NRW-Landtag beschließt in Sachen Kopftuch: „In Schule herrscht religiöse Freiheit“

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DÜSSELDORF. Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Regelungen zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Schulgesetz an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Die Abgeordneten strichen am Mittwoch eine Passage aus dem Gesetz, die bisher christlich-abendländische Bildungs- und Kulturwerte privilegiert hatte. Diese Aussage hatte das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Im Schulgesetz wird jetzt festgehalten: «Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit.»

Konkrete Vorgaben, wann der Schulfrieden durch eine Lehrerin mit Kopftuch gestört wird, enthält das Gesetz auch weiterhin nicht. Lehrer- und Elternverbände hatten verbindliche Regelungen gefordert, eine Einzelfallprüfung überfordere die Schulen. Im Gesetzestext heißt es, Lehrer und andere Mitarbeiter dürften nicht den Eindruck erwecken, sie träten gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung oder die freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf.

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Aiman Mazyek, der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), bezeichnete es als wichtiges Signal für die amderen Bundesländer, dass in Nordrhein-Westfalen ein breites Bündnis fraktionsübergreifend das Gesetz kassiert habe. Die Novelle sei auch wichtig für die Muslima. Diese wisse nun, dass das faktische Berufsverbot der Vergangenheit angehöre. dpa

Zum Kommentar: Klare Regeln fürs Kopftuch

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