Schwesig: Brauchen Zehntausende Kita-Plätze für Flüchtlingskinder – Verdi: 20.000 zusätzliche Stellen notwendig

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BERLIN. Wie viele Flüchtlingskinder brauchen einen Kita-Platz? Die Familienministerin rechnet mit einem Riesenbedarf – und entfacht die Debatte um das Betreuungsgeld neu.

Sieht eine Herkulesaufgabe für die Kitas: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Foto: AWO Bundesverband / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Sieht eine Herkulesaufgabe für die Kitas: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Foto: AWO Bundesverband / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hält Zehntausende zusätzliche Kita-Plätze für Flüchtlingskinder für nötig. Mit 68.000 Kita-Kindern sei zu rechnen, wenn man aktuelle Betreuungsquoten von Kindern mit ausländischen Wurzeln auf die aktuelle Prognose von 800.000 Flüchtlingen hochrechne. (Die KMK schätzt die Zahl der Schulkinder auf 300.000.)

Das sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. Die Kommunen koste dies rund 550 Millionen Euro zusätzlich an Betriebskosten. Zunächst hatte die «Welt» darüber berichtet. Schwesig hatte sich bereits in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» entsprechend geäußert.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi forderte für die 68.000 erwarteten Kita-Kinder 20.000 zusätzliche Stellen für pädagogische Fachkräfte für Bildung, Betreuung und Sprachförderung. Die kommunalen Spitzenverbände pochten in der «Welt» auf mehr Unterstützung für den Ausbau der Kinderbetreuung.

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Angesichts des steigenden Bedarfs erneuerte die Ministerin ihre Forderung, die freiwerdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld in den Kita-Ausbau zu stecken. Sowohl für Flüchtlingskinder als auch für in Deutschland geborene Kinder seien Plätze in Schulen und Kitas nötig, sagte sie. Der Bund müsse seiner Verantwortung nachkommen. «Die Mittel für Kitas sind aus dem freiwerdenden Betreuungsgeld vorhanden.»

Das Ministerium erwartet um 2,4 Milliarden Euro steigende Gesamtkosten im Kita-Bereich für Länder und Kommunen im kommenden Jahr. 2017 seien um 3,7 Milliarden, 2018 um 4,9 Milliarden steigende Kosten zu erwarten. Dazu trügen auch die steigende Geburtenrate und Lohnerhöhungen für Erzieherinnen bei.

Die Verwendung der Betreuungsgeld-Mittel ist auch Thema im Bundesrat. An diesem Freitag soll ein Entschließungsantrag beraten werden, nach der das Geld den Ländern «ungeschmälert» zur Verfügung stehen soll. Der Antrag wurde von Niedersachsen, Bayern, Schleswig-Holstein und Brandenburg vorgelegt. dpa

Zum Bericht: KMK geht aktuell von 300.000 Flüchtlingskindern aus – erstmals: Schule wird zur Notunterkunft

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mehrnachdenken
8 Jahre zuvor

ZDF vom 05.09.15

Islam in Deutschland. Ist Integration möglich?
Titel: Ein Staat – zwei Welten?

Im Film werden wichtige Probleme offen angesprochen, die mir zumindest in dieser Deutlichkeit noch nicht so klar waren.
Wie es besser geht kann, wird am Bsp. von Kanada gezeigt.

https://www.youtube.com/watch?v=LeOMn3Aqv4o

A. S.
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Danke, mehrnachdenken, für den Link! Habe mir die Sendung soeben angesehen, sie ist wirklich gut. Die Redakteurin Rita Knobel-Ulrich ist mir schon öfter aufgefallen durch ihre mutigen Beiträge, die der üblichen Tonlage der öffentlich rechtlichen Sender nicht entspricht.
Die Integration klappt meiner Meinung nach in Deutschland schlecht, weil hier eine „Willkommenskultur“ herrscht, die insofern unausgewogen ist, als sie den Eindruck vermittelt, als müssten sich die Bundesbürger den Einwanderern anpassen und nicht die Einwanderer dem Land und seinen Gesetzen, in das sie kommen. In Kanada läuft das vernünftiger und konsequenter, wie der Film zeigt. Das ist ein Gewinn für alle.
Die Rektorin im Film hat es auf den Punkt gebracht, indem sie sinngemäß sagte: ‚Wenn ich mit den Eltern rede und ihnen sage, wie die Regeln bei uns lauten, bezeichnen sie mich als Nazi. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum viele dann zurückstecken und nichts mehr sagen. Genau das finde ich aber falsch. Das ist falsche Toleranz.‘
Die Kanadier haben keine Nazivergangenheit und keine Nazi-Keule, die bei uns vieles unterstützt, was unvernünftig ist, z. B. die Meinungsfreiheit einschränkt oder Parallelgesellschaften und Grundgesetzverletzungen begünstigt. Es heißt zwar immer, das Grundgesetz gelte auch für Einwanderer, doch um die Einhaltung ist es schlecht bestellt. Wir wollen ja nicht Nazi sein, darum werden gern die Augen zugedrückt und alles schöner geredet als es ist. Auch die Polizei als Gesetzeshüter muss aufpassen, dass sie sich nicht den Nazivorwurf zuzieht. Da fragt sich, wie konsequent sie ihre Augaben überhaupt erfüllen kann.
Die letzten Minuten des Films über die Integration in Kanada haben mir sehr gut gefallen. So müsste es auch bei uns laufen.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  A. S.

Ich stimme Ihnen in Ihrer positiven Einschätzung des Filmes in allen Punkten zu.

Erst heute hat Frau Merkel wieder betont, dass die Flüchtlinge und Zuwanderer unsere Gesetze und unser Grundgesetz einhalten müssen. Das sind aber nichts als schön klingende Worte, weil der Staat einfach nicht konsequent gegen Leute vorgeht, die sich eben nicht daran halten. Damit meine ich nicht erst Kapitalverbrechen oder Ehrenmorde, sondern bereits die Einstellung des albanischen Schülers, der meint, über seiner Schwester wachen zu müssen, und für den es überhaupt nicht denkbar ist, ein deutsches Mädchen zu heiraten.
In diesem Zusammenhang ist es für mich auch absolut unverständlich, dass unser Staat „Friedensrichter“ duldet. Da hat sich neben unserer Rechtsordnung ein Parallelsystem etabliert, das in dem Film offen bejubelt wird.
Was würde wohl passieren, wenn Deutschland diese Leute genauso konsequent wie Kanada abschieben würde?
Alle politisch Verantwortlichen müssten den Film sehen.

malum
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

In Deutschland heißt es: “ Flüchtlinge werden zur Integration aufgefordert“.
In Kanada heißt es: „Von Flüchtlingen wird Integration gefordert.“
Ein wichtiger Unterschied!

timo
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Im Film „Ein Staat – zwei Welten?“, dessen Link Sie angegeben haben, sind zum Schluss Zuwanderer in Kanada zu sehen, die kleine kanadische Nationalfähnchen in die Hand gedrückt bekommen und diese fröhlich schwenken.
Vergleichen Sie mal diesen kurzen Film damit:

https://www.youtube.com/watch?v=F2eO7ytlhAU

Pälzer
8 Jahre zuvor

Zuweilen sollte man daran erinnern, dass es bei dem Betreuungsgeld um 0- bis 3-jährige Kleinkinder geht. Wie viele Syrerinnen ihre Kleinsten ganztägig fremden Frauen aus anderer Kultur mit fremder Sprache anvertrauen wollen, wird man sehen.

Ursula Prasuhn
8 Jahre zuvor

@mehrnachdenken
„Alle politisch Verantwortlichen müssten den Film sehen“, meinen Sie. Schaden täte es nicht, doch viel nützen vermutlich auch nicht.
Die deutschen Politiker sind ebenso wie die sog. Leitmedien sowohl Ursache wie Abbild der propagierten und vorherrschenden Meinung, dass alles, was unsere Kultur, unser Volksbewusstsein oder unsere tradierten Werte ausmacht, mit Vorsicht zu genießen und erst recht mit Vorsicht zu verteidigen ist wegen der verbrecherischen Nazi-Zeit.
Wie kann Deutschland etwas von Fremden verlangen, die im Laufe der Jahrzehnte immer mehr zum Mahnmal für deutsche Schuld wurden?
Unser Grundgesetz gilt als vorbildliche Verfassung, die auf Grund schlimmer historischer Erfahrung Minderheiten und Fremden Schutz garantiert. Es beinhaltet aber nicht, dass Schutzbedürftige Narrenfreiheit genießen und gesetzliche Regelungen in den Wind schlagen dürfen.
Verbal wird das von Politikern und Medien auch nicht bestritten, allerdings herrscht eine bedenkliche Scheu, dem Artikel 3(1) – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – ausnahms- und unterschiedslos Geltung zu verschaffen durch polizeiliche und juristische Maßnahmen.
Es macht besorgt, wie unser Grundgesetz bei Einwanderern und Flüchtlingen gedehnt und missachtet wird zugunsten einer Wellcome-Kultur, die Fremden ungesetzliche Freiheiten einräumt und Kritikern moralisch den Mund verbietet.
Die politisch und medial Verantwortlichen brauchen den Film „Ein Staat – zwei Welten“ nicht zu sehen, sie wissen wahrscheinlich auch so Bescheid. Allerdings sind sie m. E. dermaßen verstrickt in ihre Verharmlosung und Schönfärberei, dass ungesetzliche Entwicklungen nur änderbar sind, wenn sie sich eingestehen, dass sie der Integration und Vermeidung von Parallelgesellschaften durch ihre Anti-Rechts-Fixierung mit der entsprechenden Untätig- und Nachgiebigkeit einen Bärendienst erwiesen haben.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

Wie so oft gut auf den Punkt gebracht!!

„Unser Grundgesetz gilt als vorbildliche Verfassung, die auf Grund schlimmer historischer Erfahrung Minderheiten und Fremden Schutz garantiert. Es beinhaltet aber nicht, dass Schutzbedürftige Narrenfreiheit genießen und gesetzliche Regelungen in den Wind schlagen dürfen.“

Richtig, da steckt viel gesellschaftlicher Sprengstoff drin.

Relativ zügig hat die Bundesregierung ja nun die Änderung der Asylgesetze auf den Weg gebracht. Ein zentraler Punkt ist die Rückführung von Flüchtlingen, die keinen Anspruch auf Asyl geltend machen können.
Kritiker sagen aber schon heute, dass es fast unmöglich sein wird, diesen Teil des Gesetzes umzusetzen.

Pälzer
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Sagen die Kritiker auch, warum das nicht möglich sein soll?

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Hier wird ein Grund genannt:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/urteil-fluechtlinge-duerfen-nicht-nach-italien-zurueckgefuehrt-werden-a-844105.html#js-article-comments-box-pager

Was sollen also diese vollmundigen Ankündigen, wenn sie in der Praxis nur schwer oder gar nicht umgesetzt werden können?

Es gibt auch Herkunftsländer, die weigern sich einfach, die Flüchtlinge wieder aufzunehmen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Sie schmeißen da mal eben locker zwei paar unterschiedliche Stiefel in einen Sack.

Die Rückführung in ein EU-Mitgliedsland, das an der Außengrenze des Schengen-Raumes liegt, und das der Flüchtling bei seiner Einreise in die EU zuerst betreten hat, ist ein ganz anderes rechtsgebiet als die Rückführung nicht anerkannter Asylbewerber, die auch keinen Duldungstitel erhalten.

Erstens muss die Herkunft eines nicht-anerkannten Asylbewerbers nachweisbar sein. Die Bundesrepublik Deutschland muss dem Staat, in den abgeschoben werden soll, nachweisen, dass der Abzuschiebende auch dessen Staatsbürger ist.

Zweites muss klar sein, dass der abgelehnte Asylbewerber nicht aus irgendwelchen Gründen mit staatlichen Repressionen wegen seiner Flucht rechnen muss. Eine Duldung von Flüchtlingen aus rein humanitären Gründen ist eine andere Sache als die Anerkennung als Asylberechtigter.

Das Dilemma in der Flüchtlingspolitik ist, dass die UN-Bestimmungen, die EU-Flüchtlingsregelungen und das deutsche Asylrecht nicht deckungsgleich sind. Da das deutsche Asylrecht wesentlich weitergehend ist als z.B. die europäischen Regelungen, müsste die Kommission ein Strafverfahren gegen Deutschland anstrengen. Nur ein solches Verfahren, dessen Ziel es ja sein müsste, das GG – also die Verfassung – zu ändern, ist mit den europäischen Rechtsgrundsätzen nicht vereinbar.

Es zeigt sich, dass Dublin III ein Fehlschuss ist. Die EU-Mitgliedsländer des Schengen-Raumes sind nicht in der lage, die Flüchtlinge an den Außengrenzen aufzuhalten oder auch nur zu registrieren. Folglich gelangen die Flüchtlingsströme auch in die „Binnenländer“ wie Deutschland. Hier haben sie das Recht einen Aylantrag zu stellen. Im gegenzug hat der Staat das Recht und die Pflicht die Gründe für diesen Asylantrag zu überprüfen, bevor er eine unbefristete Duldung ausspricht.

Anders als die Rechtsordnung in der Bundesrepublik, bei der Bundesrecht Landesrecht bricht (*), ist die Rechtsstellung des deutschen Asylrechtes gegebüber den EU-Bestimmungen noch zu klären.

(*) Lt. hessischer landesverfassung können hessische Gerichte die todesstrafe verhängen. Der Vollzug der Todesstrafe ist aber aufgrund der grundgesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Dennoch hat der Bund keine rechtliche Handhabe den Hessen vorzuschreiben, die entsprechenden Paragraphen aus der hessischen Landesverfassung zu streichen.

bolle
8 Jahre zuvor

@dickebank
Ist ja alles schön und gut, was Sie sagen. Dennoch bleibt Fakt, dass in Deutschland die Asylgesetze aufgeweicht werden durch zu lasche Handhabung. Was nützen Regelungen, wenn sie im Welcome-Fieber beiseite geschoben werden und jeder, der ihre Einhaltung fordert, als Rechtspopulist oder Fremdenfeind beschimpft wird?
Inländische Mahner und Kritiker werden kaltgestellt. Was ist, wenn sie von außen kommen?
In anderen europäischen Ländern wächst der Unmut über Deutschlands Asylpolitik, die von den Nachbarn mehr Aufnahmebereitschaft verlangt, weil die Anzahl der willkommen geheißenen Gäste allmählich die eigenen Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeiten übersteigt.
Sinngemäß heißt es: Wer großzügig einlädt und dafür gelobt werden will, darf nicht die Nachbarn in Mitleidenschaft ziehen und die Eingeladenen auf sie verteilen.

http://www.focus.de/politik/deutschland/blauer-brief-aus-bruessel-deutschland-zu-zahm-eu-ruegt-lasche-ausweisung-von-abgelehnten-migranten_id_4974944.html

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  bolle

Nee, Fakt ist, dass Deutschland kein Asylgesetz hat. Es gibt ein Grundrecht auf Asyl, das die Verfassung garantiert. Daneben gibt es noch Gesetze wie das Asylbewerberleistungsgestz und dergl. mehr.

Das Problem sind doch nicht die Flüchtlinge die es bis hierher schaffen. Das Problem besteht darin, dass die öffentlichen Kapazitäten für die Versorgung und Unterbringung dieser Flüchtlinge nicht ausreichen. Diejenigen, die meinen, es würde ausreichen die Flüchtlinge gar nicht erst ins Land zu lassen, erinnern mich bezüglich ihrer Entwicklungsstuife an Kleinkinder, die die Hände vor das Gsicht halten und rufen „Du siehst mich nicht“.

Man kann natürlich Flüchtlinge, die aus Angst vor dem Tod, ihre Heimat verlassen haben, auch hier umbringen oder ich selbst aus Angst vor den gesellschaftlichen Veränderungen, die der Zuzug von Flüchtlingen mit sich bringt.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  bolle

@bolle
Danke für den Link. Nichts Anderes wollte ich ausdrücken.

@dickebank
Das Problem sind nicht die Flüchtlinge, die es bis hierher geschafft haben? Ich glaube schon, dass Sie langsam versuchen sollten, die Thematik etwas differenzierter zu betrachten.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Warum, diese Flüchtlinge bewegen sich doch auf dem grundgesetzlich garantierten weg zur beantragung politischen Asyls. Ob individuelle Gründe für den antrag auf asyl vorliegen, ist Dienstgeschäft des BAMF auf der Grundlage der entsprechenden Bestimmungen. Warum das BAMF hierfür länger braucht als vergleichbare Institutionen benachbarter EU-Länder, muss der zuständige Innenminister des Bundes erläutern. warum die Haushaltsmittel für diese Aufagabe nicht ausreichend sind, obwohl seit langem bekannt ist, dass eine Vielzahl von Flüchtlingen von ihrem Rechtsanspruch auf Asyl Gbrauch machen wollen, muss die bundesregierung insgesamt erläutern.

Wer dem Rechtsanspruch auf Asyl mit Einwanderungsgesetzen begegnen will, der sollte sich noch einmal eine Vorlesung in Staatsrecht anhören.

Ich selbst muss als Mitglied der Exekutive überhaupt nichts differenzierter sehen, ich muss nur die mich und mein Aufgabengebiet betreffenden rechtlichen Vorgaben entsprechend umsetzen.

Übrigens – ob ein Leben durch direkte kriegerische Maßnahmen eines Staates oder sonstige Aktivitäten von gewaltbereiten, nichtstaatlichen Gruppen bedroht ist oder das Leben durch nicht ausreichende wirtschaftliche Bedingungen (Stichwort Grundbedürfnisse) existenzbedrohend gefährdet ist, ist sophistische Haarspalterei.

bolle
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sie biegen sich die Dinge ganz schön zurecht und tun so, als seien sie dannTatsachen.
Unter den sog. „Wirtschaftsflüchtlingen“ versteht kaum jemand Menschen, die verhungern müssten, wenn sie nicht flüchten könnten. Es geht bei dem Begriff um Migranten mit dem Wunsch nach besseren Lebensstandards und nicht mit der Angst vor dem Hungertod.
Was Sie „sophistische Haarspalterei“ nennen, ist genaueres Hingucken mündiger Bürger, um sich eine eigene Meinung zu bilden. Das sollen gute Demokraten ja auch tun, oder? Warum geht Ihnen das bei bestimmten Themen und Ansichten so gegen den Strich, dass Sie „zubeißen“ müssen?
Ist das, was Sie an anderer Stelle abfällig „Nörgeln“ nennen, nur berechtigt und erlaubt, wenn es um Ihre Nörgel-Themen geht wie die unterschiedliche Besoldung von Lehrern, insbesondere die Vorteile, die Beamte gegenüber Angestellten wie Ihnen haben?
Ist Ihre Kritik daran auch nur Nörgelei und Haarspalterei? Wenn nicht, dann erlauben Sie doch bitte auch anderen zu sagen, was sie denken und empfinden, ohne dass sie sich durch Ihre Bemerkungen falsch verstanden fühlen oder blöd vorkommen müssen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  bolle

Eben das Pippi-Langstrumpf- Motto „… und mach die Welt wie sie mir gefällt.“

Was meinen Sie, warum Leute aus D auswandern? Als 89 Millionen von innerdeutschen Migranten aus dem nahen osten den heimischen Lebensraum unsicher machten, wurde auch schon gejammert.

Ich wäre ja für eine 1zu1Regelung, für jeden der aufgenommen wird, wird ein anderer – vorzugsweise aus den linkes- und rechtsautonomen Kreisen – ausgewiesen.

bolle
8 Jahre zuvor

@dickebank
Laut nicht mehr ganz neuen Eigenauskünften zieht es immer mehr gut qualifizierte Deutsche in andere Länder, weil sie dort höhere Chancen für ihre berufliche und damit auch private Zukunft sehen.
Als Asylsuchende kommen sie jedenfalls nicht.
Gering qualifizierte Leute zieht es selten ins Ausland. Warum auch? Woanders können sie nicht besser abgesichert sein.
Selbst Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die sich trotzdem noch in Deutschland aufhalten, erhalten das, was zum Lebensunterhalt notwendig ist.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  bolle

Bei der allseits negierten Qualität bundesdeutscher Bildung und dem nicht vorhandnen Nivea in einem der größten Bundesländer (18 von 82 Mio ==> 22%), können also nicht viele Qualifizierte auswandern. Ich vermute also das sind CDU-afine Landeier, die ihr Glück als von Rot-Grün politisch Verfolgten im Ausland suchen.

Milch der frommen Denkungsart
8 Jahre zuvor

Ist dieses Bildungsportal mittlerweile denn eigentlich zum Petitessenforum für „Nebenkriegsschauplätze“ verkommen ? Die Flüchtlingsproblematik sollte hier meiner bescheidenen Meinung nach explizite allein im Hinblick auf deren Belang für das hiesige Schulwesen diskutiert werden.

Und @bolle: Daß unser allseits bekannter Mitdiskutant wie weiland Dr. Allwissend die Weisheit auf jeglichem Gebiet exklusiv aufgesogen zu haben meint, sollte inzwischen auch Ihnen bekannt und kein Anlaß für schwarz-gallige Verärgerung sein – gegen selbsterklärte universale Zuständigkeitsberufung nämlich kämpfen selbst Götter vergebens.

g. h.
8 Jahre zuvor

Mit dem, was Sie über „Nebenkriegsschauplätze“ sagen, stimme ich Ihnen nur zum Teil zu.
Die ungebremsten Flüchtlingsströme wegen eines „Asylrechts ohne Obergrenze“, dessen Bekanntmachung es dank Twitter bis nach Pakistan geschafft hat und auch dort schon Familien die Koffer packen lässt, ist für die Schulen nicht bedeutungslos.
Abgelehnte Asylanträge, gegen die noch Berufung eingelegt werden kann, sorgen für ein langes Bleiberecht in Deutschland. Also kommen immens viele ausländische Kinder, die nicht Deutsch sprechen, auf die Schulen zu. Dazu kommen weitere Kinder durch den Familiennachzug anerkannter, meist männlicher Asylbewerber, die sich erst einmal ohne Anhang nach Deutschland durchgeschlagen haben.
Wenn das die Schulen bzw. „das hiesige Schulwesen“ nicht betrifft, verstehe ich gar nichts mehr mehr.

Milch der frommen Denkungsart
8 Jahre zuvor
Antwortet  g. h.

@ g.h. :

Natürlich ist diese Thematik gewiss nicht belanglos für unsere Schullandschaft – wenn sich freilich Dilettanten über das deutsche Asylrecht bzw. dessen Auslegung verbreiten, so besitzt dies wenig erhellende Relevanz.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor

Mit Verlaub, hängt das nicht irgendwie alles miteinander zusammen?

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Nach den deutschen bestimmungen müssen nur die anerkannten oder geduldeten schulpflichtigen Zuwanderer, die bereits den Kommunen zugewiesen sind beschult werden. Solange sie in den ZUEs oder sonstigen Notunterkünften bzw. AUEs befinden und häufig „umgeschlagen“ werden, besteht keine Schulpflicht bzw. das recht eine Kindertageseinrichtung aufzusuchen.

Auf der Grundlage der UN-Bestimmungen bzw. den Regularien des Kinderhilfswerkes der UN sieht das schon anders aus, da jedes Kind unabhängig vom Aufenthaltsort ein Recht auf Bildung hat.

Das eine Zuwanderung nach Deutschland und die Teilhabe von schulpflichtigen Flüchtlingen sowie die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger ist eine gewaltige Herausforderung für das/die deutsche(n) Bildungs- und Erziehungswesen. (‚tschuldigung, der Gag durfte nicht fehlen.)

Milch der frommen Denkungsart
8 Jahre zuvor

Zweifellos – doch darüber sollten sich meines Erachtens nach tatsächlich juristisch
kundige Experten austauschen, keine Amateure (mich selbst übrigens eingeschlossen).

Heike
8 Jahre zuvor

Warum heißt „Überforderung“ neuerdings immer „Herausforderung“? Bei der Inklusion ist dieser Etikettenschwindel auch Tagesgeschäft.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Heike

glatt bügeln – positiv formulieren – niemandem vor den Kopf stoßen – bewusst verklären etc.

malum
8 Jahre zuvor
mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  malum

Ja, der passt sehr gut. Interessant sind auch die Kommentare zu dem Gastbeitrag.
Naja, so langsam sollte es auch dem naivsten Gutmenschen dämmern, dass diese Flüchtlingsmassen aus einem vollkommen anderen Kulturkreis nicht mal so nebenbei zu integrieren sind.

Im neuen Asylgesetzt soll ja schneller abgeschoben werden können. Nichts habe ich aber von dem Innenminister vernommen, wie er das praktisch bewerkstelligen will.