Niedersachsen erlaubt Lehrerinnen Kopftuch – Vertrag mit muslimischen Verbänden folgt

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HANNOVER. Kein Grund mehr zur Diskussion um Kopftücher an Niedersachsens Schulen: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht das Land Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern. Ein Stolperstein für den Staatsvertrag mit den Muslimen ist damit aus dem Weg geräumt.

Niedersachsen ermöglicht Lehrerinnen künftig das Tragen von Kopftüchern und räumt damit einen Stolperstein für den lange geplanten Staatsvertrag mit den Muslimen aus dem Weg. Das bisher aus dem niedersächsischen Schulgesetz hergeleitete Verbot zum Tragen von Kopftüchern ist Geschichte. Wie das Kultusministerium in Hannover mitteilte, können Lehrerinnen in öffentlichen Schulen künftig ein Kopftuch tragen, wenn sie sich dazu aus religiösen Gründen verpflichtet sehen. Ein Erlass solle den Schulen in Kürze die veränderte Gesetzesauslegung erläutern.

Der Grund für den Kurswechsel ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) vom März, mit dem ein pauschales Verbot von Kopftüchern gekippt wurde. Niedersachsen hatte die Folgen des Urteils für die Praxis im Land geprüft. Seither sei das Tragen einer Kopfbedeckung aus religiösen Gründen in den hiesigen Schulen grundsätzlich zulässig, erklärte die Staatskanzlei. Dies sei mit den muslimischen Verbänden auch konstruktiv erörtert worden.

Andreas Kollmorgen/Flickr CC BY 2.0)
In Niedersachsen wird man zukünftig häufiger Kopftücher an den Schulen sehen. (Andreas Kollmorgen/Flickr CC BY 2.0)

Die Verbände hatten das in Niedersachsen praktizierte Kopftuchverbot in der Vergangenheit kritisiert und es als einen Hemmschuh für den angestrebten Staatsvertrag gesehen. Er soll die muslimische Glaubensgemeinschaft ähnlich fest in der Gesellschaft verankern wie bereits die christlichen Kirchen und das Judentum. Der Mangel an muslimischen Religionslehrerinnen hänge auch mit dem Kopftuchverbot zusammen, hatten die Verbände erklärt. Mit der neuen Kopftuchregelung für Schulen sei der Knackpunkt zu einem Staatsvertrag aus dem Weg geräumt, sagte der Sprecher des Landesverbandes der Muslime, Firouz Vladi.
Wie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte, müssten in Bezug auf den Staatsvertrag noch einige kleinere Punkte geklärt werden. Er rechne mit einer Unterzeichnung des Vertrages im zweiten Halbjahr – wenn möglich zügig nach der Sommerpause. Eigentlich hatte der Vertrag schon viel früher in trockenen Tüchern sein sollen.
Bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte Weil über Lockerungen beim Kopftuchverbot nachgedacht, was in der SPD auf kritische Stimmen stieß. Da das Schulgesetz über Kopftücher explizit nichts sagt, bedarf es nach Auffassung der Regierung auch keiner Gesetzesänderung mit parlamentarischer Debatte, sondern es reicht ein Erlass zur neuen Auslegung des Gesetzes. Die veränderte Handhabe sei vom Wortlaut des Gesetzes gedeckt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hatte eine Grenze zum Recht auf das Tragen eines Kopftuches dort gezogen, wo dadurch der Schulfrieden gestört wird oder es zu einer konkreten Gefährdung kommt. «Da muss man die Praxis abwarten», meinte Vladi. Offen bleibe, ab wann der Schulfrieden als gestört angesehen werde und ob dazu bereits der Protest von beispielsweise rechtsradikalen Eltern reiche.
Für wichtig hält der Landesverband der Muslime, dass der Staatsvertrag einschließlich der Kopftuchregelung durch den Landtag verabschiedet wird. Damit sei sichergestellt, dass eine künftige Landesregierung den Vertrag samt aller Regelungen für die Muslime nicht einfach so außer Kraft setzen könne. Michael Evers, dpa

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Limette
8 Jahre zuvor

„Offen bleibe, ab wann der Schulfrieden als gestört angesehen werde und ob dazu bereits der Protest von beispielsweise rechtsradikalen Eltern reiche.“

bitte? kann man sich auch vorstellen, daß da ganz normale Eltern protestieren? Ich möchte mein Kind weder von Nonnen noch von anderen Kopftuchträgerinnen unterrichten lassen! Nicht an einer staatlichen Schule! Dafür gibt es Bekenntnisschulen.

Wenn nun die Schule als Platz des Kulturkampfes geöffnet wird, sind ja alle anderen Symbole auch zuzulassen?!?