Pädagogik-Professor Barz nimmt von der Leyen in Schutz – er wirft Plagiatsjägern Willkür vor

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DÜSSELDORF. Wieder wehrt sich eine Bundesministerin gegen Plagiatsvorwürfe. Nach Guttenberg und Schavan steht nun Ursula von der Leyen im Visier der Plagiatsjäger von „VroniPlag“. Aus der Wissenschaft kommt inzwischen vermehrt Kritik an deren Praxis – aktuell vom Düsseldorfer Pädagogik-Professor Heiner Barz.
Angesichts der Plagiatsvorwürfe gegen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wirft er Plagiatsjägern Willkür und fragwürdige Untersuchungsmethoden vor.

Ihr droht der Entzug ihres Doktortitels - und Schlimmeres: Verteidigungsministerin von der Leyen. Foto: Global Panorama, Mueller, MSC / flickr (CC BY-SA 2.0)
Ihr droht der Entzug ihres Doktortitels – und Schlimmeres: Verteidigungsministerin von der Leyen. Foto: Global Panorama, Mueller, MSC / flickr (CC BY-SA 2.0)

Plagiatsjäger interessierten sich ausschließlich für die formale Übereinstimmung von Formulierungen – unabhängig vom wissenschaftlichen Mehrwert einer Arbeit, sagte der Pädagogikprofessor auf Anfrage. «Wenn der erste Halbsatz in einer Dissertation sich bereits in einer früheren Schrift nachweisen lässt, könnte im zweiten Halbsatz eine noch so epochale neue Erkenntnis stecken. Den Plagiatsjäger interessiert nur der mechanistische Textabgleich.» Mit ihren Plagiatsplattformen im Internet seien sie «Aktivisten der virtuellen Textabgleichfabriken».

Plagiatsjäger suchen sich nach Meinung von Barz auch nicht zufällig vor allem prominente Opfer. «Die Abertausende ungeprüfter Doktorarbeiten sind nicht besser – die Autorinnen und Autoren haben häufig nur Glück gehabt.» Barz hält wie andere Wissenschaftler auch eine Verjährungsfrist für den Entzug eines Doktortitels für sinnvoll. Von der Leyen hatte vor 25 Jahren promoviert. Ihre 40-seitige Arbeit zur Frauenheilkunde wird derzeit von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) auf Verstöße untersucht. Aus den Auswertungen auf «VroniPlag Wiki» geht hervor, dass drei der beanstandeten Seiten zwischen 50 und 75 Prozent Plagiatstext enthalten und fünf Seiten mehr als 75 Prozent.

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Barz verwies auf den Wandel wissenschaftlicher Arbeitsweisen im Internet-Zeitalter. Vor der digitalen Revolution sei das Reformulieren und Zusammenfassen der wesentlichen Ideen von Forschern «eine notwendige, weit verbreitete Pflichtübung» gewesen. «Das war das Zeitalter der Zettelkästen.» Wer heute schreibe, rechnet beim Leser schon mit anderen Rezeptionsmustern. Die Verfahren der Hochschulen bei der Bewertung von plagiatsverdächtigen Doktorarbeiten seien willkürlich, sagte Barz. Je nachdem, an welcher Universität das Verfahren anhängig sei, könne es unterschiedliche Ergebnisse geben: Titelentzug oder dessen Bestätigung oder auch Zwischenlösungen wie eine Rüge, Auflage der Überarbeitung oder Herabstufung der Note. «Das ist fast ein bisschen wie russisches Roulette», sagte Barz. «Bundesweit einheitliche Standards und Verjährungsfristen könnten zu einer Versachlichung beitragen.»

Barz lehrt an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Dort hatte Anfang 2013 der Fakultätsrat der damaligen CDU-Bildungsministerin Annette Schavan den 1980 erworbenen Doktortitel entzogen. Wenige Tage später trat Schavan zurück. Auch Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) war 2011 über Plagiatsvorwürfe gestürzt. dpa

Zum Bericht: Nach Plagiatsvorwürfen gegen von der Leyen – Experten streiten über Verjährungsfrist für Entzug von Doktortiteln

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4 Kommentare
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Anonymous
8 Jahre zuvor

wir werden jetzt auch Professor Barz Dr. und Prof. Arbeit untersuchen – VERSPROCHEN !!!!

wenns sein muss bis nachts um 3 JEDEN TAG !!!

Bernd
8 Jahre zuvor
Antwortet  Anonymous

Das liest sich, als hätten Sie ein Psycho-Problem. Darf man „VroniPlag“ nicht kritisieren, ohne dass dann gleich anonym Drohungen ausgestoßen werden? Macht diese Plattform nicht sympathischer. Die Aktivisten dort hätten, so scheint mir, auch gute Stasi-Spitzel abgegeben.

Martin Heidingsfelder
8 Jahre zuvor

Der ultimative Beweis für ein Politikerplagiat ist, wenn Professoren sich sehr tief bücken und dabei laut „Verjährung“ stöhnen.

Bereits weit vor diesem Artikel von mir veröffentlicht.

joschu
8 Jahre zuvor

„Das ist fast ein bisschen wie russisches Roulette», sagte Barz“.

Nein, es ist ganz einfach: Wer sich einen akademischen Grad erschummelt, sollte ihn schlicht nicht behalten dürfen, egal wie lange die Erschleichung zurückliegt – warum sollte es da Verjährungsfristen geben?