Frau Weh versucht, eine Schulbegleitung zu bekommen. Teil 2 – eine Kolumne

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DÜSSELDORF. Der Zustand, der keiner ist, darf so nicht bleiben. So schön es ist, dass die Kinder sich untereinander akzeptieren, meine Akzeptanz reicht nicht so weit. Ich möchte, dass keiner meiner Schüler einer Gefahr ausgesetzt wird oder blaue Flecken in der Pause kassiert. Auch im 2. Schuljahr setze ich eine Lern- und Arbeitsatmosphäre voraus, die frei von Störungen ist. Und schlussendlich kann ich es nicht verantworten, dass meine Aufmerksamkeit in so hohem Maße nur auf ein Kind gerichtet ist. Eine Schulbegleitung für Ramon ist kein pädagogisches Zückerchen, das mir den Alltag versüßen würde, sondern eine notwendige Bedingung zur Regelbeschulung des Kindes.

Da das Schulamt auch weiterhin keinen Handlungsbedarf sieht, wende ich mich an das Jugendamt als kostentragende und letztendlich entscheidende Instanz. Parallel schalte ich die Schulpsychologin ein, die im Fall Ramon bereits die letzten zwei Jahre involviert war, und bitte um einen Unterrichtsbesuch. Ich telefoniere mit der Psychologin des Jungen und der Erziehungsberatungsstelle, die die Familie betreut. Morgen gehe ich erneut der Schulsekretärin der benachbarten Förderschule auf die Nerven, wann endlich eine Kollegin für das sonderpädagogische Gutachten vorbeikommt. Alle bitte ich um schriftliche Unterstützung bezüglich der so dringend benötigten Schulbegleitung und bereite mich anhand der Schriftstücke, meiner Unterlagen und einer Schülerakte, die so dick ist, dass sie nicht mehr in meine Tasche passt, akribisch auf das Gespräch mit dem Jugendamt vor. Es geht um alles. Oder nichts.

Die kleine My ist das digitale Ich von Frau Weh. (Foto: Privat)
Die kleine My ist das digitale Ich von Frau Weh. (Foto: Privat)

Der Ist-Stand:

  • Ramon ist offiziell seit diesem Schuljahr Schüler des 2. Schuljahres. Es ist sein 3. Schulbesuchsjahr. Der dreijährige Verbleib in der Schuleingangsphase ist Bedingung für die Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich emotionale und soziale Entwicklung. Nach mehreren Gesprächen hat sich die Mutter überzeugen lassen, dass eine Förderschule der bessere Lernort für ihr Kind wäre.
  • Parallel zum AO-SF Verfahren läuft der Antrag zur Schulbegleitung. Seit einiger Zeit kann dieser nicht mehr direkt beim Jugendamt gestellt werden, sondern es muss der Dienstweg eingehalten werden.
  • Im Vergleich zum letzten Schuljahr hat sich Ramons Unterrichtsverhalten deutlich gebessert. Er verweigert nicht mehr komplett, sondern nimmt am Unterrichtsgeschehen teil. Dabei braucht er ständige Aufmerksamkeit, starke Lehrerpräsenz und konsequentes Handeln. Laut der behandelnden Psychologin ist eine Verhaltensänderung nur über eine funktionierende Beziehungsebene zu erreichen.
  • Die Einsatzbereiche, in denen eine Schulbegleitung meines Erachtens besonders notwendig sind, sind die Begleitung außerhalb des direkten Unterrichts (Raumwechsel, Lehrerwechsel, Pausen), sowie die Hilfestellung während der Lernzielkontrollen, die er im besten Fall in einem separaten Raum ableisten sollte, um die eigene, aber auch die Konzentrationsfähigkeit der anderen Schüler nicht zu beeinträchtigen.
  • Der erste Einsatzbereich dient unmittelbar dem Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung.

Nach meinem letzten Beitrag zu Ramon habe ich eine E-Mail erhalten, in der mich jemand fragt, wie ich es vor mir selber vertreten könnte, ein solches Kind nur aufgrund meines überzogenen Selbstbildes auf die anderen Kinder loszulassen. Ob ich so überzeugt von mir und meiner naiven Gutherzigkeit sei, dass ich die Verantwortung dafür tragen könnte, dass Ramons Mitschüler Aggressionen und Gewalt ausgesetzt wären. Mein Verhalten sei zutiefst unpädagogisch und unprofessionell. Und die Tatsache, dass ich geradezu danach geschrien hätte, Ramon in meiner Klasse aufzunehmen, jawohl der Gipfel allen unprofessionellen Handelns. Schön, wenn man sich selber so toll fände. Aber was könne man von einem Blog, der sich Kuschelpädagogik nenne, schon erwarten?

Liebe mir unbekannte Schreiberin,

zunächst: ich konnte Ramon nicht ablehnen. Es ist mein Job, Kinder zu unterrichten. Alle, wie sie da sind. Da kann ich nicht einfach sagen, ätsch, dich will ich nicht in meiner Klasse! Es. Ist. Mein. Job. Ramon musste die Klasse wiederholen, also wiederholt er. Natürlich hätte ich der Mutter damals sagen können, dass ich dagegen bin. In die Klasse wäre er mir dennoch gesetzt worden. Und was wäre das für ein Start geworden? So konnten wir eine Vertrauensbasis schaffen, aufgrund derer sich die Mutter davon überzeugen ließ, den AO-SF Antrag zu stellen. Der Rest ist Bürokratie, Durchhaltevermögen und ein langer Atem. Denn den braucht es, um Hilfe zu bekommen in so einer Situation. Also Ramon war alles andere als mein 31. Wunschkind.

Und zum Rest: Ich verbringe täglich mehrere Stunden mit unheimlich vielen Kindern in einem Raum. Und sie lernen noch etwas dabei! Klar finde ich mich da toll. Einer muss das doch tun!

Witz, Charme und einen tiefen Blick in die Seele einer Grundschullehrerin erlaubt Frau Weh auf ihrem Blog “Kuschelpädagogik” und auf www.news4teachers.de. Frau Weh heißt im wahren Leben nicht Frau Weh, aber ihre Texte sind häufig so realitätsnah, dass sie lieber unter Pseudonym schreibt.

Frau Weh in Not: Schulbegleitung für auffälligen Jungen abgelehnt – Was nun? Eine Kolumne

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Palim
8 Jahre zuvor

Vielen Dank, Frau Weh!

Ich möchte mal dazu kommentieren, dass es kein überzeichneter Einzelfall ist, sondern in vielen Schulen Ramons und Ramonas sitzen, die dringend Hilfe benötigen würden, damit der Schulalltag für alle gelingender verliefe.