Gericht: Abi-Jahrgang ist eine GbR

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DETMOLD. Ein Abitur-Jahrgang ist aus juristischer Sicht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und haftet für geschlossene Verträge.

So hat jetzt das Landgericht Detmold im Streit zwischen einer Band und den Veranstaltern einer Abifeier entschieden (Az.: 10 S 27/15). Der Abitur-Jahrgang eines Detmolder Gymnasiums hatte für seinen Abi-Ball eine Band für 1800 Euro Gage gebucht. Kurz darauf stornierte das Abi-Ball-Komitee den Auftritt, als bekannt wurde, dass es in der Vergangenheit Ärger mit einem Mitglied der Band gegeben haben soll. Die Band klagte daraufhin auf Zahlung der vollen Gage.

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Justitia
Aufwändige Abiturfeiern bringen für die Veranstalter Haftungsrisiken mit sich. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Der Abi-Jahrgang argumentierte, es sei kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen, da der Jahrgang kein ordentlicher Vertragspartner sei. Das sah das Landgericht in zweiter Instanz anders. Der Abi-Jahrgang sei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und damit sehr wohl in der Verantwortung. Allerdings stehe der Musikgruppe nur eine Ausfallpauschale von fünf Prozent der vereinbarten Gage zu, also 90 statt 1800 Euro. (dpa)

zum Bericht: Abiball: Kostpiegelig und konservativ – „heile Welt im Kleinen“

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