Ministerin lehnt generelle Handy-Verbote an Schulen ab – „unverhältnismäßig“

2

KIEL. Die Schüler dürfen ihre geliebten Handys zur Schule mitnehmen – in Schleswig-Holstein jedenfalls. Pauschale Verbote sind rechtswidrig und unverhältnismäßig, sagen Rechtsexperten und die Bildungsministerin. Nutzungsbeschränkungen sind aber zulässig.

Handy in der Schülertasche - lässt sich das verbieten?
Handy in der Schülertasche – lässt sich das verbieten?
Foto: Lucie Gerhardt / pixelio.de

An den Schulen in Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben von Bildungsministerin Britta Ernst keine generellen Handy-Verbote. Solche Verbote wären aus ihrer Sicht rechtswidrig und unverhältnismäßig, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch im Landtag. Nutzungsverbote könnten aber zulässig sein, um einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu gewährleisten. «Ich kenne keine Schule, wo ein Komplettverbot ausgesprochen wird», sagte Ernst.
Das Thema hatten die Piraten auf die Tagesordnung gebracht, nachdem der wissenschaftliche Dienst des Landtags ein pauschales Handy-Verbot als unzulässig eingestuft hatte. Demnach dürfen die Schüler die Handys mitbringen – für Notfälle oder Absprachen mit den Eltern über das Abholen bei Verschiebung von zeitlichen Abläufen. Nutzungsbeschränkungen sind aber möglich, für den Unterricht oder auch Pausen.

«Ein generelles Handyverbot an Schulen ist weder Praxis noch Leitlinie», sagte die Ministerin. «Das wäre auch für eine moderne Medienpädagogik und Medienerziehung nicht förderlich.» Viele Schulen hätten medienpädagogische Konzepte und Medienbildung sei an fast der Hälfte aller Schulen konzeptionell fest verankert.
Handys gehörten zur Lebenswirklichkeit von Jugendlichen, sagte der Pirat Sven Krumbeck. «Wir wollen, dass moderne Medien und deren Einsatz in Schulen positiv betrachtet und gewinnbringend in die pädagogischen Konzepte der Schulen eingebunden werden.»

Für die Grüne Bildungspolitikerin Anke Erdmann muss aus pädagogischer Sicht klar sein, dass es in den Pausen um echte, persönliche Begegnungen gehe und nicht um virtuelle. «Zu lernen, auch mal unerreichbar zu sein, ist sicher ein wichtiges medienpädagogisches Ziel, genauso wie der verantwortungsvolle Umgang mit Internet, Kamera und sozialen Netzwerken.» Auch Eltern müssten lernen, dass ihre Kinder nicht jederzeit für sie erreichbar sind.

Anzeige

Sie erlebe einen pragmatischen Umgang mit Handys an den Schulen, sagte die CDU-Bildungspolitikerin Heike Franzen. «Im Unterricht sind sie in der Regel nicht im Betrieb, was auch aus unserer Sicht vernünftig ist.» In Pausen und Freistunden werde unterschiedlich verfahren.
Wenn Schulen die Handynutzung einschränken, reagierten sie damit auf erhebliche Probleme und Störungen, sagte Anita Klahn von der FDP. Selbstverständlich sei es, dass Mobiltelefone bei Prüfungen eingesammelt werden können. Die Schüler müssten aber vorher darüber informiert wurden, dass das Mitführen eines Mobiltelefons als Täuschungsversuch gewertet wird.

Smartphones könnten ganz massiv den Unterricht stören und hätten dort deshalb im Privatgebrauch auch nichts verloren, sagte Jette Waldinger-Thiering vom SSW. Sie sollten dennoch auch an Schulen als Chance gesehen werden und nicht als Störfaktor oder sogar als Bedrohung. dpa

Zum Bericht: Neues Rechtsgutachten – Handynutzungsregelungen für Schulen könnten kompliziert werden

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

2 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
rfalio
8 Jahre zuvor

Na ja….
Ich lasse immer wieder gerne Internetnutzung zur Informationsbeschaffung im Unterricht zu.
Highlight ist immer, wenn ich Schülern erlaube, eine Tafelanschrift in Altgriechisch abzufotografieren.
Aber:
Ich könnte mir durchaus auch vorstellen, am Beginn der Stunde alle Handies in einer Kiste einzusammeln; nämlich dann, wenn ich eine Ablenkung überhaupt nicht brauchen kann!
Das Handy / smartphone … verführt eben zur Nutzung!
In den Pausen wird damit auch Schindluder betrieben (z.B. Fotos auf dem Klo!)
Die Schwierigkeit der Balance?
So nebenbei: Meine letzten Wandertage habe ich in Flusstälern mit verschwindend geringer Netzabdeckung durchgeführt.
Geht!
rfalio

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  rfalio

Zitat: „So nebenbei: Meine letzten Wandertage habe ich in Flusstälern mit verschwindend geringer Netzabdeckung durchgeführt.“

Ich könnte mir vorstellen, dass das in der nordeutschen Tiefebene schwierig wird:)

So lange die Eltern darauf bestehen, dass sie ihr Kind unter allen Umständen jederzeit telephonisch erreichen können müssen, wird es nix mit dem „Verbot von Handys an Schulen“. Sinnvoll ist es ohnehin nicht. Wenn überhaupt über etwas nachgedacht werden muss, dann über sinnvolle Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen bei Verstößen für die an Schulen geltenden Verbote der Handynutzung während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausenzeiten. Bei den angesprochenen, verbotenen Aufnahmen auf der Toilette oder in der Umkleide müssen Schulen die Opfer (Verletzung der Persönlichkeitsrechte) stärker stärken und diese bei der strafrechtlichen Verfolgung der Täter unterstützen.

Wenn die ersten Eltern bzw. die verurteilten Täter sich mit zivilrechtlichen Ansprüchen der Opfer konfrontiert sehen, wird es zu nachhaltigen Änderungen der Verhaltensmuster gelangen können.

Die strafrechtliche und zivilrechtliche Aufarbeitung solcher mit dem Handy begangenen Straftaten gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Schule, folglich soll diese den betroffenen den entsprechenden rechtsweg aufweisen. D.h. die Eltern der Opfer müssen darüber informiert werden, dass die zuständige Stelle für Ermittlungen die Polizei ist.