Verfassungswidrig: Richterlicher Rüffel für Landes-Privatschulgesetz

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STUTTGART. Das Privatschulgesetz Baden-Württemberg ist verfassungswidrig. Das entschied der Staatsgerichtshof am Montag mit Blick auf die Klage einer Waldorfschule in Nürtingen (Kreis Esslingen) auf mehr finanzielle Zuschüsse für Privatschulen durch die öffentliche Hand. Sämtliche Fassungen des Gesetzes zwischen 1990 bis 2014 entsprächen nicht dem Anspruch der Landesverfassung, urteilten die Richter.

Ihr Ziel, dass die öffentliche Hand die Kosten privater Schulen vollständig übernehmen muss, erreichte die klagende Waldorfschule zwar nicht. Das Land muss aber weg von einer pauschalen Förderung von Privatschulen und hin zu individuelleren Regelungen, kommentierte ein Sprecher des Bildungsministeriums das Urteil in einer ersten Reaktion. «Wir müssen das nun präziser fassen.»

Zur Zeit bezahlt das Land den Privatschulen pro Schüler 78,7 Prozent der Kosten, die für diesen Schüler an einer öffentlichen Schule entstehen würden – egal an welche Privatschule derjenige geht. Den Rest stemmen die Privatschulen – je nach Einrichtung – aus eigener Kraft und beziehungsweise oder über ein Schulgeld, das die Eltern für den Platz ihrer Kinder dort bezahlen.

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«Das Land muss nun ein höchstzulässiges Schulgeld bestimmen», sagte ein Gerichtssprecher. Wenn Befreiung vom Schulgeld gewährt wird, müsse das Land außerdem künftig bestimmen, wieviel davon erstattet wird. «Das könnte sich dann beispielsweise auch nach der Leistungsfähigkeit des Trägers richten», ergänzte ein Ministeriumssprecher. Was sich finanziell nun für das Land ändere, sei noch nicht absehbar.

Bei der Klage war es im Kern um die Frage gegangen, ob die öffentliche Hand die Kosten privater Schulen vollständig übernehmen muss. In diesem Fall wären auf das Land – im Südwesten gibt es mehr als 600 Privatschulen – möglicherweise erhebliche Zusatzkosten zugekommen. dpa

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3 Kommentare
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Pälzer
8 Jahre zuvor

Jedes Kind (staatlich oder privat erzogen) ist gleich viel (Unterstützung vom Staat) wert – das wäre doch eine einfache, gerechte, sozial ausgewogene Maxime. Hallo, Herr Minister?

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Warum heißen diese Schulen dann Privat-Schulen, wenn diese nicht privat finanziert werden???

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Weil sie sich ihr Schülerklientel nach eigenem, privatem Gutdünken aussuchen können.

In einer südwestfälischen Stadt, die ich relativ gut kenne, ist der städtische Zuschuss je Schüler einer Privatschule höher als die städtischen Aufwendungen je Schüler am einzigen städtischen Gymnasium. In NRW werden die Personalkosten für die Lehrer sowohl an Privatschulen wie auch Ersatzschulen vom Land übernommen.