Ursula Sarrazin stellt Kind bloß – und muss ihr Buch deshalb nun einstampfen

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BERLIN. Ursula Sarrazin, ehemalige Lehrerin und Frau des umstrittenen ehemaligen Berliner Finanzsenatoren und Bestseller-Autoren Thilo Sarrazin, hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Der Diederichs Verlag muss den Vertrieb ihres Buches „Hexenjagd – Mein Schuldienst in Berlin” stoppen und alle ausgelieferten Exemplare zurückrufen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun bekannt gewordenen Urteil, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) berichtet.

Das Buchcover.
Das Buchcover.

Der Anlass für das Verbot des Buches: Ursula Sarrazin habe darin eine Schülerin namentlich diskreditiert und damit die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, heißt es. Tatsächlich beschreibt sich die ehemalige Lehrerin, die zwölf Jahre lang an Berliner Grundschulen gearbeitet hatte, bevor sie sich zunächst beurlauben ließ und dann ganz aus dem Schuldienst ausschied, in dem Buch als Opfer einer „beispiellosen“ Mobbingkampagne zunächst von Eltern, dann von den Schulbehörden.

In der umstrittenen Passage nennt Sarrazin die damalige Zweitklässlerin mit vollem Namen, die auf Wunsch der ebenfalls benannten Mutter die zweite Schulklasse überspringen sollte. Sarrazin verhinderte das seinerzeit – und beschrieb das Kind in dem Buch, nach Ansicht der Mutter, als unreife „Pseudo-Hochbegabte“, der es an der erforderlichen Intelligenz und Sozialkompetenz fehle.

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Der Bundesgerichtshof wertete dies laut rbb nun als Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des mittlerweile 15 Jahre alten Mädchens. Jedes Kind habe ein Recht auf eine „ungestörte kindgemäße Entwicklung“. Dieses Recht umfasse auch seine ungestörte „Entfaltung in der Öffentlichkeit“, entschied das Gericht. Ursula Sarrazin könne sich auch nicht auf die Kunstfreiheit berufen, weil ihr Buch keine Kunst sei. Die Autorin erhebe ja selbst den Anspruch, über Fakten zu berichten und wolle „Missstände im Schulsystem“ aufdecken, heißt es laut Bericht im Urteil. News4teachers

Zum Bericht: „Hexenjagd“: Ursula Sarrazin erinnert sich

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8 Kommentare
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mehrnachdenken
8 Jahre zuvor

Tja, dumm gelaufen! Wie dämlich ist aber auch der Verlag!!
Das mit den Persönlichkeitsrechten weiß doch „jedes Kind“. Sie kann das Buch nun noch einmal schreiben oder die betreffende Stelle anonymisieren.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Nach wie vor können die vielen Buchbesprechungen aber noch auf Amazon gelesen werden.
Sehr zu empfehlen, weil sie einen Einblick in die bundesrepublikanische Schulwirklichkeit geben (bedingt durch zahlreiche Umzüge unterrichtete Frau Sarrazin nicht nur in der Hauptstadt).
Aufschlussreich auch, wie „solidarisch“ es in manchen Kollegien zugeht oder wie wenig Rückgrat Schulleitungen oder andere Vorgesetzte haben.
Nicht erstaunlich, dass die Autorin für ihre erfrischend offene Schilderung viel Zustimmung bekommt.

Helga
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Mehr nachdenken!

Vielleicht sollte man auch mal kritische Kommentare auf Amazon lesen!

Das Buch ist leider nicht zu empfehlen! Danke für die Aufmerksamkeit!

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  Helga

„Das Buch ist leider nicht zu empfehlen!“
Helga, das ist Ihre Meinung.
Viele Rezensenten sehen es aber anders.

***** 27
**** 12
*** 03
** 02
* 14

Von 58 Bewertungen sind 16 mangelhaft oder schlechter.
Dagegen stehen 42 von Eins bis Befriedigend.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Der Verlag verdient doch an dem Druckwerk, also kann er in den bereits gedruckten Exemplaren den Namen schwärzen. Irgendeine Leistung muss der verlag vertragsgemäß gegenüber der Autorin erbringen, wenn das Lektorat und das Justitiariat schon erstklassig versagt haben.

Dingens
8 Jahre zuvor

„…unreife „Pseudo-Hochbegabte“, der es an der erforderlichen Intelligenz und Sozialkompetenz fehle…“

Sagte die Frau, die zu dämlich ist, Persönlichkeitsrechte zu missachten.

p.s. Bezieht ihr Sohn immer noch Hartz4?

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  Dingens

Pardon, sollte es nicht besser heißen „Sagte die Frau, die zu dämlich ist, Persönlichkeitsrechte zu wahren“?

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Nachfrage: Wessen Sohn soll angeblich Harz IV beziehen?