Handwerkskammer rät Azubis: Auslandsaufenthalt am besten nach der Zwischenprüfung

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BERLIN. Wollen Auszubildende für eine Zeit lang ins Ausland gehen, machen sie das am besten nach der Zwischenprüfung. Darauf weist Rebecca Hof hin, Mobilitätsberaterin bei der Handwerkskammer Düsseldorf. Wer früher geht, hat oft noch zu wenig Erfahrung, um sich im Gastbetrieb sinnvoll einbringen zu können. Ist der Aufenthalt dagegen erst sehr spät in der Ausbildung, bleibt möglicherweise zu wenig Zeit, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten, so die Expertin in der Zeitschrift «Handfest» (Ausgabe 5/2015) des Deutschen Handwerkkammertages. Eine Möglichkeit ist auch, das Praktikum in den Berufsschulferien zu machen. Das hat den Vorteil, dass Azubis keinen Lernstoff verpassen, den sie später nachholen müssen.

Theoretisch können Auszubildende bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland verbringen. Möglich sind also bei einer dreijährigen Ausbildung neun Monate Auslandsaufenthalt. Häufig dauern die Praktika aber nur drei bis vier Wochen, weil der Betrieb nicht länger auf Lehrlinge verzichten will. Wer sich für einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung interessiert, wendet sich am besten an die Berater der Kammern oder der Berufsschulen. dpa

Hier geht es zu einem Info-Portal für Azubis, die ins Ausland möchten.

Hier geht es zur Zeitschrift „Handfest“.

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