Diskussion über exklusive New-York-Klassenfahrt – „Fehlsteuerung von Mitteln“?

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BERLIN. Freiheitsstatue statt Fränkische Schweiz: Eine teure Klassenfahrt von 15 Berliner Schülern nach New York sorgt bundesweit für Wirbel. Denn die Reise zum «Big Apple» wurde vom Steuerzahler finanziert.

Die Straßen aus der TV-Serie «Sex and the City» statt Schillers Schlafzimmer, der Central Park statt Goethes Gartenhaus: Eine Klassenfahrt nach New York ist ohne Frage verlockender als eine in deutsche Klassiker-Städte. Ein Englisch-Leistungskurs des Berliner Robert-Koch-Gymnasiums hat diese Studienreise gemacht – und Jobcenter bezahlten 38 000 Euro an staatlichen Sozialleistungen. Nicht nur für Lehrerfunktionäre eine Zumutung. Schülervertreter hingegen sagen: Wenn der Steuerbürger Bildung will, muss auch mal was möglich sein.

«Es ist heutzutage wichtig, dass Schüler ein Erlebnis haben», sagt Micha Schmidt, Koordinator der Berliner Landesschülervertretung. «Man kann nicht sagen: Du musst zur Schule gehen – aber wir geben dafür nur die geringsten Mittel.» Denn im Schulgesetz stehe schließlich auch, dass Schüler andere Kulturen kennenlernen sollen.

Der Vorsitzende der Gymnasiallehrer-Gewerkschaft Philologenverband, Heinz-Peter Meidinger, findet die Reise indes «skandalös und auch für mich persönlich unvorstellbar». Dass so viel Geld aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) der Bundesregierung bewilligt wurde, sei «eine Ohrfeige für alle Schulen, die sich bemühen, für sozial schlechter gestellte Eltern Austauschprogramme und Studienfahrten zu vernünftigen Preisen anzubieten».

Der Fall aus Berlin-Kreuzberg ist für Meidinger, selbst Leiter eines Robert-Koch-Gymnasiums in Bayern, auch «ein Zeichen dafür, dass es bei der Verwendung der BuT-Mittel massive Fehlsteuerungen gibt». Der Verbandschef forderte den Gesetzgeber am Donnerstag im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur auf, «penibel und intensiv zu prüfen, ob es nicht erheblich mehr Beispiele für falsche und unverhältnismäßige Mittelverwendung beim Teilhabepaket gibt».

In ihren Vorschriften weist Berlins Bildungsverwaltung Schulleitungen ausdrücklich die Verantwortung zu, Eltern auf BuT-Leistungen hinzuweisen, «die bei Bewilligung direkt auf das Klassenfahrtkonto gezahlt werden». Aber sind 38 000 Euro Kosten, auch bei großzügiger Auslegung, noch verhältnismäßig?

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Die Berliner Robert-Koch-Schüler hatten sich in ihrem Kurs besonders mit amerikanischer Kultur beschäftigt. «Ich habe sie als besonders engagiert erlebt, wie ich es hier nicht unbedingt gewöhnt bin», sagt ihr Rektor Rainer Völkel und begründet damit seine Entscheidung, für die exklusive Klassenfahrt grünes Licht zu geben. «Ich habe natürlich erstmal gestutzt. Sicher, die Summe war außerordentlich hoch», sagt Völkel über den Moment, als er den Antrag für die Reise nach New York auf dem Tisch hatte. Weil die Schüler alle «lernmittelbefreit» waren, weil ihre Eltern die Kosten für ihre Klassenfahrt also nicht selbst bezahlen konnten, übernahmen die Jobcenter.

Ein Programm nach New Yorker Vorbild soll Brennpunktschulen in Berlin auf die Beine helfen. Foto:smileham / Flickr (CC BY-NC 2.0)
Schulbus im Big Apple – die Klasse aus Berlin hatte die sprichwörtliche Sehnsucht nach New York gepackt. Foto:smileham / Flickr (CC BY-NC 2.0)

«Eine so teure Reise ist absolut nicht üblich, selbst an Gymnasien», sagt Ilka Hoffmann, Leiterin des Bereichs Schule der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Wenn Eltern nicht zahlen könnten, schieße der Förderverein der Schule etwas zu – oder es sprängen die Sozialbehörden ein, in Berlin eben die Jobcenter. «Klassenfahrten kosten heute 200 bis 300 Euro pro Schüler für eine Woche, mit Flug dann vielleicht zwischen 400 und 500 Euro», sagt Hoffmann. Nicht aber 2500 Euro pro Nase wie im Berliner Fall. Selbst kommerzielle Internetportale bieten Städtereisen nach New York für sechs Tage inklusive Flug für rund 1000 Euro an.

Für Leistungskurse durchaus üblich sind Reisen in europäische Städte, nach Madrid oder London. Solche Fahrten machten Schulen schon lange, meint Hoffmann. Sie selbst sei vor 30 Jahren als Schülerin in Paris auf Klassenreise gewesen, ohne auf einem Gymnasium für Privilegierte gewesen zu sein. Heute fahre sie als Lehrerin einer Förderschulklasse eher mit einem Gruppen-Zugticket ins nächste Bundesland. Aber New York? «Ich finde es ein bisschen übertrieben», sagt Hoffmann.

Der Berliner Rektor Völkel hat sich öffentlich entschuldigt – die Genehmigung sei möglicherweise ein Fehler gewesen. Immerhin könnten rund 400 Euro pro Schüler zurückgezahlt werden, weil die Reise etwas billiger ausgefallen sei als geplant. Dennoch: Der Ausnahmefall hat Folgen. «Eine derart teure Fahrt wird es an dieser Schule in den kommenden 20 Jahren sicher nicht mehr geben», sagte Völkel.

Auch in punkto Kosten für Klassenfahrten gilt in Deutschland der Bildungsföderalismus – sie werden in allen 16 Ländern mit eigenen Richtlinien geregelt. «So gibt es in Hessen feste Beträge mit einer Deckelung bei 450 Euro für Auslandsfahrten, in Nordrhein-Westfalen entscheidet die Schulkonferenz», sagte der Berichterstatter der Kultusministerkonferenz für Schulrecht, Ulrich Pfaff. Sophie Rohrmeier und Werner Herpell/dpa

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Pälzer
8 Jahre zuvor

Ooch, ich finde, wenn das Berliner Jobcenter oder wo immer „der Steuerzahler“ noch ist, meinen Schülern die gleiche Reise auch zahlt (ich wäre sogar bereit, auf London statt New York herunterzustufen) , finde ich an der Sache nichts zu meckern. Wenn!

Küstenfuchs
8 Jahre zuvor

Ich erwarte als Steuerzahler, dass mit meinem Geld verantwortungsbewußt umgegangen wird. Der Schulleiter hat in meinen Augen hier völlig versagt und ist daher eine Fehlbesetzung.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Widerspruch. die Politik hat versagt, weil sie diese Gesetzeslücke durchgewunken hat.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wäre in NRW nicht möglich, da die Schulkonferenz aus Lehrkräften, Eltern und Schülervertretern das fahrtenprogramm einer Schule einschließlich der Kostenobergrenzen beschließen muss. Die SL kann also nur Fahrten genehmigen, die im Einklang mit dem Fahrtenprogramm sind. Darüber hinaus ist noch zu berücksichtigen, dass Schulleitungen keine Klassenfahrten mehr genehmigen dürfen, wenn die Haushaltsmittel für die Kostenerstattung für die begleitenden lehrkräfte ausgeschöpft sind.. Im vorliegenden Fall wäre wegen der Kosstenerstattung der beiden begleitenden Lehrkräfte der Haushaltsansatz so stark belastet, dass viele andere Klassen auf eine Klassenfahrt hätten verzichten müssen.

Zwar handelt es sich beim Berliner Fall um eine Kursfahrt bzw. Studienreise – aber auch die fallen in NRW unter die geschilderten Regelungen des schulinternen Fahrtenprogrammes.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

In der Sache stimme ich Ihnen vollkommen zu, insbesondere hat NRW seine Hausaufgaben beim Fahrtenerlass diesbezüglich gemacht. Berlin ist aber Berlin, weshalb ich bei meiner Gratulation an den Lehrer für das Entdecken der Gesetzeslücke bleibe. Diesmal profitierten mal die ärmeren Menschen und nicht nur die Superreichen, die sich durch Steuertricks unfassbar arm rechnen können.