Gewaltsamer Familienstreit vor Grundschule – Gericht verurteilt Schläger zu Bewährungsstrafe

2

Für einen gewaltsamen Familienstreit nach einem Konflikt unter Grundschülern hat das Amtsgericht Hannover einen 22-Jährigen wegen Körperverletzung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der große Bruder von einem der Kontrahenten habe bei seinem Faustschlag auf den Vater der Gegenseite nicht vorhersehen können, dass dieser eine lebensgefährliche Schädelfraktur erleidet, begründete das Gericht am Freitag sein Urteil. «Wie redest du mit meiner Mutter», habe der junge Mann gerufen und den Vater niedergeschlagen. Dabei habe es sich nicht um Notwehr sondern eine Tat aus Wut gehandelt, so der Richter. Worum sich der Streit der Grundschüler eigentlich drehte, konnte keiner mehr sagen.

An der Auseinandersetzung vor einer Grundschule in einem sozialen Brennpunkt der Landeshauptstadt waren beide Elternpaare beteiligt, auf der Seite der angeklagten Familie auch zwei ältere Geschwister. Die 26-jährige Schwester des verurteilten Schlägers wurde am Freitag freigesprochen, das Verfahren gegen die 52 Jahre alte Mutter war gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Die Frau des attackierten Mannes hatte vorgegeben, zu Boden geschupst und an den Haaren gerissen worden zu sein. Weder der Rettungsdienst noch die Polizei konnte bei ihr aber Verletzungen feststellen. Zum Ablauf gaben beide Seiten vor Gericht unterschiedliche Schilderungen ab.

Justitia
Der Bruder schlug den Vater aus Wut, nicht aus Notwehr, urteilt der Richter. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Erschwert wurde die Ermittlung der Abläufe auf dem Schulhof dadurch, dass die auf Türkisch von beiden Seiten geäußerten Beleidigungen und Bedrohungen von den Zeugen des Geschehens nicht verstanden wurden. Der 22-Jährige, der bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten ist, habe in einer emotional aufgeladenen Situation ein einziges Mal zugeschlagen, befand das Gericht. Ansonsten könne der Mann als «Musterbeispiel einer gelungenen Integration in der zweiten Generation» betrachtet werden. Der Maschinenbau- und Informatikstudent wurde außerdem zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. dpa

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

2 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
sofawolf
8 Jahre zuvor

Die Begründung finde ich merkwürdig. Klingt wie eine „Einladung“ zuzuschlagen, solange man nicht vorhat, jemandem ernsthafte Verletzungen zuzufügen. Und wenn es sie dann doch gibt … man hat’s ja nicht wissen können. ???

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Und wie soll der Vorsatz nachgewiesen werden? Der einmalige Fausthieb des Täters, der nicht aktenkundig war, wird vom Gericht als Affekttat eingestuft. Taten im Affekt werden aber „milder“ beurteilt als vorsätzlich begangene Straftaten. Wäre dem nicht so, müsste auch nicht zwischen Mord und Totschlag unterschieden werden. Wer einen anderen vorsätzlich und aus niedrigen Bewggründen tötet, wird des Mordes angeklagt. Treffen die beiden Aspekte „Vorsatz“ und „niedriger Beweggrund (Habgier, Has, Neid etc.)“ nicht gleichzeitig zu, kann die Anklage nur auf Totschlag lauten.

Urteile sind also mitnichten die Einladung zu weiteren Straftaten.