Bayern will Zugang zum Referendariat steuern – Wartezeiten möglich

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MÜNCHEN. Lehramtsanwärter in Bayern müssen nach Abschluss ihres Studiums ab 2019/2020 mit einer Wartezeit bis zum Antritt ihres Referendariats rechnen. Dies ist die Konsequenz aus einer Änderung des bayerischen Lehrerbildungsgesetzes, das am Dienstag vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Mit der Novelle schafft sich das Kultusministerium die Option, den Zugang zum Vorbereitungsdienst für die angehenden Lehrer zu steuern. «Das gilt vor allem für die Schularten und für die Fächerkombinationen, in denen es einen großen Bewerberüberhang von Hochschulabsolventen gibt», sagte Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU). Traditionell sind dies Fächer wie Deutsch, Englisch oder Geschichte für das gymnasiale Lehramt.

In der Praxis bedeutet dies, dass künftig nicht mehr alle Bewerber unmittelbar nach dem Studium den Vorbereitungsdienst antreten können, auch wenn ihnen garantiert wird, dass sie bis spätestens drei Jahre nach ihrer Bewerbung die zweite Ausbildungsphase beginnen können. Das Gesetz sieht eine lange Übergangszeit vor: Eine Zulassungssteuerung zum Referendariat kann frühestens für Bewerber eingeführt werden, die den Vorbereitungsdienst zum Schuljahr 2019/2020 beginnen.

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Spaenle betonte, dass mit der Gesetzesänderung noch keine Entscheidung darüber getroffen sei, ob, wann und in welchem Umfang von der Möglichkeit der Zulassungsbeschränkung Gebrauch gemacht werden soll. Dies hänge unter anderem von der weiteren Entwicklung der Studierendenzahlen und dem jeweiligen Bedarf ab. Generell würden aber alle Hochschulabsolventen zugelassen, die sich bei entsprechender Qualifikation in Bayern zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt anmelden. Nach Angaben des Kultusministeriums gibt es schon jetzt in 13 weiteren Bundesländern vergleichbare Regelungen. dpa

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