Eine Million Schadensersatz – Pfusch bei Neubau von Gymnasium kommt Firma teuer zu stehen

0

NEUFAHRN/MÜNCHEN. Lebensgefährlicher Pfusch beim Bau des Gymnasiums in Neufahrn bei Freising kommt eine Spezialfirma und einen Architekten teuer zu stehen. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte das Unternehmen und den Bauaufseher  zur Schadenersatzzahlung von über einer Million Euro (Aktenzeichen 13 U 1818/13 Bau).

Justitia
„Nur durch einen glücklichen Umstand wurde niemand verletzt“, urteilte das Gericht. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Das Oskar-Maria-Graf-Gymnasium war 1996 in Betrieb gegangen. 2008 gab es einen Wasserschaden. Bei der Renovierung stellte sich heraus, dass am Beton befestigte Trockenbaudecken «höchst mangelhaft angebracht worden waren», so das OLG. «Es bestand die Gefahr, dass Teile der Decke herabfallen könnten.» 10 000 Quadratmeter Trockenbaudecken wurden ersetzt – Kosten: mehr als eine Million Euro. Der Schulträger wollte das Geld von der Trockenbaufirma und dem Architekten zurück, doch beide weigerten sich. Es kam zum Prozess. Das Landgericht Landshut wies die Klage des Bauherrn ab.
Doch der 13. OLG-Zivilsenat kippte das Urteil nun. Firma und Architekt hätten durch die von ihnen eingeschalteten Subunternehmer arglistig gehandelt, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Baumängel waren nach ihrer Meinung derart gravierend, dass nur durch einen glücklichen Umstand «niemand durch herabfallende Deckenteile verletzt wurde». Das OLG ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Allerdings können die Verurteilten Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. dpa

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments