Gericht: Schulleiter muss auf Sabbatjahr verzichten, wenn es keine Vertretung gibt

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KOBLENZ. Ein Schulleiter aus dem Hunsrück, der ein Sabbatjahr erzwingen wollte, ist vor Gericht mit seiner Klage  gescheitert. Zwar dürften sich grundsätzlich auch Schulleiter eine solche Auszeit vom Beruf nehmen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Montag mit (Az. 2 A 11033/14.OVG). Allerdings nur, wenn dem Vorhaben keine dienstlichen Belange entgegenstünden. Im  konkreten Fall sei eine adäquate Vertretung bei der kleinen Grundschule im Hunsrück nicht möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa

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Küstenfuchs
8 Jahre zuvor

Ein weiterer Grund, unter keinen Umständen Schulleiter zu werden.