Hessische Fachhochschulen bekommen eigenständiges Promotionsrecht

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WIESBADEN. Seinen Doktor an der Fachhochschule machen, das war allerdings bislang nur in Promotionskollegs oder ähnlichen Kooperationsformen mit Universitäten möglich. In Hessen können die „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ nun bald selbst Doktortitel verleihen.

Die Fachhochschulen in Hessen erhalten ein eigenständiges Promotionsrecht und heißen in Zukunft «Hochschulen für angewandte Wissenschaften». Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen beschloss der Landtag das neue Hochschulgesetz. Neben der Stärkung der Fachhochschulen sieht es unter anderem vor, dass Tierversuche an Universitäten nur noch dann erlaubt sind, wenn sie nicht durch alternative Verfahren ersetzt werden können.

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Stirn mit Doktorhut
Um das eigenständige Promotionsrecht für Fachhochschulen ist lange gerungen worden. Universitätsvertreter befürchten den Verlust ihres Markenkerns. Foto: University of Exeter /flickr (CC BY 2.0)

Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) verteidigte das Promotionsrecht für die Fachhochschulen gegen die Kritik der Opposition und sagte: «Das ist exakt der richtige Weg, der längst überfällig gewesen ist.» Er bezeichnete die Fachhochschulen als «Spezialisten für angewandte Forschung». Der Landtagsabgeordnete Gernot Grumbach (SPD) äußerte am Donnerstag die Befürchtung, dass die Gesetzesänderung in Zukunft zu «verschiedenen Klassen» von Promotionen führen könne.

zum Bericht: Scharfe Kritik der hessischen Unis an Stärkung der Fachhochschulen

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