es Menschen, die ihn mit mehr und Menschen, die ihn mit weniger Engagement ausfüllen. Das wird so bleiben, solange es in unserer Gesellschaft nicht um das Finden der eigenen Berufung, sondern um das Einrichten in möglichst bequemen Verhältnissen geht. Und statt hier weiter Keile in die Lehrerschaft zu treiben, sollten wir vielleicht fragen, ob das Beamtentum für Lehrer noch zeitgemäß und Länderhoheit in der Bildung sinnvoll ist? Nutzen wir doch lieber das Urteil, um die Rolle des Bildungssystems als Sparschwein der Nation zu bekämpfen!