Klage gescheitert: Mathematiker kämpft vergeblich gegen Kettenverträge an Uni

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Frankfurt/MAIN. Seit über 10 Jahren hangelt sich ein Mathematiker an der Gießener Uni von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten. 16 sind es bisher. Das ist rechtens, urteilt das Landesarbeitsgericht.

Ein Mathematiker ist mit seiner Klage gegen befristete Arbeitsverträge an der Universität Gießen gescheitert. Das hessische Landesarbeitsgericht wies die Klage des 48-Jährigen am Mittwoch in zweiter Instanz ab und änderte mit seinem Urteil die Entscheidung des Arbeitsgerichts Gießen. Eine Revision wurde nach Angaben einer Sprecherin nicht zugelassen.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ebnete mit dem Urteil zur Arbeitszeit der niedersächsischen Gymnasiallehrer möglicherweise auch den Weg für Klagen anderer Lehrer. Foto: Balthasar Schmitt / Wikimedia Commons(CC-BY-SA-3.0)
Doch keine Besserung der Arbeitsbedingungen an Unis in Sicht? 16 Zeitverträge am Stück sind für das Gericht in Ordnung. Foto: Balthasar Schmitt / Wikimedia Commons(CC-BY-SA-3.0)

Richter Frank Woitaschek wies in der Verhandlung auf die Besonderheiten im Wissenschaftsbetrieb hin. Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz seien lange Befristungen ausdrücklich möglich. «Sehr lange Zeiträume sind im Gesetz so angelegt», sagte Woitaschek und verwies auch auf die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung und Lehre. Befristete Tätigkeiten in der Forschung seien nicht mit solchen in der Industrie vergleichbar.

In dem Rechtsstreit hatte ein Diplom-Mathematiker, der seit 2002 in 16 befristeten Verträgen an der Universität Gießen arbeitet, gegen das Land Hessen geklagt. Der 48-Jährige ist von Anfang an mit Programmieren beschäftigt. «Er macht seit 2002 denselben Job, hat denselben Schreibtisch», sagte sein Anwalt, Paul Helduser, vor Gericht.

Das Arbeitsgericht Gießen hatte im vergangenen Jahr in erster Instanz geurteilt, die letzte Befristung sei ungültig, weil diese zu einem LOEWE-Projekt des Landes Hessen gehörte und der Mathematiker nicht aus Drittmitteln, sondern aus Landesmitteln bezahlt wurde. Gegen dieses Urteil hatte die Universität Berufung eingelegt.

Er werde nun die Begründung des Urteils abwarten und prüfen, ob sein Mandant wegen der Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegt, sagte Anwalt Helduser. dpa

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