A13 für (fast) alle: Schleswig-Holstein gleicht Lehrerbesoldung an – Grundschulen bleiben außen vor

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KIEL. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Ernst gleicht die Besoldung der Lehrer an. Kostenpunkt 30 Millionen Euro. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt aber nur an weiterführenden Schulen. Denn: Draußen vor bleiben die Grundschullehrer.

Schleswig-Holstein prescht bei den Lehrergehältern vor, aber ... Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Schleswig-Holstein prescht bei den Lehrergehältern vor, aber … Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Schleswig-Holstein will künftig alle neuen Lehrer an weiterführenden Schulen gleich bezahlen – unabhängig davon, ob sie an Gymnasien oder an Gemeinschaftsschulen unterrichten. «Alle neuen Lehrkräfte an weiterführenden Schulen werden künftig als Einstiegsgehalt A13 bekommen», sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Mittwoch bei der ersten Beratung ihres Gesetzentwurfs im Landtag.

Nach A12 bekommt ein 30 Jahre alter Lehrer derzeit ein Brutto-Grundgehalt von rund 3200 Euro, nach A13 wären es dagegen knapp 3600 Euro. Für die Grundschullehrer ändere sich hingegen nichts. Die CDU spricht deshalb von einer «glatten Fehlleistung», die Piraten von «Mumpitz». Konkret profitieren von der Reform mehr als 2000 Pädagogen. Die früheren Grund- und Hauptschullehrer müssen zuvor allerdings eine Fortbildung absolvieren.

Zu der Nichteinbeziehung der Grundschullehrer sagte Ernst: «Das fällt uns nicht leicht.» «In allen Bundesländern werden Grundschullehrer nach A12 besoldet.» Es sei deshalb nicht vertretbar, dass in dieser Frage ausgerechnet das finanzschwache nördlichste Bundesland vorpresche. Ernst beziffert die Mehrkosten für die Angleichung der Besoldung an den weiterführenden Schulen auf 11 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der Vorsorge koste das Reformpaket 30 Millionen Euro, sagte Ernst. Sie versicherte: «Diese Finanzierung geht nicht zulasten der Unterrichtsversorgung.»

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Die Pläne der Koalition aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband sehen vor, neue Sekundarschullehrer genauso zu besolden wie die Pädagogen an Gemeinschaftsschulen und die bisherigen Realschullehrer. Lehrer mit zwei Fächern in Sekundarstufe II sollen wie die heutigen Gymnasiallehrer eingestuft werden und eine Stellenzulage erhalten.

Die Opposition und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierten die Besoldungspläne der Koalition scharf. Die Landesregierung sei nicht bereit, von ihren «zutiefst ungerechten Plänen abzurücken», sagte GEW-Landesgeschäftsführer Bernd Schauer der Deutschen Presse-Agentur. Die Ausbildung von Grundschullehrern dauere schließlich genauso lange wie bei Gemeinschaftsschullehrern.

Die CDU-Bildungspolitikerin Heike Franzen warf der Regierung vor, sie benachteilige die Lehrer an den Grundschulen. «Diese Besoldung bringt keine Ruhe, sondern eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in die Lehrerzimmer.» Auf eine einheitliche Besoldung komme es der Koalition gar nicht an und dies sei auch nicht gewollt. «Wer den Einheitslehrer will, der muss ihn aber auch einheitlich besolden.» Die Koalition setze schlicht ihre Versprechen nicht um.

Die FDP-Bildungspolitikerin Anita Klahn äußerte rechtliche Bedenken an der Besoldungsstruktur. Sie geht davon aus, dass die Verbände Klage einreichen. Der SPD-Bildungspolitiker Martin Habersaat verteidigte die Pläne zu den Grundschullehrern. «Wir würden das gerne wollen, wir können das aber momentan nicht.» Das Gesetz soll zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres Anfang Februar 2016 in Kraft treten. dpa

 

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Neumann
8 Jahre zuvor

Besoldung Gemeinschaftsschullehrer in Schleswig-Holstein

bei der Besoldung der GemS-Lehrer ist immer die Rede von zukünftig einzustellenden GemS-Lehrern und von aktiven Hauptschullehrern, die unter noch nicht festgelegten Bedingungen, innerhalb eines festgelegten Zeitraumes von A12 nach A13 besoldet werden sollen.

Die Gemeinschaftsschule gibt es in Schleswig-Holstein seit 2008/2009. Seit dieser Zeit unterrichten Hauptschullehrer als Gemeinschaftsschullehrer. Die noch aktiven Lehrer (HS/GemS) sind bei geplanten Besoldungsänderung erfasst. Wie werden die HS-GemS-Lehrer besoldungsmäßig erfasst, die von 2008 bis 2016 (wenn das neue Gesetz in Kraft tritt) diese Arbeit bereits über Jahre geleistet haben, sich aber zwischenzeitlich im Altersruhestand befinden?

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Neumann

Gar nicht, ich vermute einmal, dass lediglich die Beamten, die sich 2016 noch im aktiven Dienst befinden, höher gestuft werden. Die Ruhestandsbeamten werden rückwirkend deshalb wahrscheinlich nicht mehr von der Regelung betroffen sein. Da hilft nur abwarten und ggf. als Betroffener zu klagen. Nur kann ich mir nicht vorstllen, dass ein Gericht die nachträgliche Beförderung des Ruhestandsbeamten als rechtens ansehen könnte.