Lehrerinnen in Niedersachsen dürfen künftig Kopftuch tragen – generelles Verbot wird kassiert

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HANNOVER. Muslimische Lehrerinnen in Niedersachsen können künftig in der Schule in der Regel ein Kopftuch tragen. Mit einem Runderlass wurden die Schulen über das Abrücken von dem bislang praktizierten Kopftuchverbot informiert, teilte das Kultusministerium am Montag mit.

Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein pauschales Kopftuchverbot als unverhältnismäßig bezeichnet und gekippt hatte. Nur wenn der Schulfrieden durch eine Lehrerin mit Kopftuch konkret gefährdet ist oder die staatliche Neutralität in Gefahr ist, kann künftig über ein Verbot nachgedacht werden. Dieses soll allerdings das letzte Mittel sein, heißt es in dem Erlass.
Mit der neuen Regelung ist ein Diskussionspunkt auf dem Weg zu einem Staatsvertrag mit muslimischen Gemeinschaft in Niedersachsen aus dem Weg geräumt, der demnächst im Landtag beraten werden soll. Das bisherige Kopftuchverbot war von muslimischen Verbänden als ein Hemmnis beim Anwerben von Lehrerinnen und Lehramtsstudentinnen für den islamischen Religionsunterricht gesehen worden, der in Niedersachsen derzeit als Regelfach ausgebaut wird.

Die stellvertretende Landeschefin der Türkisch-Islamischen Union (Ditib), Emine Oğuz, zeigte sich zufrieden mit der neuen Regelung. Sie rechne aber nur in Einzelfällen mit Lehrerinnen, die künftig mit Kopftuch unterrichten wollten, sagte sie. dpa

Zum Bericht: Gutachten: Pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht erlaubt – auch Berlin muss Gesetz wohl nun ändern

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