Chorleiter bei Waldorfschülern auf Stimmenfang – Abmahnung

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ULM. Privates politisches Engagement – ja bitte. Als Lehrer Schüler damit zu behelligen – nein danke. Der Chorleiter einer Waldorfschule sah das ein bisschen anders. Das hatte Folgen.

Ein Chorleiter einer Ulmer Waldorfschule wollte mit Hilfe von Schülern Unterschriften für seine Parteikandidatur sammeln und hat dafür eine Abmahnung kassiert. «Schüler dürfen nicht instrumentalisiert werden, das geht nicht», sagte am Dienstag der Geschäftsführer der Schule, Günter Fröscher, und bestätigte einen Bericht der «Südwest Presse». Hintergrund der Abmahnung: Der Musiklehrer will bei den Landtagswahlen im März in seinem Wahlkreis für die liberal-konservative Allianz für Fortschritt und Aufbruch (Alfa) antreten und braucht dafür 150 Unterschriften.

In einem Posting auf der Facebook-Gruppe des Oberstufenchores hatte er geschrieben, dass er pro gültiger Unterschrift fünf Euro an Schüler zahle. Dazu hatte er laut Fröscher auch eine Art Schulung angeboten. Der Lehrer selbst wollte den Vorfall am Dienstag nicht kommentieren.

«Politisches Engagement ist gut und wünschenswert, jeder kann für eine demokratische Partei kandidieren», sagte Fröscher. Schülern dürfe aber nicht vonseiten eines Lehrers nahegelegt werden, Stimmen zu sammeln. «Wir sind es uns und den Schülern schuldig, klare arbeitsrechtliche Position zu beziehen», sagte Fröscher.

Hand mit Geldscheinen
Geld bekommen, um Unterschriften zu sammeln? Nicht für seinen Lehrer. Foto: tunguska / Flickr (CC BY 2.0)

Alfa-Parteisprecher Roland Geiger zeigte wenig Verständnis für die Maßnahme der Schule. «Wäre es weniger kritikwürdig gewesen, wenn er Schüler für Gartenarbeit bezahlt hätte?», fragte er. Die Idee, landesweit pro gesammelter Unterschrift zu bezahlen, sei vom Landesvorstand gekommen. Wahlrechtlich ist ein solches Vorgehen nicht zu beanstanden, sagte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich – es sei denn, die Unterschriften würden «mit unlauteren Mitteln» eingeworben.

Der beanstandete Facebook-Eintrag stamme vom 3. Dezember; ihm selbst sei der Vorgang eine Woche vor Weihnachten auf den Schreibtisch geflattert, erklärte Fröscher weiter. «Wir haben nach Beratung mit einem Arbeitsrechtler dann direkt die Abmahnung ausgesprochen.» Erst danach sei der Vorfall ohne Zutun der Schule an die Öffentlichkeit gelangt.

Der Lehrer, der sich derzeit in Elternzeit befindet, wurde von der Schule vor der Abmahnung nicht kontaktiert. Der Chorleiter habe das Recht, Stellung zu beziehen oder auch gegen die Abmahnung vorzugehen. «Ich schätze ihn sehr; er macht richtig gute Arbeit», betonte Fröscher. Keinesfalls wolle die Schule ihn aus dem Arbeitsverhältnis entfernen. «Ich wünsche mir einfach, dass er sich das Ganze zu Herzen nimmt und künftig aufpasst.»

Der Lehrer selbst gab sich am Telefon wortkarg, aber entspannt. «Ich nehme jetzt höchstens noch zu Positionen der Alfa Stellung», sagte er. «Für meine Kandidatur fehlen mir noch 50 Stimmen.» dpa

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Küstenfuchs
8 Jahre zuvor

5 Euro pro Unterschrift von seinen eigenen Schülern? Auch wenns nur ein Chorleiter ist: Erbärmlich!