Sexuelle Belästigung in Kita: Kündigung für entlassene Erzieherin unwirksam

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MAINZ. Nach dem Skandal in einer Mainzer Kita hat eine entlassene Erzieherin einen Erfolg vor dem Arbeitsgericht verbucht. Die Kündigung des Bistums ist laut Urteil unwirksam. Ein weiterer Fall endete am Donnerstag mit einem Vergleich.

Eine nach dem Skandal an einer katholischen Kita in Mainz entlassene Erzieherin hat mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht Erfolg gehabt. Die Kündigung des Bistums ist unwirksam, urteilte das Gericht am Donnerstag in Mainz. Grund seien inhaltliche und formale Mängel bei der Beteiligung der Mitarbeitervertretung. «Die Anhörung der Mitarbeitervertretung hatte schriftlich zu erfolgen», sagte eine Gerichtssprecherin. Das Bistum kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

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Die betroffene Erzieherin hat ihre Aufsichtspflicht verletzt, nach Meinung ihres Arbeitgebers. Foto: I. Rasche / pixelio.de

«Die Kirchengemeinde als Arbeitgeber der betroffenen Mitarbeiter wird zudem erneut arbeitsrechtliche Schritte unternehmen, um eine Weiterbeschäftigung zu verhindern», heißt es in einer Mitteilung des Bistums. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, laufe das auf eine zweite, formal richtige, Kündigung hinaus, sagte auch der Anwalt der Kirchengemeinde, Klaus Rudolf. Anfang Juni hatte das Bistum der Frau und sechs ihrer Kollegen nach mutmaßlichen sexuellen Übergriffen unter Kindern gekündigt. Sie sollen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. «Es geht nicht um die Form, sondern um die Sache», sagte Rudolf.

Das Gericht wies auch einen vom Bistum gestellten Auflösungsantrag ab. Der könne zwar bei einer unwirksamen Kündigung gestellt werden, erklärte die Gerichtssprecherin, nicht aber bei den festgestellten Mängeln. Die Anwältin einer anderen Klägerin zeigte sich über das Urteil erfreut. Es lasse vermuten, dass in den anderen Fällen ähnlich entschieden werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Am Donnerstag endete auch das Verfahren einer weiteren Erzieherin gleich am ersten Verhandlungstermin. Beide Seiten einigten sich nach Gerichtsangaben auf einen Vergleich. Das Arbeitsverhältnis bestehe nicht weiter, die Frau habe selbst gekündigt. dpa

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