KOBLENZ. Ein Schulleiter aus dem Hunsrück, der ein Sabbatjahr erzwingen wollte, ist vor Gericht mit seiner Klage gescheitert. Zwar dürften sich grundsätzlich auch Schulleiter eine solche Auszeit vom Beruf nehmen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Montag mit (Az. 2 A 11033/14.OVG). Allerdings nur, wenn dem Vorhaben keine dienstlichen Belange entgegenstünden. Im konkreten Fall sei eine adäquate Vertretung bei der kleinen Grundschule im Hunsrück nicht möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa
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Ein weiterer Grund, unter keinen Umständen Schulleiter zu werden.