Inklusion in Niedersachsen: Schüler können künftig früher angemeldet werden

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HANNOVER. Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können künftig bereits am Ende des dritten Schuljahres bei einer weiterführenden Schule angemeldet werden.

Dadurch soll Eltern, Schülern und Schulträgern der Übergang erleichtert werden, teilte das Kultusministerium  mit.

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Das Kultusministerium erhofft sich durch die Möglichkeit zur früheren Anmeldung mehr Zeit für weiterführende Schulen sich auf sonderpädagogischen Förderbedarf vorzubereiten. Foto: zeevveez / flickr (CC BY 2.0)
Das Kultusministerium erhofft sich durch die Möglichkeit zur früheren Anmeldung mehr Zeit für weiterführende Schulen sich auf sonderpädagogischen Förderbedarf vorzubereiten. Foto: zeevveez / flickr (CC BY 2.0)

In den kommenden Tagen würde an alle rund 1700 Grundschulen im Land ein Flyer verteilt, der Eltern über die neuen Möglichkeiten informieren soll. Dabei gehe es auch um eine frühzeitige Prüfung, ob und in welcher Form eine spezielle Vorbereitung erforderlich sei. (dpa)

• zum Bericht: Inklusion in Niedersachsen: Studie soll Schwierigkeiten bei der Umsetzung aufdecken
• zum Bericht: Experte: Niedersachsen bei Inklusion Schlusslicht

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4 Kommentare
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Reinhard
8 Jahre zuvor

Der Vorteil: man muss nicht abwarten, ob/wie sich das Kind noch entwickelt, und auf Grund von Fakten entscheiden …

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

… und die kommune hat zeit genug, um das Schulgelände barrierefrei umzugestalten.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Gebäudebestand sprengen, Bauplanum mit dem gewonnenen Recyclat auffüllen, um evtl. Höhenversatz auszugleichen und anschließend einen zeitgemäßen Neubau erstellen.

Wichtig ist der Abriss der in die Jahre gekommenen Schulgebäude. Alles, was vor 1980 gebaut worden ist, ist betriebswirtschaftlich längst abgeschrieben. Es gibt also nur zwei Möglichkeiten, Bau zeitgemäß ertüchtigen oder neu bauen.

Palim
8 Jahre zuvor

Hintergrund ist wohl eher folgender:
Die SuS, die bereits festgestellten Förderbedarf haben, müssen alle Ende 4 erneut überprüft werden. Dies sind zur Zeit schon einige, in Zukunft aber mehr, da zur Zeit Klasse 3+4 noch nicht in allen Schulen „inklusiv“ ist und bisher SuS noch auf die Förderschule wechseln konnten. Das ist ja in 2 Jahren vorbei, da sitzen alle SuS mit Förderbedarf Lernen und Sozial-Emotional und z.T. auch Sprache ohnehin in den Grundschulen … und einige andere mit Hören, Sehen, Geistige Entwicklung, Körperlich-Motorische Entwicklung auch.

Nun ist es so, dass die Dezernenten wohl so viele Meldungen auf ihrem Schreibtisch liegen haben, dass sie sie kaum bewältigen können.
Ansagen hinsichtlich dessen, wen man alles nicht zur Überprüfung melden dürfe (nicht vor der Einschulung, nicht während der 1. Klasse, möglichst nicht ohne Wiederholung) haben offenbar nicht ausgereicht, den Stapel gering zu halten.
Fakt ist allerdings auch, dass man nach den oben genannten Vorstellungen die Kinder erst in Klasse 2 überhaupt überprüfen lassen darf und es dann in Klasse 3 wiederholen müsste.

Bei den wenigsten SuS geht es dabei um Baumaßnahmen!

Es ist im übrigen interessant, wie viele untergeseztliche Regelungen man innerhalb weniger Monate verbreiten kann.

Palim