Heiligenstadt bleibt weitere Blamage in Sachen Lehrer-Arbeitszeit erspart. Trotzdem: FDP fordert Entlassung

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HANNOVER. Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) bleibt – obwohl das erwartete zweite Urteil zur Mehrarbeit für Gymnasiallehrer ausfiel – die größte Reizfigur für die Opposition im niedersächsischen Landtag. Wie bereits mehrfach in den vergangenen Wochen will die FDP zum Auftakt der Landtagssitzung am Mittwoch Ministerpräsident Stephan Weil dazu auffordern, seine Parteifreundin aus dem Amt zu entlassen. Aus Sicht von CDU und FDP ist Heiligenstadt persönlich verantwortlich für die Niederlage der Landesregierung im Verfahren um die erhöhte Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrern. Auch die im Landesetat 2015 zunächst vergessenen Gelder für 6500 bereits genehmigte Kita-Plätze lastet die Opposition allein der Ministerin an.

Schulpolitikerinnen haben es auch nicht leicht: die niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Foto: Foto AG Gymnasium Melle / Wikimedia Commons CC-BY-SA 3.0
Schulpolitikerinnen haben es auch nicht leicht: die niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Foto: Foto AG Gymnasium Melle / Wikimedia Commons CC-BY-SA 3.0

Zur Finanzierung der Kita-Plätze und den benötigten rund 740 Lehrerstellen wegen des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes beschloss der Landtag bereits am Dienstag einen Nachtragshaushalt. Mehr als 110 Millionen Euro davon entfallen auf Mehrausgaben infolge steigender Flüchtlingszahlen. Der Rest wird benötigt, um das Loch im Kultusetat zu stopfen.

Eine weitere Blamage in Sachen Lehrerarbeitszeit blieb Heiligenstadt allerdings gestern erspart: Nach der erfolgreichen Klage von Gymnasiallehrern gegen ihre erhöhte Unterrichtsverpflichtung hat das Oberverwaltungsgericht fünf ähnliche Verfahren ohne Urteil beendet. Hintergrund ist die Entscheidung der Landesregierung, das erste Urteil von Anfang Juni zu akzeptieren. Deswegen erklärten fünf weitere Kläger, allesamt Schuldirektoren, und das Land als Gegenseite ihren Rechtsstreit am Dienstag für erledigt. Das teilte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit.

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Die Richter hatten am 9. Juni die zusätzliche Unterrichtsstunde für Gymnasiallehrer für verfassungswidrig erklärt. Die rot-grüne Landesregierung hatte die Mehrarbeit vor knapp einem Jahr eingeführt. Die Unterrichtsverpflichtung war von 23,5 auf 24,5 Stunden erhöht worden. Die Arbeitszeitenverordnung verstoße gegen das Grundgesetz, entschied der 5. Senat. Die Fürsorgepflicht und der Grundsatz der Gleichbehandlung seien verletzt worden. Es sei auch nicht klar, warum Gymnasiallehrer anders behandelt würden als andere Lehrer.

Die Anträge der fünf Leiter von Gymnasien, um die es am Dienstag ging, waren erst kurz vor der OVG-Entscheidung am 9. Juni eingereicht worden. Sie konnten deshalb nicht zusammen mit den anderen verhandelt werden. dpa

 

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dergroßeRadler
8 Jahre zuvor

„Bildungsmagazin“?

Siehe hier: „Zur Finanzierung der Kita-Plätze und den benötigten rund 740 Lehrerstellen wegen des Urteils …“

Also nein ….

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  dergroßeRadler

Hallo!! Der Beitrag kommt von der dpa!!! Beschweren Sie sich bitte dort.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Und wo ist der Hinweis, dass die meldung von der dpa übernommen worden ist?

Normalerweise lauten solche Beiträge dann nämlich: „Wie von [der] dpa gemeldet wird, …“

Wird das nicht gemacht, dann handelt sich bei dem nicht kenntlich gemachten Zitat um eine eigne redaktionelle Leistung – allerdings ohne Schlussredaktion, denn sonst wäre der Syntax-Fehler aufgefallen.

dickebank
8 Jahre zuvor

Das ist mir klar, ich habe ja auch nur auf den Einwand hin reagiert, dass man sich an die dpa wegen des Syntaxfehlers zu richten habe. Aber durch die redaktionelle Bearbeitung der von der dpa verbreiteten Meldung entsteht ein eigener Beitrag – und die übernommenen Fehler werden zu eigenen. War gar nicht als Vorwurf gemeint, Fehler sind vermeidbar, passieren in der hektik des tagesgeschäftes andauernd. Shit happens – und wer sich nicht inhaltlich mit so einer Meldung befassen will, der kritisiert die Form.

Übrigens „dickebank“ ist ein sächlicher Begriff, der aus der Stratigraphie des Ruhrkarbons kommt, es ist der Name eines Flözes, genauso wie Sonnenschein oder Wasserfall.