Lehrerinnen in Baden-Württemberg müssen sich gedulden: Kopftuchverbot wird 2015 nicht mehr aufgehoben

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STUTTGART. Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg verschiebt das geplante Gesetz zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen. Die Änderung des Schulgesetztes, die das Kopftuchverbot aufheben soll, brauche mehr Zeit, teilten die Fraktionsvorsitzenden von Grünen und SPD, Edith Sitzmann und Claus Schmiedel, gegenüber der dpa mit.

Andreas Kollmorgen/Flickr CC BY 2.0)
Baden-Württemberg muss sein Gesetz von 2004 ändern. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen gekippt. Foto: Andreas Kollmorgen/Flickr (CC BY 2.0)

Die Novelle soll einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Die Richter hatten im März das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen gekippt. Demnach darf ein Verbot nur im Einzelfall ausgesprochen werden, etwa wenn der Schulfrieden gestört wird. Die  Grundsatzentscheidung betraf acht Bundesländer mit entsprechenden Gesetzen. Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen im Schulgesetz bereits an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst.

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In Baden-Württemberg war das generelle Kopftuchverbot 2004 mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD ins Schulgesetz aufgenommen worden. Im Sommer stellte Grün-Rot einen Gesetzentwurf vor. Vor allem die verfassungsrechtliche Prüfung eines Alternativvorschlags der beiden christlichen Landeskirchen sei aber sehr aufwendig. „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“, teilten die Fraktionschefs Sitzmann und Schmiedel mit. Aufgrund der hohen Sensibilität des Themas strebe man weiterhin einen breiten gesellschaftlichen Konsens an. In dieser Legislaturperiode bis Anfang 2016 sei dies nicht mehr möglich.

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