«Uni-Prekariat»: Koalition einigt sich auf Eckpunkte zur Reform des Zeitvertragsgesetzes – doch der Teufel steckt im Detail

0

BERLIN. Nimmt man die fast 2,7 Millionen Studenten außer Acht, arbeiten an den deutschen Hochschulen rund 675.000 Menschen. Die Arbeitsbedingungen sind dabei ausgesprochen unterschiedlich. Besonders viele der rund 178.000 wissenschaftlichen Mitarbeiter unterhalb der Professorenebene, sowie durch Drittmittel finanzierte nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter hangeln sich von einem Zeitvertrag zum nächsten. Ihre Situation will die Bundesregierung durch eine Gesetzesnovelle verbessern.

Beinahe überraschend haben sich in dieser Woche Union und SPD doch noch vor der Sommerpause auf Eckpunkte zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geeinigt. Im Grundsatz sind alle einig, die zu entscheiden haben – Koalitionsexperten, Ministerin, Kanzlerin. Das seit 2007 geltende Wissenschaftszeitvertrag-Gesetz soll geändert werden. Es lädt – obgleich gut gemeint – zum Missbrauch ein und wirft einen Großteil des deutschen Uni-Nachwuchses auf oft sehr kurzfristige Zeitverträge zurück. Doch statt der erhofften Einigung vor der Sommerpause drohte die Reform im großkoalitionären Hickhack zu versanden. Nun könnte es doch noch etwas damit werden – wenn auch wohl etwas später. Nun ist es an Wissenschaftsministerin Johanna Wanka, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Mit der Gesetzesnovelle will die schwarz-rote Koalition die miserablen Jobverhältnisse an deutschen Hochschulen verbessern. Foto: Urcomunicacion / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)
Mit der Gesetzesnovelle will die schwarz-rote Koalition die miserablen Jobverhältnisse an deutschen Hochschulen verbessern. Foto: Urcomunicacion / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

Das Problem: Unterhalb der Professur haben nach Gewerkschaftszahlen mindestens 80 Prozent nur befristete Verträge. Die Lösung: Schwierig – weil umstritten ist, wie stark Wissenschaft und Forschung bei ihrer Personalpolitik an die Kandare genommen werden sollten. Künftig sollen zwar nach dem Willen der Großkoalitionäre Verträge über wenige Monate nur noch in Ausnahmefällen möglich sein und stattdessen solle sich die Vertragslaufzeit an der Dauer der Promotion oder am Finanzierungszeitraum von Forschungsprojekten orientieren. Doch trotz der Einigung von Donnerstag steckt der Teufel im Detail und die Diskussion steht wohl noch lange nicht vor ihrem Ende, so das sich ein Blick auf die Positionen der Beteiligten lohnt

Angela Merkel äußerte sich zu den Problemen des «wissenschaftlichen Mittelbaus», bislang gewohnt vorsichtig: Die Politik müsse «Sorge dafür tragen, dass wir junge Talente in der Forschung halten». (…) Das heißt, es braucht verlässliche Perspektiven für eine attraktive Karriere in der Wissenschaft.» Dann das große Aber: Es sei an Hochschulen «eine der schwierigeren Aufgaben, die Balance zwischen Dynamik und Sicherheit zu finden». Mit anderen Worten: Flexibilität muss sein. Merkel meint, die Gesetzesreform könne ein Beitrag sein, um «Fehlentwicklungen bei Befristungen» zu begegnen. Die CDU-Chefin warnt jedoch vor allzu starren Regelungen – «denn was einmal fixiert ist, ist in unserer Gesellschaft auch nicht ganz einfach wieder zu „entfixieren“.»

An Johanna Wanka liegt es nun, einen Entwurf zur Novelle des WissZeitVG vorzubereiten. Plne dazu liegen angeblich bereits in ihrer Schublade. Die Sozialdemokraten sehen die CDU-Politikerin auf ihrer Seite, wie beispielsweise SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil betonte. Wanka hat öffentlich mehrfach mitgeteilt, dass sie gegen miese Karrierewege an Hochschulen vorgehen wolle. Die Möglichkeit, Jungforschern stets nur befristete Verträge zu geben, werde teils «indiskutabel» ausgenutzt. Neben der Gesetzesreform will Wanka die Probleme durch ein Bund-Länder-Programm abmildern, um dem Nachwuchsforschern häufiger den Weg zur Professur zu ebnen. Hierzu erzielte die Koalition allerdings noch keine Einigeit

Grundsätzlich griff in der Diskussion besonders die Union in der Diskussion Mahnungen mächtiger Organisationen wie Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) auf, die Durchlässigkeit des Systems nicht zu gefährden. «Es kann in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase keine Sicherheit geben, wie wir sie sonst bei Arbeitnehmern haben», so CDU-Mann Michael Kretschmer.

SPD-Politiker wie die Vizevorsitzende des Bundestagsausschusses, Simone Raatz hatten dagegen angeführt: «Wenn wir gute Köpfe in Deutschland halten wollen, müssen wir auch an unseren Universitäten und Hochschulen gute Arbeitsbedingungen bieten.» Wochenlang stockte der Reformprozess.

Grüne und Linke setzten Ende Juni eine Expertenanhörung zum Uni-Nachwuchs im Bundestagsfachausschuss durchBeide Fraktionen haben Vorschläge gemacht, um die Arbeitsbedingungen der Dozenten und Forscher zu verbessen, die Grünen legten 2014 bereits einen Gesetzentwurf vor. «Kurzzeitverträge und Befristungsunwesen müssen zurückgedrängt werden.

Als Arbeitgeber haben die Hochschulen großes Interesse daran, in ihrer Personalpolitik nicht zu sehr reglementiert zu werden. Doch die Wissenschaftsorganisationen, darunter DFG und HRK, sehen inzwischen ihrerseits Fehlentwicklungen. Sie hatten selbst Gegenmaßnahmen vorgeschlagen. So will etwa die Max-Planck-Gesellschaft «mehr Transparenz bei den Karrierewegen».

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die von CDU/CSU und SPD vorgelegten Eckpunkte zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes als „Durchbruch im Kampf gegen das Befristungsunwesen in der Wissenschaft“ begrüßt. Der Gesetzgeber müsse endlich eingreifen und mit verbindlichen gesetzlichen Mindeststandards für faire Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft sorgen. Es komme aber darauf an, dass die gesetzlichen Vorgaben verbindlich sind und nicht von wachsweich formulierten Ausnahmebestimmungen durchlöchert würden, sagte der stellvertretende Vorsitzende Jens Keller. Die Gewerkschaft kritisiert besonders, dass in den Eckpunkten der Koalition keine verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente des Gesetzes enthalten sei. So sei es nach wie vor möglich, dass eine werdende Mutter auf die Straße gesetzt werde – weil es keinen Anspruch auf Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages gibt.

Nach der Einigung rief Keller die Bundesregierung zur Eile auf: Wenn das reformierte Wissenschaftszeitvertragsgesetz wie angekündigt zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, müsse das Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich eingeleitet werden. (Nach der Einigung rief Keller die Bundesregierung zur Eile auf: Wenn das reformierte Wissenschaftszeitvertragsgesetz wie angekündigt zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, müsse das Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich eingeleitet werden. (News4teachers, Werner Herpell, dpa)

Eckpunktepapier zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

• zum Bericht: Hoffnung fürs „Uni-Prekariat“: Politik krempelt die Ärmel hoch, um Nachwuchsforschern zu helfen

• zum Bericht: Kodex für Umgang mit Beschäftigten: Hochschulen sollen bessere Arbeitgeber werden

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments