Statt Nachsitzen ausgerückt – Grundschüler lösen Suchaktion aus

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TROSSINGEN. Mit Hunden und Hubschraubern suchte die Polizei im Kreis Tuttlingen nach zwei Neunjährigen, die nicht zum Nachsitzen erschienen waren.

Statt brav in der Grundschule nachzusitzen, haben zwei Neunjährige in Trossingen (Kreis Tuttlingen) Reißaus genommen und damit eine große Polizeisuche ausgelöst. Die beiden Jungs sollten wegen eines Fehlverhaltens länger in der Schule bleiben, erschienen aber nicht zum Nachsitzen. Weil sie auch zu Hause nicht auftauchten, informierte ein Vater die Polizei.

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Nachsitzen: Schon immer unbeliebt bei Schülern (Gemälde von Erskine Nicol, um 1870). Foto: Bonhams / Wikimedia Commons
Nachsitzen: Schon immer unbeliebt bei Schülern (Gemälde von Erskine Nicol, um 1870). Foto: Bonhams / Wikimedia Commons

Die Behörde setzte neben zahlreichen Beamten auch Hunde und einen Hubschrauber ein. Am Abend habe eine der beiden Mütter die Ausreißer schließlich entdeckt: Sie saßen unter einem Regenschirm im Gebüsch und hatten vor, dort auch zu übernachten. Sie hätten sich nicht nach Hause getraut.

Ob sie noch nachsitzen müssen, liege im Ermessen der Schule. (dpa)

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xxx
8 Jahre zuvor

ein gewisses schuldeingeständnis zeigt das versteckspiel schon. angesichts der kosten und als pädagogische Maßnahme empfehle ich eine art sozialstunden an der schule oder den besuch einer jugendhilfeeinrichtung für richtig schwere Fälle, letzteres natürlich in begleitung der eltern und des jugendamtes.

Vater
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wer bist du eigentlich?
Aufgrund dieses kurzen Medienberichtes kannst du doch gar nicht ermessen wie die Begleitumstände
und welche Maßnahmen angemessen sind.
Der Vater

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Vater

Mal angenommen, Sie sind wirklich der Vater und kein Troll:

Sozialstunden: siehe meinen Kommentar an dickebank.
Jugendhilfeinrichtung: Ich meinte wirklich nur den Besuch als abschreckendes Beispiel in Begleitung der Eltern nach dem Prinzip „so extrem geht es auch und das wollt Ihr mit Sicherheit nicht“. Also eine reine Präventiv- und keine Strafmaßnahme.

dickebank
8 Jahre zuvor

Da ist die Schule ohl ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Und da die Schüler nicht strafmündig sind, kann es allenfalls eine erzieherische Maßnahme geben, Sozialstunden verbieten sich somit von selbst.
Es ist wie im Maßregelvollzug, Entweichungen können nicht betraft werden. Sie können nur durch geeignete organisatorische Maßnahmen verhindert werden.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich weiß, dass die Jungs nicht strafmündig sind, daher schrieb ich auch „eine Art“ Sozialstunden wie z.B. ein paar Mal dem Hausmeister bei der Gartenarbeit oder ein paar Mal nachmittags den Erstklässlern bei den Hausaufgaben helfen. Das entspricht dem Nachsitzen im Sinne von länger in der Schule bleiben und hat gleichzeitig noch einen sozialen Aspekt. Wenn das Entweichen nicht bestraft werden kann, das Vergehen an sich kann es trotzdem noch.

Mississippi
8 Jahre zuvor

Unsere Eltern würden jetzt vermutlich die Schule wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angehen, von wegen Sozialstunden. Was wäre, wenn wirklich etwas passiert wäre?

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Das möglicherweise auch zurecht. Trotzdem dürfen die beiden Schüler nicht ungeschoren aus der Sache heraus kommen. Je nach Klasse des Helikopterführerscheins der Eltern kann das aber durchaus passieren.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die Beiden haben sich einer Anordnung widersetzt – mehr nicht.

Als erstes würde ich einmal die rechtmäßigkeit der maßnahme überprüfen lassen.
(In NRW wäre Nachsitzen unzulässig.)
Zweitens ist die Frage zu klären, ob – vorausgesetzt Nachsitzen ist in dem Bundesland erlaubt – die Maßnahme mit den Eltern abgesprochen war, d.h. deren Zustimmung vorlag.
Drittens ist zu prüfen, wie sich die Schüler der Maßnahme entziehen konnten. Es liegt hier ein erheblicher Verstoß gegen die Aufsichtspflicht vor.
Viertens muss sichergestellt werden, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen können.

Wenn dann noch nicht genügend Staub aufgewirbelt worden ist, kann man sich überlegen, wie man mit den Kindern umgehen will. Dass die sich nicht einmal nach Hause getraut haben, ist eher ein Zeichen, dass das Jugendamt eingeschaltet werden sollte, als dass die Schule eine weiterreichende Maßnahme in Betracht zieht.

Der 3x bekämpft mit seinem Vorschlag allenfalls die symptome.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ernstes Gespräch mit dem Schulleiter und ggf. Kontakt mit dem Jugendamt sind doch schon ein Anfang.

Mississippi
8 Jahre zuvor

Das sind Drittklässler. Ich glaube nicht, dass sie die Sache genossen haben. Die waren froh, wieder zu Hause zu sein und werden das so schnell nicht wiederholen. An Nachahmungstäter glaube ich nicht, denn die Schule wird in Zukunft bestimmt sicherstellen, dass es nicht mehr passieren kann. Ganz übergehen kann man den Fall aber auch nicht. Ich tendiere hier aber eher zu einem ernsten Gespräch mit der Schulleitung (das ist doch schon schlimm genug).